Millionen Euro für großes Stühlerücken in Holsterhausen und Hervest
Mehrere Schulen in Dorsten benötigen mehr Platz. Während der Bauphasen steht ein großes Stühlerücken an. Für die Stadt geht es um Millionen Euro. In den Dorstener Stadtteilen Holsterhausen und Hervest werden sich Eltern und Grundschüler in den nächsten Jahren auf Veränderungen einstellen müssen. Der Bauausschuss beschloss am 17. September, wie der laufende Schulbetrieb während einiger Um- und Erweiterungsbauten aufrechterhalten werden kann. Diese werden erforderlich aufgrund des OGS-Rechtsanspruchs, den künftig alle Grundschüler genießen. Konkret ging es um die Albert-Schweitzer-Schule in Hervest sowie die Antoniusschule und die Bonifatiusschule in Holsterhausen. Auch die von Ketteler-Schule (Förderschule) in Hervest brauchte mehr Platz. Für die Albert-Schweitzer-Schule (zweizügig) wurden für bauliche Maßnahmen etwa 4 Millionen Euro veranschlagt, wobei 2 Millionen Euro aus der „Förderrichtlinie Ganztagesausbau“ beantragt werden sollen. Während der Bauarbeiten sollen die Schüler im Gebäude der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule unterkommen.
Umzug in einen anderen Stadtteil
Dort sind derzeit allerdings noch Schüler der Haldenwangschule untergebracht. Erst wenn die Arbeiten am Hauptstandort der Haldenwangschule in Hervest abgeschlossen sind und deren Schüler dorthin zurückgekehrt sind, kann der Standort an der Marler Straße als Übergangsquartier für die Albert-Schweitzer-Schule dienen. Dafür, so die Verwaltung in der Vorlage für den Ausschuss, werden an der Marler Straße einige Anpassungen notwendig sein, deren Kosten zunächst mit 300.000 Euro überschlägig ermittelt wurden. Hinzu kam die Schwierigkeit, dass die Schüler aus Hervest zur Marler Straße in der Feldmark gebracht werden müssen. Die Verwaltung rechnete mit etwa 250.000 Euro pro Schuljahr, die für den Transport der etwa 200 Schülerinnen und Schüler notwendig würden.
Erste Priorität: Grundschulen in Holsterhausen
Die an den Holsterhausener Grundschulen erforderlichen Baumaßnahmen haben erste Priorität, wobei der Bedarf an der Bonifatiusschule höher eingeschätzt wird als an der Antoniusschule. „Im Schuljahr 2024/2025 ist die Bonifatiusschule 2,75-zügig und soll in Zukunft volle drei Züge aufnehmen können“, so die Verwaltung, was einen zusätzlichen Klassenraum und weitere Nebenräume erfordere. Die dreizügige Antoniusschule soll perspektivisch dreizügig bleiben. Für eine dreizügige Grundschule würde der Platz an der Marler Straße nicht ausreichen, außer man würde zusätzliche mobile Raumelemente (Container) hinzufügen. Und es wären jeweils bis zu 300 Schülerinnen und Schüler zu transportieren – eine „große Herausforderung“ laut Verwaltung. Stattdessen bevorzugt die Verwaltung eine andere Lösung. Das Schulgrundstück der von Ketteler-Schule hätte den Vorteil, dass man durch Errichtung eines Gebäudes dort der Bonifatiusschule (ab 2028/2029) und später der Antoniusschule einen Ausweichstandort geben könnte, der anschließend langfristig dauerhaft genutzt werden könnte. Denn der Bedarf an geeigneten Räumen soll an der von Ketteler-Schule sprunghaft steigen.
„Auch der Bau der neuen Sporthalle wäre mit Blick auf die bisher vorhandene Sporthalle der von Ketteler-Schule wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig“, so die Verwaltung. Die Kosten wären allerdings gewaltig: Überschlägig ermittelt steht für ein dreizügiges Schulgebäude und eine Zweifeldsporthalle 17 Millionen Euro zur Debatte. Hinzu käme der Schülertransport, der wegen der räumlichen Nähe zu den Holsterhausener Schulen aber wohl nur noch für 200 Schüler gewährleistet werden müsste. Kostenpunkt: etwa 250.000 Euro pro Schuljahr.
Vorbehalt der Finanzierung
Angesichts dieser Summen standen alle Planung, die der Ausschuss beschließen könnte, unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. „Es müssen auch in den Folgejahren zur Umsetzung ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden“, so die Verwaltung. Dies könne von „rechtlichen Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts als auch von einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig sein“.
Siehe auch: Schulen (Artikelübersicht)
Quelle: DZ vom 10. September 2024