Wahlen I (Essay)

Vom Majoritäts- über das Senioritätsprinzip zu freien Volkswahlen

Von Wolf Stegemann – Das Wort Wahl leitet sich ab vom indogermanischen uel, d. h. wollen und wird sinnverwandt gebraucht mit Entscheidung, Entschluss, Bestellung. – Eines der einfachsten und ältesten Bestellungsverfahren war die „Losung“. Dabei wurden unter den Bewerbern oder unter allen in Frage kommenden Personen die erforderliche Anzahl ausgelost. Das Losen entzog dem Ausgang des Verfahrens die menschliche Beeinflussung weitestgehend und eignete sich daher in Fällen, in denen die menschliche Beeinflussung als störend betrachtet werden konnte. In früherer Zeit galt das Losen auch als göttlich beeinflusst und stand daher fast einem Orakel gleich. Bekannt ist z. B. die Auslosung Sauls zum ersten König Israels oder die Losung des Matthias zum Apostel nach dem Wegfall des Judas. Losen war als demokratische Praxis in den antiken Demokratien weit verbreitet, kam dann im Mittelalter immer wieder in Aristokratien vor, um Ränkespiele und Korruption einzuschränken, allerdings dann meist verbunden mit andern Bestellungsverfahren. Heute existiert es noch als Rest in Fällen, in denen das Wahlverfahren zu einem Patt geführt hat, z. B. wenn zwei Bewerber nach jedem aus der Wahl hervorgehenden Kriterium (erhaltene Stimmen, Listenstimmen u. dgl.) gleichen Anspruch haben. Bei militärischen Aushebungen wurde das Losungsverfahren („Loosung“) noch in preußischer Zeit angewendet.

Amtsübergaben durch Designation

Ein anderes altes und einfaches Bestellungsverfahren war die „Designation“. Dabei bestimmte der Amtsinhaber seinen Nachfolger. Designation ist aller Wahrscheinlichkeit nach in Rom die ursprüngliche Form der Amtsübergabe gewesen; noch in klassischer Zeit wurden die nachfolgenden Beamten von ihren Vorgängern formell ernannt, auch wenn ein Wahlakt vorgeschaltet war. Im Mittelalter kam die Designation ganzer Gremien vor, so z. B. bei Stadträten, die am Ende ihrer Amtszeit den nächsten Stadtrat wählten. Designation war auch die ursprüngliche Form der Bestellung des Generals der Heilsarmee. Etwas differenzierter war die „Kooptation“. Der übrig bleibende Teil eines Gremiums wählte selbst die fehlenden Mitglieder hinzu. Bei Einzelstellen funktionierte dies natürlich nicht, dort muss Designation eintreten oder ein anderes Bestellungsverfahren. Kooptation war früher weit verbreitet, so bei römischen Priesterkollegien, in mittelalterlichen Stadträten usw. Noch im 19. Jahrhundert gab es Kooptation auch bei vielen Parlamenten, deren Mehrheit an sich gewählt war (z. B. 200 gewählt, 40 kooptiert).

Die Rotation lebte bei den „Grünen“ kurz wieder auf

Komplizierter ist die „Präsentation“: Der klassische Bereich der Präsentation ist die katholische Kirche. Der Patronatsinhaber schlägt dem Bischof bzw. Papst einen geeigneten Kandidaten vor; der Bischof bzw. Papst kann diesen ernennen oder ablehnen. Ein anderes ebenfalls altes Prinzip ist die „Rotation“. In ihrer reinen Form geht sie so vor sich, dass nach und nach alle in Frage kommenden Personen ein Amt bzw. einen Sitz in einem Gremium erhalten, wobei sich ihre Reihenfolge nach einem bestimmten Grundsatz richtet, z. B. dem Alter, der alphabetischen Folge ihrer Namen usw. Rotation ist heute selten geworden, lebte kurze Zeit vornehmlich in der Partei „Bündnis90/Die Grünen“ bei Rats- oder höheren Gremien wieder auf.
Dieser kurze Überblick soll zeigen, wie verschieden in der Geschichte Ämter und Gremien bestellt wurden, was dazu führen kann, das Umfeld von Wahlen und dem damit verbundenen Recht zu überdenken.

Siehe auch: Wahlen II (Essay)
Siehe auch: Wahlen III (Essay)
Siehe auch: Wahlen IV (Essay)
Siehe auch: Europawahlen
Siehe auch: Wahlergebnisse 2014
Siehe auch: Erste Nachkriegswahl
Siehe auch: Wahlen
Siehe auch: Bundestagswahl 2017
Siehe auch: Frauenwahlrecht
Siehe auch: Wahlplakat „Halde“
Siehe auch: Wahl Europa 2019
Siehe auch: Landtagswahl 2014


Quellen:
Nach Wikipedia, Online-Enzyklopädie.

Literatur:
Fuchs, Raab „Wörterbuch Geschichte“, dtv 2001. – G. Meyer „Das parlamentarische Wahlrecht“ (1901). – P. F. Müller „Das Wahlsystem“ (1959). – J. B. Sägmüller „Die Papstwahlen und die Staaten von 1447 bis 1555“ (1890, Neudruck 1965).

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