1962 kosteten 15 Minuten Parkzeit an der Wiesenstraße fünf Pfennige
Nachdem 1935 in Oklahoma-City/USA die erste Parkuhr aufgestellt wurde, und dieses Einnahmesystem der Kommunen von dort ihren Siegeszug durch die Städte angetreten hatte, stellten auch die Dorstener im Jahre 1962 die ersten Parkuhren auf, und zwar auf der Parkfläche unter der Sparkasse, damals in der Wiesenstraße. Installiert wurden eine Zwillingsparkuhr und acht Einzeluhren als Zweimünzensystem für 5- und 10-Pfennigstücke. 15 Minuten kosteten 5 Pfennige, 30 Minuten 10 Pfennige und 45 Minuten 20 Pfennige. Die Entleerung nahm die Dorstener Amtskasse vor, der Unterhalt der Parkuhren oblag einem Dorstener Uhrmacher.
Stadt seit Jahren in Finanznot – Daher wird auch das Parken immer teurer
Ab heute heißen die mit Parkuhren versehenen Parkplätze im kommunalen Sprachgebrauch „Mit Parkschein bewirtschaftete Stellplätze“. Davon gibt es in Dorsten 445. Die Höhe der Parkkosten bestimmt die vom Rat der Stadt zuletzt 2010 beschlossene „Gebührenordnung für die Erhebung von Parkgebühren der Stadt Dorsten“. Sie ist nachzulesen im Amtsblatt. In der Parkzone 1 (Innenstadt innerhalb der Wallstraßen) kosten je angefangene 11 Minuten 15 Cent, außerhalb der Zone 1 nur 10 Cent je angefangene 12 Minuten. Die Höchstdauer ist auf vier Stunden begrenzt; das Parken in der vierten Stunde ist gebührenfrei. Autofahrer in Dorsten und diejenigen, die von außerhalb in die Innenstadt fahren, um hier beispielsweise einzukaufen, tragen mit ihren „Parkgroschen“ verstärkt zur Sanierung des verschuldeten Stadthaushaltes von Dorsten bei, wenn diese überspitzte Formulierung erlaubt ist. Ab Oktober 2012 zahlen sie an bewirtschafteten Stellplätzen und an den Parkuhren 50 Prozent mehr. In der Zone 1 kostet das Parken je angefangene zehn Minuten 20 Cent, in Zone 2 pro angefangene zwölf Minuten 15 Cent. – An den Adventssamstagen 2014 und 2015 brauchten Parker keine Gebühren bezahlen. Diese wurden von der Dorstener Kaufmannschaft übernommen.
Die Parkgebühren erhitzen weiterhin die Gemüter. In Holsterhausen haben sich die Geschäftsinhaber bislang erfolgreich gewehrt, dass ihren parkenden Kunden von der Stadt Geld abgeknöpft wird, wenn sie einkaufen wollen. In anderen Stadtteilen wird schon gezahlt oder muss gezahlt werden. 2017 soll in der ersten Jahreshälfte das bislang freie Parken im Bereich Maria Lindenhof abgeschafft werden; ab 2018 auch das kostenlose Parken rund ums Rathaus. Das ist bereits beschlossene Sache des Umwelt- und Planungsausschusses. Die Stadt erhofft sich Mehreinnahmen von jährlich 100.000 Euro.
Der Stärkungspakt zwingt die Stadt zu Parkgebühren
Kostenlose Parkplätze in Dorsten gibt es inner weniger. Die Stadt ist gehalten wegen der im Stärkungspakt mit dem Land vereinbarten Refinanzierungen die Bürger verstärkt zur Kasse zu bitten. Das betrifft nun auch das Parken. Im Bereich des Gemeindedreiecks sind bislang kostenfreie Plätze ab 2018 gebührenpflichtig. Das betrifft die Bereiche rund ums Rathaus und vor dem Windor-Gebäude an der Bismarckstraße. 80.000 Euro will die Stadt für die Parkplätze an der Bismarckstraße in die Hand nehmen und hofft darauf, dass sich das Geld durch die Parkgebühren refinanzieren lässt. Der große Kolleg-Parkplatz wird nach der Freigabe der Straße Am Holzplatz, die direkt nach dem Abschluss der Bauarbeiten an der Bismarckstraße umgebaut wird, mit einer Schranke abgeriegelt. Damit können die 112 Stellflächen am Bahnhof Hervest nur noch von Kolleg-Besuchern genutzt werden.
