Arbeiter wurden durch freundlich durchgrüntes Wohnen entpolitisiert
Von Wolf Stegemann – Eine der schönsten Gartenstadtsiedlungen in Deutschland ist die 1911/13 von dem Architekten Eggeling gebaute Zechensiedlung in Hervest-Dorsten. Der Architekt ist nicht identisch oder verwandt mit dem gleichnamigen Stadtplaner der Neuen Stadt Wulfen. Während des Ersten Weltkriegs wurden die Bauarbeiten eingestellt, danach wieder aufgenommen und in den 1920er-Jahren vollendet. Gebaut wurde die Siedlung, weil das Dorf Hervest und die Stadt Dorsten die benötigten Bergarbeiter für die Zeche Fürst Leopold nicht aufnehmen konnten. Zusammen mit der Holsterhausener Zeche Baldur zählte man über 2.500 Zechenbeamte, Angestellte und Arbeiter mit etwa 12.000 Angehörigen. So ist die Baugeschichte zugleich auch ein Stück Sozialgeschichte.
Zechenwohnungen waren Druckmittel der politischen Disziplinierung
Die Besiedlung des Ruhrgebietes erfolgte von Süden nach Norden, resultierend aus der Nordwanderung des Bergbaus. Die Gründung der Holsterhausener Zeche Baldur und der Hervest-Dorstener Zeche Fürst Leopold markierten um 1900 den Schritt über die Lippe in die ertragreichen Steinkohlefelder nördlich des Flusses. Die Zeche Fürst Leopold und die dazugehörende Siedlung dokumentieren somit den technologischen Stand des Bergbaus und das Siedlungswesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. 1910 waren zehn Beamte und 100 Arbeiter auf Fürst Leopold beschäftigt. Die Zahlen stiegen schnell an: 1913 waren es 56 Beamte und 628 Arbeiter, sechs Jahre später 99 Beamte und 1.726 Arbeiter, und 1923 zählte man 131 Beamte und 2.036 Arbeiter. Zusammen mit der Belegschaft der Zeche Baldur waren es über 2.500 Beamte, Angestellte und Arbeiter mit etwa 12.000 Familienangehörigen.
Da der Wohnraumbedarf durch bestehende Wohnungen nicht gedeckt werden konnte, war der Bau von Arbeiterwohnungen dringend notwendig. Für das Ruhrgebiet wurde vor 1914 für jede neue Arbeiterwohnung eine Förderkapazität von 450 Tonnen errechnet. Die Zechen brachten ihre Arbeiter in direkter Nähe der Arbeitsstelle unter und versuchten durch Betriebsnähe eine Stammbelegschaft aufzubauen. Auch hatten die Arbeitgeber die Disziplin im Auge: Als Arbeits- und zugleich Wohnungsgeber hatten sie ein Druckmittel in der Hand. Wer seinen Arbeitsplatz verlor, musste mitsamt seiner Familie auch die Wohnung räumen. Die räumliche Trennung der eingewanderten und in der Siedlung wohnenden Bergarbeiter verstärkten die Vorurteile alteingesessener Bürger gegenüber den Zugewanderten. Dies führte schließlich zur Isolation der Siedlungsbewohner, was diese wiederum verstärkt an die Zechen band. Unter diesen Aspekten entstanden Zechensiedlungen auch in Holsterhausen sowie die in Hervest, von deren Architektur man heute Sozialgeschichte ablesen kann.
Gartenstadtsiedlung mit Vorbildcharakter
Mit der Zechensiedlung Hervest-Dorsten wurde entgegen früherer monotoner Mietskasernenbauweise mehr Menschlichkeit in die Planungen gelegt. Hatte es der Kumpel unter Tage eng, dunkel und schwarz, sollte er es über Tage weit, licht und grün haben. Unterschiedliche Häusertypen wurden städtebaulich reizvoll angeordnet und mit großen Vor- und Hintergärten versehen. Das Schöne und vermeintlich Malerische fand starke Berücksichtigung. Zudem sorgte ein vielfältiges unterschiedliches Wohnangebot für eine soziale Durchmischung. Freitreppen, Loggien, Erker und Giebel wechseln sich ab, Straßen in unterschiedlicher Breite und ein großzügiges Freiflächenangebot sind wesentliche Merkmale dieser Gartenstadtsiedlung. Im Mittelpunkt steht der mit geschlossener Bebauung umgebene Brunnenplatz mit seinem Torhaus in historischem Stil mit Rundbögen, Giebeldreiecken, Gesimsen und Tor-Motiven in axialer Ordnung. Hinter dieser architektonischen und sozialen Konzeption steckte auch eine politische: Man wollte die Arbeiter durch freundlich durchgrünte Siedlungen entpolitisieren.
