Straßenbaubeiträge Dorsten

Anlieger müssen sich mit erheblichen Kosten beteiligen – Proteste

Klosterstraße; Foto: Helmut Frenzel

Von Wolf Stegemann – Dorstener Bürger, die mit einem Grundstück bzw. Haus Anlieger der Klosterstraße und Luisenstraße sind, gingen Ende 2018 gegen die von der Stadt angekündigten kommunalen Straßenbaubeiträge in Stellung. Die Anlieger werden von der Stadt zur Kasse gebeten. Denn in Dorsten werden rund 80 Prozent der Umbaukosten von Straßen auf die Anlieger abgewälzt. Für so manche Hausbesitzer können das 12.000 bis 20.000 Euro sein. Nicht für alle eine erschwingliche Summe, die Existenz bedrohend sein kann. Daher protestierten Anlieger mit einem Schreiben an die Stadt und suchten Hilfe bei Politikern. Bürgermeister Tobias Stockhoff hatte in einer Informationsveranstaltung im April 2018 darauf hingewiesen, dass der Rat vor 20 Jahren die Regelungen der Straßenbaubeiträge für das gesamte Stadtgebiet beschlossen habe. Zu diesen Regelungen zitierte die „Dorstener Zeitung“ am 28. Januar 2019 Bürgermeister Tobias Stockhoff mit dem Ausspruch: „Die sind gesetzt und können nicht diskutiert werden!“ Der Bund der Steuerzahler sieht das gänzlich anders: Er plädiert für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge und hat dazu eine Unterschriftenaktion für eine Volksinitiative initiiert. 244.703 Bürger (mindestens 66.000 mussten es sein) haben bis zum 12. Januar mit ihrer Signatur gezeigt: Wir sind für die Abschaffung der Beträge. Stattdessen soll das Land aus Steuermitteln die Beiträge zahlen, lautet ihr Gegenvorschlag. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (CDU/FDP) bleibt (noch) bei der bisherigen Regelung der Straßenbaubeiträge. Allerdings tritt die SPD auf Landesebene und in Dorsten für die Abschaffung ein.

CDU-Dorsten spricht von einer Phantom-Diskussion

In Dorsten führte der Bürgerprotest dazu, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss Ende Januar 2019 mit dem Thema befasste. Grundsätzlich äußerten alle Politiker, egal welcher Partei, ihr Verständnis für die Sorgen und Nöte der Anlieger, die zur Kasse gebeten werden. Die Ausschuss-Politiker stellten fest, dass das Thema eine komplizierte Materie sei. Aus der Grünen-Fraktion war zu hören: „Das Mindeste, was wir tun können, ist im Beisein der Bürger über das Thema zu diskutieren!“ Ein FDP-Sprecher verwies auf die komplizierte Materie und sagte, dass „ein Verzicht der Stadt auf die Straßenbaubeiträge nicht bedeutet, dass die Bürger nicht mehr zahlen müssen“. Ein CDU-Sprecher beklagte die „Phantomdiskussion“ in Dorsten. Die Stadt sei gehalten, „die vom Land vorgegebenen Gesetze einzuhalten … Wir können zwar diskutieren, aber wir entscheiden hier nichts“. Eine Meinung der SPD dazu: „Wir müssen eine Lösung finden, das Problem zugunsten der Menschen abzumildern und für individuelle Wege eintreten!“ Der fachlich zuständige Bauausschuss wird über etwaige Entlastungen der Dorstener diskutieren. Eine einfache Lösung des Problems wird es nicht geben. Eine Informationsveranstaltung der Stadt zum Thema anstehende Straßenbaubeiträge Klosterstraße/Luisenstraße ist geplant.

