Tageseltern

Rückforderungen der Stadt im Jahr 2024 stießen Tageseltern sauer auf

Rückforderungsbescheide sowie unveränderte Rahmenbedingungen erregten Mitte 2024 aktuell die Gemüter der Kindertagespflegepersonen in Dorsten. 54 Kindertagespflegepersonen gibt es aktuell in Dorsten. Eine von ihnen ist Mona Perplies. Seit 2011 betreibt sie eine Großtagespflege im Lippetal. Gemeinsam mit einer Kollegin betreut die 40-jährige Mutter von vier Kindern dort neun Jungen und Mädchen unter drei Jahren. Schon länger kritisiert sie die ihrer Ansicht nach „mangelnde Wertschätzung und Unterstützung“ seitens der Stadt. Jetzt bringen Rückforderungsbescheide das Fass für sie zum Überlaufen. Denn Mona Perplies soll für das vergangene Jahr mehr als 1.800 Euro zurückzahlen. Grund dafür sind zu viel genommene „betreuungsfreie Tage“. Davon stehen Kindertagespflegepersonen 31 im Jahr zu. Diese können und müssen in Dorsten nicht nur für Urlaube, sondern auch für Krankheitstage eingesetzt werden. „Ich habe vier Kinder, die zum Teil Einrichtungen besuchen, dessen Schließtage ich irgendwie abdecken muss. Hinzu kommt, dass meine Kinder oder ich auch mal krank werden – da reichen die Tage hinten und vorne nicht“, sagt Mona Perplies. So kam es, dass sie im vergangenen Jahr 14 Tage über den erlaubten 31 betreuungsfreien Tagen war.

Bescheid erhalten – Auch Sach- und Förderleistungen zurückzubezahlen

Kindertagespflegepersonen erhalten pro betreutem Kind pro Stunde 1,37 Euro für Sachleistungen, wie Miete, Spielzeug, Materialien sowie 4,44 Euro Förderleistungen für die reine Erziehungsleistung. Mona Perplies versteht, dass sie für die 14 Tage, die sie nicht betreuen konnte, die erhaltenen Förderleistungen zurückzahlen muss. „Was ich aber als große Ungerechtigkeit empfinde, ist, dass ich auch die Sachleistungen zurückzahlen muss. Die Kosten sind mir nämlich trotzdem entstanden“, sagt sie. Da die Stadt bereits zu Ende März die an die Tagesmütter und -väter gezahlten Leistungen dem Finanzamt melden musste, müsse sie zudem den kompletten Betrag, ohne Abzug der Rückforderung, versteuern. Hinzu käme, dass Springerkräfte, die im Falle von Krankheit der Tagespflegeperson einspringen würden, genau die gleichen Förder- und Sachleistungen erhalten würden, wie die Tagespflegeperson selbst. „Dabei entstehen denen gar keine Sachkosten, da sie ja in meinen Räumlichkeiten arbeiten“, so die 40-Jährige.

Trotz guter Gespräche mit der Stadt erfolgte nichts

Auch Jenny Liedtke, die seit 2014 die Großtagespflege „Zwergennest“ in Dorsten betreibt, hat einen Rückforderungsbescheid erhalten. „Es ist wirklich ein Unding, dass wir auch die Sachleistungen zurückzahlen sollen und Springerkräfte diese erhalten, obwohl sie sich ins gemachte Nest setzen“, sagt auch sie. Eine weitere Dorstener Tagesmutter, die namentlich nicht genannt werden möchte, kann den Unmut bestätigen: „Viele Tagespflegepersonen in Dorsten haben Rückforderungen erhalten, die ihnen sauer aufstoßen.“ Nach einem guten Gespräch mit der Stadt im vergangenen Herbst, bei dem es um mehrere Kritikpunkte gegangen sei, sei zudem bislang immer noch nichts passiert. „Das ist ein Grund dafür, dass ich meine Tagespflege aufgeben werde. Ich bin es einfach leid und habe keine Kraft mehr“, sagt sie. Das gute Gespräch mit der Stadt über die Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen ist auch Mona Perplies noch gut im Gedächtnis. Dabei sie es vor allem um Mietkostenzuschüsse gegangen, die in anderen Kommunen bereits gezahlt würden, um die Erhöhung der erlaubten betreuungsfreien Tage.

Thema wird im September im Jugendhilfeausschuss besprochen

Es seien Vorschläge erarbeitet worden, aber seitdem habe sie – trotz mehrfacher Nachfrage – nichts mehr davon gehört. „Einerseits setzt die Stadt auf uns bei der Kinderbetreuung, andererseits bekommen wir teilweise noch nicht mal ein neues Buch bezahlt und kämpfen mit steigenden Miet- und Nebenkosten“, kritisiert die 40-Jährige. Auf Nachfrage der Dorstener Zeitung verweist die Stadt auf die bei dem Treffen im Herbst erarbeiteten Vorschläge. „Diese befinden sich in der internen Abstimmung. Auch die finanziellen Auswirkungen müssen noch geprüft werden“, erklärt Stadtsprecher Ludger Böhne. Aktuell sei geplant, das Thema in der September-Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu behandeln. Zu den Rückforderungsbescheiden könne die Stadt indes keine Auskunft erteilen, da man sich in einem „nicht abgeschlossenen Anhörungsverfahren“ befinde, in dem eventuell auch der Rechtsweg offenstehe. Insgesamt stehe man mit den Kindertagespflegepersonen in „konstruktivem Austausch“.


Quelle: Entnommen der DZ vom 26. Juni 2024

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