Verwaltungsgerichte – Neue Kammern

Verwaltungsrichtervereinigung 2025: Ein „Schritt in die richtige Richtung“

NRW bekam ab Januar 2025 drei neue Kammern an Verwaltungsgerichten, die sich ausschließlich um Asylklagen kümmern sollen. Außerdem soll gegen Radikalisierung in Gefängnissen mehr passieren. Was genau geplant ist. Die drei neuen, zusätzlichen Asylkammern für NRW werden nach Angaben des Landes zum 1. Januar an den Verwaltungsgerichten in Köln, Minden und Gelsenkirchen gegründet. Sie sollen ausschließlich Asylgerichtsverfahren bearbeiten und mit dafür sorgen, dass die Fälle schneller abgewickelt werden und der aufgehäufte Berg alter Vorgänge abgetragen wird. „Insgesamt hat NRW damit ab Januar sechs reine Asylkammern: eine in Düsseldorf, eine in Minden, eine in Gelsenkirchen, eine in Münster und zwei in Köln“, sagte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unserer Redaktion. „Wir haben das alles im Dialog und im Einvernehmen mit den Verwaltungsgerichten organisiert: die Verteilung der Kammern auf die Gerichte und auch die Zuständigkeiten für die Herkunftsländer“, betonte er.

Einen positiven Trend sieht Limbach bereits jetzt schon

2021 habe die durchschnittliche Dauer von Asylgerichtsverfahren noch bei 24,7 Monaten gelegen, 2023 seien es noch 17,6 Monate gewesen, „und zum dritten Quartal 2024 sind wir bei 13,9 Monaten“, so Limbach. Im Sommer hatte er den sieben Verwaltungsgerichten im Land unterschiedliche Zuständigkeiten für Verfahren zu bestimmten Herkunftsstaaten zugewiesen, um für mehr Effizienz durch Spezialisierung zu sorgen. Die Verwaltungsrichtervereinigung NRW nannte die Planung des Landes einen „Schritt in die richtige Richtung“, so die Vorsitzende Nadeschda Wilkitzki. Mit den neuen Kammern werden insgesamt neun zusätzliche Richterstellen und sechs Stellen für weitere Mitarbeitende geschaffen. „Angesichts der Haushaltslage muss man mit so einer Aufstockung des Personals absolut zufrieden sein.“ Zwar hatte die Vereinigung einmal ausgerechnet, dass man landesweit eigentlich einen Zuwachs von 35 Stellen bräuchte. Aber das, so Wilkitzki, sei derzeit einfach unrealistisch. Die jetzige Maßnahme kostet das Land im kommenden Jahr 1,1 Millionen Euro.

Präventionsarbeit gegen Radikalisierung: Weitere Stellen in Gefängnissen

Außerdem soll in Gefängnissen mehr Präventionsarbeit gegen Radikalisierung geleistet werden. Dafür schafft das Land ab Januar 45 zusätzliche Stellen: 30 für Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst, 15 im Sozialdienst; dies schlägt im Landeshaushalt mit gut zwei Millionen Euro zu Buche. „Unsere Justizvollzugsanstalten dürfen kein Hort für extremistische Entwicklung sein. Wir müssen alles tun, um das zu verhindern. Das bietet uns außerdem die Chance, Menschen, die schon Radikalisierungstendenzen zeigen, wieder zurückzuholen“, sagte Limbach.
Landesweit gibt es 36 Gefängnisse mit – laut Statistiken vom Frühjahr 2024 – etwa 14.000 Gefangenen. Wo und wie genau das zusätzliche Personal zum Einsatz kommen soll, ist noch offen. Es solle aber für die Präventionsarbeit speziell fortgebildet werden, „und generell sensibilisieren wir unsere Bediensteten für Alarmsignale“, kündigte Justizminister Benjamin Limbach an: „Woran erkenne ich Radikalisierung? Auf welche Zeichen, Symbole oder welches Verhalten muss ich achten? Entsteht in einer Haftabteilung eine Subkultur, die aufgebrochen werden muss, indem man zum Beispiel Gefangene anderswohin verlegt oder gezielt anspricht?“
Beide Maßnahmen, sowohl die bessere personelle Ausstattung der Gefängnisse als auch der Verwaltungsgerichte, sind Teil des Sicherheitspakets, das die Landesregierung nach dem Attentat von Solingen beschlossen hat.

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