Baustelle Luisenstraße: Ein Kreisverkehr wird dort errichtet

Die bis zum Sommer 2024 angesetzte Sanierung der Luisenstraße (inklusive des Neubaus der dortigen Hambachbrücke) sorgte im September 2023 für weitere Beeinträchtigungen des dortigen Durchgangsverkehrs. Die Straße wurde für vier Wochen komplett gesperrt. Grund: Es mussten Wasserleitungen verlegt werden. Im Juli waren die ersten Bauarbeiten zur Erneuerung der Luisenstraße zwischen den Stadtteilen Holsterhausen und Hervest im Abschnitt zwischen Bismarckstraße und Blauer See gestartet. Hier werden unter anderem die marode Fahrbahn saniert, Geh- und Radwege neugestaltet und Parkbuchten angelegt. Bestandteil ist auch ein Kreisverkehr, der an Stelle der jetzigen Kreuzung mit der Bismarckstraße eingerichtet wird. Die Kosten für den Straßenbau und den Kreisverkehr betragen gut 1,4 Millionen Euro.

Erschließungskosten Schwickingsfeld und Beerenkamp

Nach den Anwohnern der Kloster- und der Luisenstraße protestierten auch die Bewohner der Straße auf dem Beerenkamp und Schwickingsfeld. Sie zahlen allerdings keine Straßenbaubeträge, aber Erschließungskosten, da diese Straßen neu angelegt Nach Fertigstellung rechnen die Anlieger, mit einem fünfstelligen, Unternehmen sogar mit einem sechsstelligen Betrag zur Kasse gebeten werden. Anlieger lehnen den Ausbau mit Radweg, aufwendige Parkplätze und „dem ganzen Drum und Dran“ ab. Die DZ zitiert die Anlieger: „Der jetzige Zustand reicht uns völlig aus!“
3,5 Millionen Euro kostet die Erschließung der beiden Anliegerstraßen – 90 Prozent der Summe tragen die privaten Grundstücksbesitzer. Die Stadt sagt dazu lt. DZ: „Der Ausbaustandard folgt allgemein verbindlichen Regeln und Empfehlungen, die überall im Stadtgebiet eingehalten werden. Diese Regeln gelten keineswegs nur in Dorsten, sondern landesweit. Wer heute aus Kostengründen dafür plädiert, auf standardmäßig ausgebaute Gehwege oder Beleuchtung zu verzichten, wird in 30 Jahren froh sein, dass auch mit Rollatoren zu benutzende und vernünftig ausgebaute Gehwege vorhanden sind.“  Weil es sich hier um eine Streusiedlung mit wenigen Bewohnern und vergleichsweise großen Straßenabschnitten handelt, sind die Beiträge nicht unerheblich. Das gesteht auch die Stadt den Anliegern zu.  Die Auseinandersetzung geht weiter. Am Ende entscheiden die Ratsgremien (Stand: Anfang Februar 2019).

Zur Sache: Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen

Der Straßenbaubeitrag ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer und ist daher nicht zu verwechseln mit den auf Bundesebene gesetzlich geregelten Erschließungsbeiträgen. Während der „Erschließungsbeitrag“ für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine nachträgliche Herstellungsmaßnahme wie Verbesserung bzw. die Erneuerung veränderter Bestandteile einer Straße (neue Querschnitte, geänderte Breiten von Fahrbahn, Parkstreifen, Gehwegen, Beleuchtungen, Kanalisation etc.). Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen sie ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.

Verteilung der beitragsfähigen Kosten

Die Verteilung dieser beitragspflichtigen Kosten wird in den entsprechenden Gemeindesatzungen geregelt. Hier ist unter anderem festgelegt, welchen Anteil der beitragspflichtigen Kosten die Anlieger zu tragen haben und welchen die Gemeinden. Der umlagefähige Aufwand wird auf die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Nutzungsberechtigten aller von der Verkehrsanlage oder einem ihrer Straßenabschnitte bevorteilten Grundstücke verteilt. Aufgrund der starken finanziellen Belastung werden die Straßenbaubeiträge immer häufiger von Anliegern in Frage gestellt und eine Abschaffung angestrebt.

