Ein der Napoleonischen Regierung unangenehmer Verleger
1775 in Dorsten bis 1832 ebenda; Zeitungsverleger. – Er war Buchbinder und Buchhändler, Buchdrucker wollte er werden. Also bewarb er sich am 4. Januar 1803 bei der herzoglich-arenbergischen Regierung in Düsseldorf um Druckaufträge für Schulbücher. Die Regierung erteilte ihm diese zwar nicht, ermuntert ihn aber, ein „Intelligenzblatt“ herauszugeben. 1803 erhielt der Dorstener Carl August Schüerholz das Druck-Privileg. Der somit erste Zeitungsherausgeber nannte sein dreieinhalb Reichstaler klevischer Währung kostendes Blatt „Der Argus, von politischen, gemeinnützigen und gelehrten Sachen“. Er legte Wert auf strikte Trennung von Verlag und Redaktion. Seine politischen Betrachtungen waren stets kritisch. Daher betrachtete die herzogliche Landesobrigkeit den „Argus“ mit äußerstem Missfallen. Mehrmals wurde Schüerholz vor das Dorstener Gericht zitiert und mit Belehrungen oder Strafen belegt. Zensur- und Druckgenehmigungsbehörde war Dorstens Bürgermeister.
Behörden übten Zensur aus und verboten mehrmalige die Zeitung
Mit diesem Zensurverfahren für seine Bücher gab Schüerholz sich zufrieden, doch protestierte er stets gegen die Zensurbestimmungen für die Zeitung. Die Regierung ließ sich allerdings nicht erweichen. Zuerst verdarb Schüerholz es sich mit den Generalen, dann kam er mit dem Adel in schärfsten Gegensatz und schließlich mit den Franzosen. Weil er ein Jahr später einige Titel des Herzogs von Arenberg in etlichen Aufsätzen wegfallen ließ, kündigte ihm die Regierung die herzogliche Gnade auf und verhängte eine Strafe von sechs Goldgulden. Eine verschärfte Zensur und hohe Zollmauern brachten Schüerholz dazu, den „Argus“ einzustellen. Er erschien 1809 als „Der Zuschauer, Herzoglich-Arenbergisches Intelligenzblatt“ erneut. Nach anfänglicher harter Zensur und mehrmaligem Verbot durch die Franzosen überlebte der „Zuschauer“ die Franzosenzeit. Schüerholz’ neue Obrigkeit waren die Preußen. Schüerholz fasste als Verleger nicht mehr Fuß. 1816 stellte er den „Zuschauer“ ein, ließ ihn als „Argus“ 1820 wieder kurz aufleben, bis er zwei Jahre später endgültig aufgab. Damit trat der mutige Verleger endgültig vom Schauplatz der öffentlichen Meinungsbildung zurück, auf dem er für die vestische Provinz eine wichtige Rolle gespielt hatte. Carl August Schüerholz starb 1832 in Dorsten (siehe „Argus und der Zuschauer“).
Der verlorene Sohn meldete sich aus Hildburghausen in Thüringen
Einer der Söhne von Carl August Schüerholz, Ludwig, wurde offensichtlich von seinem Vater verstoßen, weil ein junges Mädchen in Dorsten ein Kind von ihm bekam. In einer katholischen Stadt des 19. Jahrhunderts war ein solches Ereignis der soziale Tod in Familie, Kirche und Gesellschaft. Ludwig, der im Gewerbe seines Vaters blieb, verzog in das thüringische Hildburghausen und arbeitete dort als Schriftsetzer am Bibliografischen Institut. Am 26. August 1837, also fünf Jahre nach dem Tod seines Vaters, schrieb er an den Bürgermeister der Stadt Dorsten einen Brief (in Privatbesitz), in dem er seine Rückübersiedlung nach Dorsten in Aussicht stellte. Aus dem Schreiben geht hervor, dass der verstoßene Sohn vom Ableben seines Vaters fünf Jahre zuvor nichts gewusst hatte. Denn er bat den Bürgermeister um Auskunft, ob Geld, das er für seinen unehelichen Sohn in Dorsten an seinen Vater geschickt habe, auch gut angekommen sei:
„Auch wünschte ich, /: aber Sie nehmens nicht übel, dass ich Sie gar so sehr beschwere :/ eine Nachricht, von meinem Vater dem Kaufmann Schürholz, ob er der von mir vor 2 Monaten abgesandten Brief mit 10 Thalern Cassenanweisungen zur Bestimmung für meinen Sohn erhalten habe oder nicht …“
In dem Schreiben an Bürgermeister Luck bat der verstoßene Schüerholz-Sohn um einen Heimatschein, weil er nun in geordneten Verhältnissen lebe, eine 24-jährige Braut habe, die er heiraten und mit ihr in Dorsten einen Hausstand gründen wolle. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie der Bürgermeister reagierte. Fest steht, dass der verlorene Sohn nicht nach Dorsten zurückkehrte. Wie sehr noch im 20. Jahrhundert in Dorsten (und sicherlich auch anderswo) eine uneheliche Geburt stigmatisiert war, beweisen die amtlichen Personenstandsnachrichten in den Zeitungen. Das belegt auch das „Dorstener Wochenblatt“ vom 23. Februar 1907. Während bei Geburten neben dem Namen des Kindes auch die Namen von Vater und/oder Mutter genannt sind, steht bei der Geburt von Martin Johannes am 9. Mai „Sohn der unverehelichten N. N.“