Im Jahr wurden über 100 Tiere gerissen, darunter Schafe, Ziegen und Damwild
Dürfen Wölfe bald schneller abgeschossen werden? Der Europarat gibt mit einer neuen Regelung den Weg für den leichteren Abschuss von Wölfen frei. Wolfsberater Hermann Wolff ordnet die Lage in Dorsten ein. Eine neue Regelung des Europarats soll es zukünftig ermöglichen, Wölfe leichter abzuschießen. Der bisherige Schutzstatus der Tiere wurde von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgesetzt. Das geht aus einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP hervor. Mit einer Zweidrittelmehrheit hat der Zusammenschluss der Berner Konvention damit die Voraussetzung für eine Änderung im EU-Gesetz geschaffen. Bis es in Dorsten beziehungsweise im hiesigen Wolfsgebiet allerdings soweit ist, Wölfe schneller abzuschießen, kann es noch eine Weile dauern.
Schafzüchter geben nach und nach auf
Immer wieder fallen Wölfe in Dorsten und Umgebung auf. Laut Wolfskarte der AG Wolf des Bürgerforums Schermbeck-Gahlen wurden 2024 bisher ungefähr 100 Tiere gerissen, darunter Schafe, Ziegen und Damwild. Eine daraus resultierende Konsequenz: Schaf- und Ziegenzüchter geben nach und nach auf. Erich Specht ist einer der Schafzüchter, der mehrere Schafe verloren hat. Ein 1,30 Meter hoher Zaun, der die Wölfe von seinen Tieren fernhalten sollte, brachte ihm nichts. In einem Video ist zu sehen, wie ein anderer Wolf über einen 1,40 Meter hohen Elektro-Zaun springt. Wie zur Übung täuscht das Raubtier den ersten Sprungversuch an, guckt sich dabei immer wieder um und gräbt einen Pfad, bevor er mit Anlauf über die Herdenschutzmaßnahme hinwegspringt. Könnte die neue, zukünftige Regelung die erhoffte Lösung des Problems sein? Nicht so schnell. Wolfsberater, Berufsjäger und Vorsitzender des Hegerings, Hermann Wolff, sieht das Pferd nicht so schnell vor den Karren gespannt. „Bis sich das in ein nationales Recht umwandelt, dauert es noch.“
Wolf müsste ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden
Vorher müsse der Wolf als Tierart erstmal ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden, damit er legal abgeschossen werden darf. Das Jagdrecht legt fest, welche Tiere überhaupt gejagt werden dürfen. Danach müsse auch das Landesjagdgesetz aktualisiert werden. Einige Bundesländer hätten den Wolf bereits im Jagdrecht mit drin. In NRW sei das nicht der Fall.
„Dann braucht es noch einen Jäger oder eine Vollzugsperson, die den Wolf aus dem Verkehr nehmen darf.“ Sollte der Wolf nicht im Jagdrecht sein, müsse die untere Naturschutzbehörde dort einen Abschuss freigeben und dann müsse geregelt werden, wer diesen Abschuss tätigen darf, erklärt der Wolfsberater weiter.
Kritik am Straßburger Beschluss
Die Umweltorganisation WWF kritisiert derweil den Beschluss aus Straßburg. „Das wirksamste Mittel zur Verringerung von Nutztierrissen bleibt jedoch ein effektiver Herdenschutz.“ Für CDU-Bundeskandidat für den Wahlkreis 112 (Wesel I), Sascha van Beek, ist das nicht ausreichend. „Ein umfassender Herdenschutz bleibt ein zentraler Bestandteil, aber auch dieser stößt in Regionen mit hoher Wolfsdichte nachweisbar an Grenzen“, gibt er zu Bedenken. Er sieht Chancen im Artikel 16 der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat). „Dadurch könnten Problemwölfe gezielt entnommen und die Weidetierhaltung in den betroffenen Regionen besser geschützt werden“, so van Beek. Ein Werkzeug, das seiner Meinung nach nicht ausschöpfend von der Bundesregierung genutzt werden würde. Solche Sondergenehmigungen würden, laut Försterin Carla Paul bei sogenannten „Problemwölfen“ schon zum Einsatz kommen. Sie macht auf ein weiteres Problem aufmerksam. Es sei nämlich gar nicht so einfach, den richtigen Wolf zu erwischen. „Ein Rudel besteht aus einem weiblichen Wolf, einem Rüden und den Nachkommen aus dem diesjährigen und dem letzten Jahr“, erklärt Paul. Das seien im Durchschnitt immer so acht bis zehn Wölfe zusammen. Die älteren Nachkommen verlassen das Rudel und suchen sich neue Lebensräume und gründen eine eigene Familie. Aus diesem Rudel jetzt den einen Problemwolf zu erwischen, sei „extremst schwierig“.
Quelle: RN (DZ) vom 6. Dezember 2024