Radfahren mit Promille

Angetrunken auf dem Fahrrad: Schon 0,3 Promille können strafbar sein

Promillegrenze für Radler: Betrunken aufs Fahrrad - damit soll bald Schluss sein

Dass Trunkenheit auf dem Fahrradsattel ernsthafte Konsequenzen haben kann, ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst. Immer wieder passieren Unfälle. Eine 62-jährige Frau stürzte am späten Abend des 13. Oktober 2023 mit dem Fahrrad und verletzte sich dabei schwer. Als die Polizei den Unfall aufnahm, stellten die Beamten fest, dass die Frau „unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand“, wie es im Polizeibericht hieß. Der Radfahrerin wurde eine Blutprobe entnommen – es folgte noch eine Strafanzeige!
Dass Trunkenheit auf dem Fahrradsattel ernsthafte Konsequenzen haben kann – selbst wenn ein Dritter nicht zu Schaden kommt –, ist nach Einschätzung des Polizeipräsidiums Recklinghausen vielen Verkehrsteilnehmern nicht bewusst. Der aktuelle Fall zeigt: Man sollte nicht zu tief ins Glas schauen, wenn man mit dem Rad unterwegs ist. Ein Drittel aller Verkehrsunfälle, bei denen Alkoholgenuss als Unfallursache ermittelt wird, geht auf das Konto von Radfahrern. Das ist der Unfallstatistik des Polizeipräsidiums Recklinghausen (zuständig für den Kreis Recklinghausen und Bottrop) für das Jahr 2022 zu entnehmen. In absoluten Zahlen sind es 50 Unfälle.
Auch beim Radfahren gelten Promille-Grenzen. Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn es zu Ausfallerscheinungen kommt. Man gilt dann als „relativ fahruntüchtig“. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme. Auch die Verwicklung in einen Unfall gehöre in diese Kategorie. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Man gilt dann als „absolut fahruntüchtig“. Laut ADAC hat der Betroffene mit einer Geldstrafe zu rechnen, die durchaus einem monatlichen Nettogehalt entspricht. Hinzu kommen drei Punkte, die im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Selbst der Führerschein kann in Gefahr geraten. Denn bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad wird die Fahrerlaubnisbehörde – in diesem Fall das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen – über den Vorfall informiert. Die Behörde wird dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bei einer derart hohen Promillezahl, so der ADAC, liege die Vermutung nahe, dass ein Alkoholproblem existiert. Das werde in der MPU untersucht. Bestätigt sich der Verdacht, ist der Führerschein weg.
Bei Pedelecs (elektrische Unterstützung bis zu 25 km/h) gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Anders sieht es beim reinen E-Bike aus, bei dem Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreicht werden. Für E-Bike-Fahrer sind deshalb die strengeren Maßstäbe gültig, die Autofahrer zu beachten haben. Bei ihnen wird zum Beispiel bereits bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen.

Siehe auch: Radfahrende Schulkinder
Siehe auch: Wilde Radfahrer
Siehe auch: Radfahrer und Radwege


Quellen: Wikipedia (Aufruf 2023). – DZ vom 17. Okt. 2023

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