Sutro, Abraham

Er war der für Dorsten zuständige Landrabbiner des Münsterlandes

Ersteigerung des Sutro-Bechers in Amsterdam; links: Wolf Stegemann, Dr. ,,,, Ringbeck (NRW-Stiftung), Christel Winkel; Foto: Anke Klapsing

Ersteigerung des Sutro-Bechers in Amsterdam; Wolf Stegemann, Dr. Ringbeck, Christel Winkel

1784 in Bruck bei Erlangen bis 1869 in Münster; letzter Landrabbiner. – Abraham Sutro war als Landrabbiner des Münsterlandes auch für die Dorstener Synagogenhauptgemeinde Dorsten zuständig, die er mehrmals besuchte. Im Besitz des Jüdischen Museums Westfalen ist aus dem Haushalt Sutros ein silberner Hawdala-Becher mit seiner Namensgravierung aus der Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts. Dieser Becher wurde Ende der 1980er-Jahre mit finanziellen Mitteln der NRW-Stiftung bei Christie’s in Amsterdam ersteigert und dem Museum als Dauerleihgabe überlassen.

1811 heiratete der Rabbiner Sutro in Beverungen Rebecca Culp

Abraham Sutro besuchte die Talmudschulen in Fürth und Prag und war danach als Hauslehrer in Prag, Aschaffenburg und Kassel tätig. 1810 erhielt er das Rabbinerdiplom und eine Anstellung als Religionslehrer in Reichensachsen und Ende des Jahres in Beverungen. Von hier aus verwaltete Sutro als Rabbinatsadjunkt auch das Kreisrabbinat Warburg. 1811 heiratete er Rebecca Culp aus Wanfried/Hessen. Aus der Ehe gingen elf Kinder hervor. Dem späteren Oberpräsidenten von Westfalen, Freiherr Ludwig von Vincke, empfahl er sich durch eine nationalpreußisch gestimmte Rede anlässlich des Sieges über Napoleon 1814.

Abraham Sutro wurde 1815 Landrabbiner der jüdischen Gemeinden im Münsterland, zu dem damals das zu dieser Zeit preußisch gewordene Dorsten und die Herrlichkeit gehörte. Allerdings wurde er als Landrabbiner von den preußischen Behörden offiziell nie anerkannt. Sie bezeichnete ihn lediglich als „Kultusbeamten“. Sutro war auch Rabbiner in den Grafschaften Mark und Limburg. Zu seinem Rabbinatsbezirk kam 1828 noch das Paderborner Land dazu. 1816 hatte Abraham Sutro seinen Amtssitz nach Münster verlegt, wo er bis zu seinem Tode verblieb.

Der Rabbiner musste in Dorsten sein Gehalt eintreiben

Rabbiner Abraham Sutro 1861

Rabbiner Abraham Sutro 1861

Wie den Dorstener Judenakten im Stadtarchiv Dorsten zu entnehmen ist, stellten beispielsweise Trauungen nach preußischem Zivilrecht und dem jüdischen Recht ein Problem bezüglich von Ehehindernissen, Scheidungen, Kinderzusprachen usw. dar. Die königlich-preußische Regierung erließ daher 1837 eine Verfügung, nach der jüdische Trauungen nur durch jemanden vorgenommen werden darf, der dazu von der „Hochlöblichen Regierung“ autorisiert war. Dies nahm Abraham Sutro zum Anlass, sich bei Dorstens Bürgermeister Luck zu beschweren, weil der Dorstener Jude Samson Nathan Eisendrath für die Verheiratungszeremonie seines Sohnes einen nicht autorisierten Kantor bestellt hatte. Offensichtlich fühlte sich Sutro übergangen und gekränkt. Die Auseinandersetzung zwischen ihm und den jüdischen Gemeinden nahm zu. Die Gemeindevorsitzenden verweigerten dem Landrabbiner immer mehr die Zustimmung, so dass sich Abraham Sutro auch bei der Regierung beschwerte. Diese vertrat den Standpunkt, „dass der preußische Staat ein christlicher Staat sei, und dass der Schutz der geduldeten jüdischen Religion bzw. der Autorität des Landrabbiners nicht zu den Aufgaben des Staates gehöre“. (B. Brilling). Daher war die Regierung an der Auflösung der jüdischen Gemeinden, die sie für Fremdkörper im christlichen Staat hielt, sehr interessiert.