Stadtrat lehnte 1984 die Eintragung in die Denkmalschutzliste ab
Als es 1984 darum ging, die Zechensiedlung als „Gartenstädtische Arbeitersiedlung“ zu erhalten und unter Denkmalschutz zu stellen, kamen die Befürworter in Konflikt mit der Eigentümerin der Siedlung, der Hoesch Wohnungsbaugesellschaft, die aus der Siedlung durch Zwischenbebauung und somit augenfällige Veränderungen der historischen Siedlung Geld machen wollte. Die teilweise recht heftige Auseinandersetzung um das Für und Wider schlug hohe Wellen, die dann über den Köpfen der dort wohnenden Kumpel der Zeche Fürst Leopold – Deutsche und Türken – zusammenschlugen. Der frühere Denkmalpfleger und freiberufliche Städteplaner Egbert Bremen plädierte für die Erhaltung der Gärten. Er kritisierte auch die späte Einschaltung der Denkmalpflege als „rechtlich bedenklich, von der Sache her bedauerliche und der Bedeutung dieser Siedlung nicht angemessen“. Die Stadtverwaltung verschloss sich diesen Argumenten nicht. Stadtdirektor Dr. Zahn und der Technische Beigeordnete Jürgen Haase legten den Ratspolitikern im Juni 1984 einen Beschluss zur Abstimmung vor, die einzigartige Gartenstadtsiedlung in die Denkmalschutzliste aufzunehmen. Damit handelten sie sich eine empfindliche Schlappe ein. Denn Dorstens Politiker schmetterten die Vorlage – vorerst im Bauausschuss – bei nur zwei Enthaltungen ab. Bürgermeister Hans Lampen, aus dem Bergbau kommend, machte kein Hehl aus seiner ablehnenden Haltung. Abschließend formulierte er die Ablehnung der Politik so:
„Der Charakter der Siedlung muss unbedingt erhalten bleiben. Darüber sind wir uns alle einig. Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Gestaltungssatzung verabschiedet werden, die sich an die Ausarbeitung des Architekten Manfred Ludest anlehnt. Wir gehen trotzdem davon aus, dass die Zuschüsse des Landes kommen werden.“
Somit wollten angeblich alle das Gleiche, nämlich einen Zustand erreichen, als würde die Siedlung unter Denkmalschutz stehen, doch ohne rechtliche Bindung durch Eintragung in die Denkmalschutzliste. Hans Fabian (SPD) meinte, die Menschen in der Siedlung würden in Unfreiheit leben, sollten sie keine eigenen Gestaltungsmöglichkeiten mehr haben. Und Jakob Klauck (SPD) meinte, diejenigen, die Eigentum erwerben, sollten auch darüber verfügen können, wie sie wollten. Auch CDU und FDP lehnten den Denkmalschutz ab. –
Kommentierende Anmerkung: Die damals verantwortlichen Politiker zeigten wieder einmal mehr, wie wenig Interesse sie hatten, historische Bauwerke und Anlagen für die Nachwelt zu erhalten, obgleich sie immer wieder ihr „altes und so schönes Dorsten“ bei Festen und Feierlichkeiten und Schützenfesten lobten. Doch die Realität ihres Handelns straft dies Lügen: Der historische Friedhof an der Bovenhorst wurde eingeebnet, Winks Mühle wurde abgerissen, der Rat sträubte sich jahrelang, das früher blau gefärbte Alte Rathaus am Markt einen denkmalschutzgerechten andersfarbigen Anstrich zu geben usw.