Immer häufiger werden Straßenbaubeiträge abgeschafft

Mögliche Fehler der Gemeindeverwaltungen führten zu zahlreichen Klageverfahren. Immer mehr Bürgerinitiativen fordern ihre Parlamente und Gemeinden auf, die Gebühr abzuschaffen. In Baden-Württemberg und Berlin werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben, Bayern schaffte sie im Juni 2018 sogar gänzlich ab. Hamburg hat sie 2016 aufgehoben und die  Landesregierung in Niedersachsen diskutiert über eine Senkung oder Abschaffung des Beitrags. Die Leipziger Stadtverwaltung erhebt seit Mitte 2018 keine Ausbaubeiträge mehr. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern fasste bereits den Beschluss der Abschaffung. Auch in Thüringen steht dieser Schritt unmittelbar bevor – darauf haben sich die dortigen Regierungsfraktionen Linke, SPD und Grüne bereits geeinigt. Jetzt gibt es nur noch vier Bundesländer, in denen die Kommunen per Gesetz zur Beitragserhebung gezwungen werden: Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bremen. In weiteren Bundesländern ist den Städten und Gemeinden ist die Erhebung freigestellt. Überall gibt es mittlerweile erheblichen Widerstand gegen die Straßenbaubeträge.

Laut einer Umfrage wächst in NRW die Ablehnung der Abgabe

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) erhöht den Druck auf die Landesregierung, die Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen. Laut einer repräsentativen Befragung wächst die Ablehnung der Bürger gegen die Abgabe. Bei der Erhebung sprachen sich im Januar 2019 von 1006 befragten Wahlberechtigten in NRW 42 Prozent dafür aus, sie abzuschaffen. Bei der ersten repräsentativen Befragung im vergangenen August 2018 hatten dies erst 36 Prozent gefordert. Der Bund der Steuerzahler NRW forderte Mitte 2019 weiterhin die komplette Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW. Die Straßenbaubeiträge seien „nicht reformierbar“ und „grundsätzlich nicht gerechtfertigt“. Die von CDU und FDP geplante Reform werde lediglich zu einem steigenden Verwaltungsaufwand führen. Die geplanten Erleichterungen für die Betroffenen führten zu Nachteilen an anderen Stellen. Der Steuerzahlerbund habe inzwischen rund 470.000 Unterschriften für die Abschaffung der Beiträge gesammelt. Diese sollen dem Landtag übergeben werden (dpa).

In Dorsten 2480 Unterschriften gegen Straßenbeiträge gesammelt

Der Bund der Steuerzahler hat seine Kampagne für die Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ Im Juni 2019 vorerst mit rund 460.000 Unterschriften in NRW vorerst beendet. In Dorsten wurden 2480 Unterschriften gesammelt. Der Landtag hat die Abschaffung, die von der SPD gefordert wird, Anfang Juni 2019 angelehnt. Das Thema Straßenbaubeiträge war bereits 2019 in Dorsten höchst umstritten – und ist es immer noch, obwohl sich die Gesetzeslage in NRW zugunsten der Anlieger positiv geändert hatte. Die Luisenstraße wird eine der ersten Straßen in Dorsten sein, die nach ihrer Sanierung nach dem Ende 2019 vom Landtag geänderten Kommunalen Abgabengesetz für Anlieger abgerechnet werden soll. 140.000 Euro statt wie ursprünglich errechnet 280.000 Euro kämen dann bei den umlagefähigen Gesamtkosten von 724.800 Euro auf die Anlieger der Straße zu. Der Anliegeranteil wurde vom Land halbiert. Das reicht vielen Kritikern aber nicht. Tausende Bürger des Landes hatten die komplette Abschaffung der Beiträge gefordert. In Dorsten wurde dieses Thema 2019 ausgesprochen kontrovers diskutiert. Der Steuerzahlerbund NRW ist trotz der Gesetzesänderung durch das Land mit dieser Regelung nicht einverstanden. Denn dessen Ziel ist die komplette Abschaffung des Straßenbaubeitrages.

Land halbiert Straßenbaubeiträge

Das Land wird die Bürger bei den umstrittenen Straßenbaubeiträgen um etwa die Hälfte der Kosten entlasten und richtet hierfür einen Förderfonds ein. Im Grundsatz wird NRW die Gebühren, mit denen Anlieger an der Sanierung oder dem Umbau „ihrer“ Straße beteiligt werden, aber nicht abschaffen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung hervor, der wohl Anfang 2010 geltendes Recht werden wird. Damit wird die gegenwärtig größte Bürgerbewegung in NRW absehbar scheitern. Rund 60 Kommunen, zahlreiche Aktionsbündnisse und der Bund der Steuerzahler, der fast eine halbe Million Unterschriften gesammelt hatte, kämpfen für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Gleichwohl wird es Entlastungen bei der Gebühr geben, die die Anlieger nach bisheriger Praxis meist unerwartet und oft mit fünfstelligen Beträgen belastet. Über einen Förderfonds stellt das Land jährlich 65 Millionen Euro zur Bürger-Unterstützung bereit. Das entspricht in etwa der Hälfte der jährlich bei Anliegern landesweit in Rechnung gestellten Straßenbaubeiträge.