Sutro wartete drei Jahre auf seinen Gehaltsanteil aus Dorsten

Die vestischen Gemeinden trugen nur widerwillig ihren auferlegten Anteil zum Gehalt Sutros bei. Dazu waren sie verpflichtet. Jahr für Jahr musste er sich bei den Behörden darüber beschweren, dass die Stadt Dorsten es versäume, von der jüdischen Gemeinde sein Gehalt für ihn einzufordern. Dorstens Juden hatten acht Reichstaler und zwölf Silbergroschen zu zahlen. Drei Jahre lang musste Sutro auf sein Gehalt aus Dorsten warten. Erst durch die Intervention des Landrats, der den Bürgermeister Luck wegen dieser Säumigkeit scharf gerügt hatte, bekam Sutro sein Geld.

Vom reformwilligen zum leidenschaftlichen orthodoxen Rabbiner

Silberner Sutro-Becher

Sutro-Becher im jüdischen Museum Dorsten

Abraham Sutro galt während seiner Amtszeit als Vertreter der orthodoxen Richtung. Allerdings hatte er vor 1830 selber alle Neuerungen im Kultus bereitwillig mitgemacht. Er predigte auf Deutsch und ließ im Gottesdienst nicht nur die Orgel, sondern sogar die Konfirmation nach protestantischem Muster zu. Später bezeichnete Abraham Sutro die Reformer verächtlich als „Orgeldreher-Sekte“ und bekämpfte sie voller Leidenschaftlichkeit. Zu seinem 50. Amtsjubiläum erhielt Abraham Sutro vom König Wilhelm IV. den Roten Adlerorden in der für Juden vorgeschriebenen Sternform, also nicht in der üblichen Form des Kreuzes. Wegen seiner umstrittenen Position aber nur die unterste Klasse (4). Auf seinem erhalten gebliebenen Grabstein in Münster steht, er sei „57 Jahre lang ein treuer Lehrer und Kämpfer für Israel“ gewesen. Diese Kennzeichnung erinnert an sein bedeutendstes Werk „Milchamot Haschem“ („Kämpfe des Ewigen“), das in vier Bänden zwischen 1836 und 1864 veröffentlicht wurde. Diese „Kampfschrift“ ist bis heute nicht übersetzt, obwohl sie tiefe Einblicke in das Selbstverständnis eines selbstbewussten orthodoxen Judentums geben könnte. Mit diesem Werk war Sutro der letzte hebräische Schriftsteller Westfalens. Es sei „das Ziel (seines) Herzens“, schreibt er, „die Gesetze wieder aufzustellen, die Breschen zu schließen, den beschädigten Zaun des Moses zu reparieren und die Krone der Thora zu ihrer alten Pracht und Größe zurückzubringen“. Der Rabbinatskandidat Hermann Warschauer aus Breslau bedankte sich bei Sutro, nachdem ihm der erste Band zugeschickt worden war, mit den Worten:

„Sie wollen … das Judentum nicht hinter die Mauern und die Wälle des dunklen Mittelalters zurückgedrängt wissen, verlangen nicht vom Juden eine blasse Ascetik, nein er soll auch als Staatsbürger seine Geisteskraft bethätigen, er soll, ob Assessor, Gymnasiallehrer oder Mediciner, Jude sein. Und das scheint auch mir das Rechte. Was wir erstreben, sollen wir durch das Judentum und in der Sphäre desselben erstreben, nicht aber auf Unkosten der angestammten Lehre.“

Unterschrift Abraham Sutros

Am Ende seines Lebens geriet Abraham Sutro immer stärker in die Isolation, und zwar in dem Maße, wie sich in den westfälischen Gemeinden der Wille zur Reform durchsetzte. Er starb am 10. Oktober 1869 in Münster. Mit seinem Tod endete das Münstersche Landrabbinat.


Quellen:
Sr. Johanna Eichmann „Jahr für Jahr musste Abraham Sutro sein Gehalt einklagen. Der Landrabbiner hatte weder Kompetenzen noch Rückhalt in der Gemeinde“ in Stegemann/Eichmann (Hg.) „Juden in Dorsten und in der Herrlichkeit Lembeck“, Dorsten 1989. – Diethard Aschoff  über Abraham Sutro in: Bautz, Bd. XI, 1996.

Literatur:
Diethard Aschoff: Quellen und Regesten zur Geschichte der Juden in der Stadt Münster: 1530 – 1650/1662 (Westfalia Judaica Bd. 3,1). Münster 2000. – B. Brilling: Das Judentum in der Provinz Westfalen 1815-1945, in: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 38, Münster 1918, S.105-143. – A. Herzig: Judentum und Emanzipation in Westfalen. Münster 1978.

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