Schwangerschaftsabbrüche 2024

Mehr ältere Frauen brechen in Deutschland ihre Schwangerschaft ab

106.000 Schwangerschaften wurden im Jahr 2024 in Deutschland offiziell abgebrochen. Die Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr mit plus 0,2 Prozent kaum verändert. Kurzfristig gibt es kaum Veränderungen, aber im Zehnjahresvergleich zeigt sich eine deutliche Verschiebung. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sind heute älter als vor zehn Jahren: Zwischen 2014 und 2024 sank die Zahl der Abbrüche bei jüngeren Frauen stark – bei älteren Frauen stieg sie hingegen deutlich, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Sieben von zehn Frauen, die 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt. 20 Prozent waren zwischen 35 und 39 Jahre alt, neun Prozent 40 Jahre oder älter. Nur drei Prozent der Frauen waren jünger als 18 Jahre.
96 Prozent der im Jahr 2024 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten waren in vier Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche – knapp die Hälfte – wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 41 Prozent wurde das Mittel Mifegyne verwendet.

Deutlich weniger Abbrüche in jungen Altersgruppen

Während sich zum Vorjahr wenig verändert hat, zeigen sich im Zehnjahresvergleich klare Entwicklungen – vor allem beim Alter. Stark zurück ging die Zahl der Abbrüche in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (minus 14 Prozent) und 20 bis 24 Jahre (minus 8 Prozent). Dagegen stieg die Zahl der Abbrüche in den Altersgruppen 30 bis 34 Jahre (plus 13 Prozent), 35 bis 39 Jahre (plus 31 Prozent) und 40 bis 44 Jahre (plus 23 Prozent) deutlich. Teilweise sei die Entwicklung auf demografische Faktoren zurückzuführen, so die Statistiker. Es gibt anteilig mehr Ältere und weniger Jüngere. Weitere Ursachen seien anhand der Daten nicht bewertbar. „Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.“


Quelle: dpa-infocom, dpa:25040

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