Bundesbehörde überwacht den Kanal und die Schleusen
Aufgabe der Bundesbehörde ist es, den Kanal und die Kanalschifffahrt zu verwalten und zu überwachen. 2005 wurde die neue Außenstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meiderich im Industriegebiet Ost am Wesel-Datteln-Kanal eröffnet. Bis 1979 war das Amt im Bereich Maria Lindenhof in Dorsten untergebracht.
Undurchdringliches Zuständigkeitswirrwarr
Die Verwaltung der Wasserstraßen ging 1921 durch Staatsvertrag an das Deutsche Reich über. Die Wasserstraßenbehörden blieben allerdings Länderbehörden. Das Reich beschränkte sich auf die Übertragung der sachlichen Aufgaben. Die Kosten der Länderbehörde wurden vom Reich erstattet. Damit kam es zu einer über zehn Jahre langen Auseinandersetzung zwischen Reich und Ländern, die scheinbar ein undurchdringliches Behörden- und Zuständigkeitswirrwarr anrichtete. Auf Grund dieses Vertrages kam es zur Schaffung einer Wasserstrombaudirektion in Münster, sowie eines Wasserbauamtes ebenfalls in Münster und außerdem in Reine, Meppen, Hamm, Duisburg-Meiderich sowie eines Maschinenamts in Herne, Schleppämter in Duisburg-Meiderich, Hannover und Kanalbauämter in Meppen, Münster sowie seitens der Mittelbehörde, der Kanalbauabteilung Essen zu Kanalbauämtern Wesel, Dorsten, Datteln und Duisburg.
Reichskanalbauamt Dorsten gehörte zur Reichwasserstraßendirektion
Obgleich der Staatsgerichtshof mit Urteil von 1925 die Beteiligung des Reiches ausdrücklich anerkannt hatte, war es in den folgenden Jahren nicht zu einer Bildung der Reichswasserstraßenverwaltung gekommen. Unter Preußens Führung opponierten die Länder energisch gegen die Reichsbeteiligung und bildeten eine Einheitsfront, was 1932 zur Kündigung des Staatsvertrages von 1921 führte. Zu jener Zeit (1932) gab es 51 Strombaudirektionen und 166 Wasserbauämter. In einem Kompromiss zwischen Reich und Ländern wurde dem Oberpräsidenten in Preußen die Funktion des Chefpräsidenten der Reichswasserstraßendirektionen übertragen. Auf Grund dieses Planes kam es zur Schaffung der Reichswasserstraßendirektion Münster und des Reichskanalbauamtes Dorsten. Eine Unterabteilung mit fast den gleichen Rechten wie die Reichswasserstraßendirektion entstand in der Kanalbauabteilung Essen, wozu das Reichskanalbauamt Dorsten gehörte, das als Ortsbehörde der Reichswasserstraßendirektion Münster als Mittelinstanz unterstellt war. Die oberste Instanz war das Reichsfinanzministerium.
39 Ämter kümmern sich um Deutschlands Wasserstraßen
1929 hieß das Amt „Wasserbauamt Dorsten“, ab 1939 ging daraus das „Wasserstraßenamt“ hervor, das seit 1949 „Wasser- und Schifffahrtsamt Dorsten“ hieß. Anfang der 1970er-Jahre wurde die bundesweite Wasser- und Schifffahrtsverwaltung neu geordnet, d. h. Ämter- und Direktionsbereiche wurden zusammengelegt. Aus diesem Grund existiert in Dosten auch kein Wasser- und Schifffahrtsamt mehr, sondern lediglich ein Außenbezirk des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meiderich. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich ist eines von 39 Ämtern in Deutschland. Es gehört zum Dienstbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Münster und ist zuständig für die Bundeswasserstraßen Ruhr mit dem Ruhrschifffahrtskanal bis Mülheim an der Ruhr, Rhein-Herne-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal und Dortmund-Ems-Kanal von der Einmündung des Wesel-Datteln-Kanals in den Dortmund-Ems-Kanal bis Dortmund.
Außenbezirk Dorsten vom Kilometer 26 bis 55
Zu den Aufgaben gehören die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich, der Betrieb und die Unterhaltung baulicher Anlagen, beispielsweise Schleusen, Sperrtore, Wehre, Düker und Brücken, der Ausbau der Kanäle und der Ersatz- bzw. Neubau von Anlagen, die Unterhaltung und der Betrieb der Schifffahrtszeichen, Messung von Wasserständen und die Übernahme strom- und schifffahrtspolizeilicher Aufgaben. Zum Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich gehören die Außenbezirke in Friedrichsfeld, Dorsten, Datteln, Herne und Duisburg-Meiderich sowie der Bauhof Herne. Der Außenbezirk Dorsten ist zuständig für den Wesel-Datteln-Kanal von Kilometer 26,0 bis 55,0.
Quelle:
Pressestelle Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich. – „Dorsten wird Reichskanalbauamt“ in „Dorstener Volkszeitung“ vom 10. März 1932.