Mit Kompromissen doch noch ein denkmalgeschützte Gartenbausiedlung
Die Landeszuschüsse, die man für die Restaurierung der Siedlung gestrichen hätte, waren dann doch ausschlaggebend für die Eintragung in die Denkmalschutzliste. Die Entscheidung wurde auch gegen das anfängliche Sträuben der Kommunalpolitiker getroffen. Die Denkmalbehörde des Landes stellte die Siedlung als Gesamtkomplex unter Denkmalschutz, eine behutsame Zwischenbebauung wurde als Kompromiss genehmigt. Eine Gestaltungssatzung verhindert seit 1986 eine individuelle Gestaltung der Häuser und Gärten zu einer „Papageiensiedlung“, wie sie zwei Jahre vorher von Politikern noch gefordert wurde. Am 25. August 1988 konnten Vertreter der Hoesch Wohnungsgesellschaft, der Stadt und Bewohner die Beendigung des 1. Umgestaltungsabschnitts nach den Richtlinien des Dankmalschutzes feiern. Zu diesem Zeitpunkt waren von 500 Wohneinheiten bereits 200 privatisiert. Die Zechensiedlung weist durchaus gute Lösungen in der Zwischenbebauung auf, allerdings auch weniger gelungene. Die Denkmalschützer sehen in den weniger gelungenen Problembereichen (westlich des Brunnenplatzes) eine Beeinträchtigung der Denkmalqualität, die in dieser Siedlung gleichsam Lebensqualität darstellt. Denn Gärten sind es, die früher zur Selbstversorgung der Kumpel dienten, die diesen Siedlungstyp zu einer der bedeutendsten städtebaulichen Erscheinungen der Jahrhundertwende 1900 machten. Die Sanierung und die Zwischenbebauung machten den wild aufgebauten Schuppen und Nebengebäuden den Garaus. Innenhöfe werden nun gemeinschaftlich benutzt. Schön angelegte Grünflächen als „Gärten“ mit Blumenbeeten und Jägerzäunen tragen allerdings zu einem Hauch von Sterilität bei. Damit werden Höfe und Gärten diszipliniert. Übertreiben sollte man eine solche Disziplinierung allerdings nicht.
Denkmalschutz von Vermietern, Mietern und Stadt vernachlässigt
Die Zechensiedlung in Hervest gehört zu den 50 schönsten im Ruhrgebiet. 1986/87 hat sie die Stadt Dorsten unter Denkmalschutz gestellt, aber über Jahrzehnte nicht darauf geachtet, dass die Vermieter, zunächst die Deutsche Steinkohle, dann Hoesch, Evonik und zuletzt Vivawest, darauf achteten, dass die Bestimmungen des Denkmalschutzen von den Mietern und Hauseigentümer auch eingehalten werden. Mitte 2018 hat Vivawest die ersten 720 Miet-Parteien in Hervest aufgefordert, unter Androhung von Strafen, je nach Schwere der Verstöße bis zu 250.000 Euro, die an den Hauswänden angebrachten Überdachungen über den Terrassen und sonstige Umbauten wieder zu entfernen. Denn der Gartenstadt-Charakter der Siedlung soll bzw. muss erhalten bleiben. Gert Schute, Vorsitzender des Bergbauvereins, monierte, dass auch die Stadt Dorsten nicht darauf achtete und private Um- und Anbauten zugelassen hatte. So äußerte er sich gegenüber der Lokalzeitung. Kritisch betrachtet Gerd Schute aber auch den Zustand der Häuser. Die Vermieter hätten zu wenig gegen den Verfall der Häuser unternommen, sagt er. Gründlich saniert wurden die Wohnungen zuletzt in den 1980er-Jahren.
Quellen:
Wolf Stegemann „Hier wurden Kumpel mit viel Platz und Grün politisch klein gehalten“ und „Arbeitersiedlung dokumentiert ein Stück Sozialgeschichte“ in RN vom 10. März 1984. – Inge Denmark „Kein Denkmalschutz für Zechensiedlung“ in WAZ vom 8. Juni 1984. – Wolf Stegemann „Gut gelungene Sanierung ist mit einem Hauch von Sterilität verbunden“ in RN vom 20. August 1988. – Claudia Engel in DZ vom 13. Juli 2018