Schlaglöcher / Kreisstraßen

Der Kreis Recklinghausen verantwortet ein Straßennetz von 222 Kilometern

Der Kreis Recklinghausen ist für die Sicherheit und Unterhaltung eines Kreisstraßen-Netzes mit einer Länge von 222 Kilometern verantwortlich. Nach den immensen Niederschlägen und dem direkt folgenden Frost rechnet das Tiefbauamt des Kreises mit mehr Straßenschäden als in früheren Jahren. Die Schäden treten nicht alle auf einmal auf, sondern über Monate verteilt. Sofern die Witterung es zulasse, würden sie dann kurzfristig behoben, heißt es im Kreishaus. Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister beschreibt den Umfang dieser Aufgabe: „Würde man alle Schlaglöcher am Stück beseitigen, würden zwei Personen dafür rund drei Wochen benötigen.“ Um den Zustand der Straßen, aber auch der Geh- und Radwege zu kontrollieren, seien Mitarbeiter des Bauhofs regelmäßig unterwegs. Auch werde dabei geprüft, ob von Bäumen eine Gefahr für den Verkehr ausgehe.
Der ADAC weist darauf hin, dass Schlaglöcher ein gefährliches Risiko für Auto- und Motorradfahrer darstellen. Ein Problem sieht der Automobilclub darin, dass die Schlaglöcher häufig mit Kaltasphalt gestopft werden. Damit werde der Straßenschaden aber nur vorübergehend behoben. Über kurz oder lang breche die Substanz wieder heraus.
Auch der Kreis Recklinghausen setzt zunächst einmal auf Kaltasphalt. Zehn Tonnen würden jährlich von dem Material verbraucht, heißt es im Kreishaus. Mit Kosten von 100 Euro pro Tonne ist das Verfahren relativ preiswert. Der Kreis geht allerdings davon aus, dass die Anfälligkeit seiner Straßen für Schlaglöcher tendenziell abnimmt. Denn bei Straßensanierungsmaßnahmen setzt das Tiefbauamt nach eigenen Angaben jetzt immer auf eine Verstärkung der Fahrbahndecken.

Schadensersatzleistungen auch vom Kreis Recklinghausen

Städte, Kreise, das Land oder der Bund haben für ihre Straßen eine Verkehrssicherungspflicht und müssen Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenstellen bewahren oder zumindest warnen. Dazu, so der ADAC, zählten auch Schlaglöcher, die bei Autos schnell zu Schäden an Reifen und Radaufhängungen führen können. „Der Träger der sogenannten Straßenbaulast haftet allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass er die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, zum Beispiel, weil er die Straßen nicht regelmäßig kontrolliert oder ihm bekannte und für die Verkehrsteilnehmer gefährliche Schlaglöcher nicht behoben hat“, so die ADAC-Rechtsexpertin Elke Hübner. In Einzelfällen ist auch schon der Kreis Recklinghausen mit Schadensersatzforderungen konfrontiert worden. Meistens ging es dabei um Schäden durch herabstürzende Äste – und nur selten um Schlaglöcher.

  • Auf vielen Straßen in Nordrhein-Westfalen haben sich im Winter 2023/24 wieder häufiger Schlaglöcher gebildet – mancherorts mehr als im Vorjahr. In Dortmund etwa ist nach Angaben der Stadt bislang eine leichte Zunahme erkennbar. In Münster sei die Zahl der Schlaglöcher, die bisher aus Gründen der Verkehrssicherheit beseitigt worden seien, um mehr als 50 Prozent gestiegen, teilte eine Sprecherin mit. In Düsseldorf entsprechen die Schäden laut Stadt bislang einem „normalen Durchschnittswert“, in Bonn weicht die Zahl „nicht signifikant“ von anderen Jahren ab (dpa).

Wer zahlt eigentlich, wenn es zu Schäden am Auto kommt?

Schlaglöcher sind nicht nur eine Plage, sie können auch für erhebliche Schäden am Pkw sorgen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, wie Betroffene Ansprüche geltend machen können. Zunächst sollten alle Details genau dokumentiert werden: Wie ist der Schaden entstanden und wann? Wo liegt das Schlagloch? Und gibt es am Straßenrand Warnhinweise oder -schilder? Und ganz wichtig: Die Unfallstelle fotografieren, sowie das Schlagloch und den Schaden am Fahrzeug. Die Angaben und die Fotos können die Schadenregulierung der Kfz-Versicherung beschleunigen. Unter Umständen sollten Autofahrer auch die Polizei rufen. Etwa dann, wenn ein größerer Schaden entstanden ist oder das Schlagloch auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.
Welche Versicherung zahlt? Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch Schlaglöcher am Auto entstehen kann. Prinzipiell ersetzt die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall. Wer den Schaden über die Vollkaskoversicherung abwickelt, der muss allerdings die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. In der Regel gibt es dann eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die Kfz-Haftpflicht- sowie die Teilkaskoversicherung übernehmen keine Schlaglochschäden. Die Kfz-Haftpflicht ist in erster Linie für die Entschädigung von Unfallopfern zuständig. Die Kfz-Teilkaskoversicherung leistet unter anderem, wenn das Auto gestohlen wurde, bei Wildunfällen oder bei Schäden durch Naturgefahren. Typische Schäden durch Schlaglöcher am Auto sind: beschädigte Reifen und Felgen, verbogene Spurstange oder ein verzogenes Fahrwerk sowie beschädigte Radaufhängung oder auch ein Riss in der Ölwanne.
Kommt der Staat auf? Zwar ist der Staat verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen. Den Beweis jedoch, dass Bund, Land oder Kommune ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben, ist oftmals schwer zu führen. Die Aussicht auf Schadenersatz aus der Staatskasse ist nicht besonders rosig. Außerdem: Weisen Warnschilder auf Straßenschäden hin oder ist der Autofahrer etwa zu schnell gefahren, so sinkt die Wahrscheinlichkeit auf Schadenersatz. Für Autofahrer gilt das „Sichtfahrgebot“ aus der Straßenverkehrsordnung, wonach Autofahrer mit angemessenem Tempo unterwegs und notfalls auch in der Lage sein müssen, Gefahrenstellen – auch Schlaglöchern – rechtzeitig auszuweichen. Aber es gibt Fälle, in denen Gerichte geschädigten Autofahrern Schadenersatz zugesprochen haben. So zum Beispiel das Landgericht Heilbronn. Dort wurde ein 12 Zentimeter tiefes, 1,20 Meter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch auf einer kommunalen Straße nur unzureichend geflickt. Ein Autofahrer fuhr durch das Loch und musste danach Reifen samt Felge austauschen. Das Gericht attestierte der Stadt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (AZ: 4 O 215/13). In anderen Urteilen wurde die Übernahme der Schäden abgelehnt. Tenor: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden vermieden werden. So hat das Landgericht Heidelberg die Zahlung von Schadenersatz in einem Fall abgewiesen, bei dem ein Autofahrer tagsüber auf einer wenig befahrenen (Anlieger-)Straße in ein Schlagloch geraten ist. Die Straße war von geringer Bedeutung – und das Schlagloch gut zu erkennen. Ihm hätte ausgewichen werden müssen (AZ: 5 O 269/10).

Siehe auch: Straßen (Essay)
Siehe auch: Straßen (Artikelübersicht)
Siehe auch: Straßenbaubeiträge Dorsten
Siehe auch: Straßenbaubeiträge (Kommentar)


Quelle: Michael Wallkötter in DZ vom 30. Jan. 2023

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