Entlastungen für die Anlieger der Dorstener Luisenstraße

Die Anlieger der Luisenstraße können damit rechnen, dass ihre restlos marode Straße zwischen Hammbachbrücke und dem geplanten Kreisverkehr an der Bismarckstraße/Möllenweg ab April 2020 erneuert wird. Nach dem Stand der Erstinformation von Dezember 2017 sollten die Bewohner der Luisenstraße laut geltendem Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) von insgesamt 420.000 Euro Sanierungskosten 67 Prozent übernehmen, nämlich  285.000 Euro. Den Rest müsste die Stadt zahlen: 144.500 Euro. Aufgrund der landesweiten heftigen Bürgerproteste gegen die als ungerecht empfundenen Straßenbaubeiträge hat die Landesregierung aktuell einen Gesetzesentwurf zur Entlastung der Bürger vorgelegt. Und der könnte dafür sorgen, dass Anlieger insgesamt deutlich weniger zahlen müssten als ursprünglich angenommen. Das Land würde 30 Prozent der Kosten beitragen (150.000 Euro), die Stadt würde dann nach dem neuen Gesetz 40 Prozent bezahlen (200.000 Euro). Die Anlieger hätten dann noch 150.000 Euro (30 Prozent) statt 285.000 Euro zu schultern.“ Das Land plant ein auf drei Jahre befristetes Programm von 195 Millionen Euro, aus dem die Mittel abgeschöpft werden können.

Experiment: 17 Straßen in Dorsten bekommen einen neuen Überzug

Ab Juli 2023 wurden im Auftrag der Stadt 17 Straßen und Wege in Dorsten in einer Gesamtlänge von 20 Kilometern und rund 70.000 Quadratmetern Oberfläche von der Firma Herbers eine neue Verschleißschicht aufgetragen. Das waren Straßen in Hervest, Holsterhausen, Deuten, Lembeck und Rhade. Längere Strecken werden unter anderem auf folgenden Straßen behandelt: Orthöve (2,6 Kilometer), Gälkenheide (2,7 km), Deutener Weg (3,4 km), Heinrichstraße (1,7 km), Endelner Weg und Hagenbecker Straße (je 1,5 km). Durch die Behandlung werden kleine Risse in der Fahrbahn geschlossen, die Anfälligkeit für Frostaufbrüche reduziert und damit die Lebensdauer einer Straße insgesamt verlängert. Im Verfahren wurden weniger Lösungsmittel eingesetzt, die beim Verarbeiten und Auskühlen sonst ausdampfen und als Treibhausgase klimaschädlich sind. Im Bindemittel auf Pflanzenölbasis kommt Rapsöl zum Einsatz. Erst wurde ein Bindemittel auf die Straße gesprüht, dann Splitt aufgewalzt. Das Besondere: Bei rund 53.000 Quadratmetern Fläche wurde ein Bindemittel auf Pflanzenölbasis eingesetzt, bei den übrigen 17.000 Quadratmetern eine Bitumenemulsion. Lose Splitt-Reste, die nicht vom laufenden Verkehr in die Fahrbahn gedrückt werden, wurde zeitnah abgefegt werden.

Siehe auch: Straßenbaubeiträge / Kommentar
Siehe auch: Straßenbaubeiträge Marl


Quellen: Claudia Engel in DZ vom 15., 17., 21., 28. Januar und 1. Februar 2019. – dpa-Meldung Düsseldorf vom 29. Januar 2019. – Claudia Engel in DZ vom 14. Okt. 2019. – ber in DZ vom 3. Juli 2923.

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