Rund ums Rathaus muss ab 2018 an Werktagen bezahlt werden
Ab dem 2. Juli 2018 sind die Parkflächen rund ums Rathaus an der Halterner Straße 5 gebührenpflichtig. Dies gilt montags bis donnerstags 7 bis 18 Uhr, freitags 7 bis 14 Uhr. Dauerparker können Parkausweise für 75 Euro pro Kalenderhalbjahr erwerben. Die neuen Regelungen werden vom ersten Tag an durch den städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Eine „Parkplatz-Garantie“ ist mit der Einführung der Bewirtschaftung nicht verbunden. Rund ums Rathaus stehen etwa 500 Parkplätze zur Verfügung. Zahlen müssen nun auch Mitarbeiter und die Verwaltungsspitze im Rathaus. Die Stadtverwaltung hofft auf zusätzliche Einnahmen von jährlich insgesamt rund 75.000 Euro.
Kostenfreies Parken an Aktionstagen
Neben der Aktion „Freitags frei ab drei“, die ganzjährig an jedem Freitag ab 15 Uhr kostenfreies Parken rund um die Altstadt anbietet, gibt es wegen Behinderungen durch die Umgestaltung der Fußgängerzone in der Innenstadt an gewissen Aktionstagen 2019 kostenfreies Parken auf städtischen Parkplätzen rund um die Altstadt. Das Angebot gilt für die folgenden Aktionstage: Samstag (6. April) zu „Dorsten is(s)t mobil“, Samstag (1. Juni) zum Altstadtfest, Samstag (5. Oktober) zum Herbstfest an den vier Adventssamstagen (30. November, 7., 14. Dezember und 21. Dezember).
Stadt Dorsten nimmt viel weniger Geld ein als erhofft.
Die 2012 erfolgte Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt um 50 Prozent sowie das Parkraumbewirtschaftungskonzept für die bisherigen Gratis-Parkplätze im Bereich Maria Lindenhof (ab 2017) und rund um das Dorstener Rathaus (ab Mitte 2018) gehören zu den 200 Einzel-Maßnahmen, mit denen die Stadt den Haushalt sanieren will. Inzwischen (Stand Ende 2018) hat sich herausgestellt, dass die erwarteten finanziellen Einnahmen nicht erreicht wurden. Bei der Erhöhung der Innenstadt-Parkgebühren geht die Stadt demnach davon aus, dass sie von 2012 an bis Ende dieses Jahres rund 350.000 Euro weniger für die Etatsanierung eingenommen haben wird als eingeplant, was die SPD-Sprecher Michael Baune als in der „Dorstener Zeitung“ als „Flop“ bezeichnete. Nicht einmal die Parkraumbewirtschaftung auf Maria Lindenhof, durch die die dort vorher kostenlosen Parkplätze weggefallen sind, hat sich positiv auf das Rechnungsergebnis der Parkplätze in der Innenstadt ausgewirkt: Die Stadt nimmt an, dass allein im Jahr 2018 78.300 Euro weniger in die Stadtkasse gespült werden als gedacht. Das gleiche Bild bei der Parkraumbewirtschaftung auf Maria Lindenhof – auch durch diese Maßnahme wollte die Stadt schon längst über 100.000 Euro mehr an Geld als jetzt vorhanden in der Kasse haben. Die Investitionen (Technik, Schilder etc,) dafür betrugen 115.000 Euro – doch auf den Plätzen parken viel weniger Autofahrer als angenommen (DZ vom 8. Sept. 2018).
Und was sagt das Gesetz zum Parken mit Parkuhr?
§ 13 – Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit – 1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein. – 2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt, 1) für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und 2) wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. – Wo in dem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt sind, gelten deren Anordnungen. Im Übrigen bleiben die Halt- und Parkverbote des § 12 unberührt. – 3) Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden 1) beim Ein- oder Aussteigen sowie 2) zum Be- oder Entladen. – Alles klar?
Privatleute gegen Parksünder – Zahl der Fremdanzeigen gestiegen
Eine wachsende Zahl von Parksünden wird in Nordrhein-Westfalens großen Städten von Privatleuten gemeldet. 2020 ist vielerorts die Zahl der Fremdanzeigen bei Verkehrsverstößen abermals gestiegen. Die meisten Fremdanzeigen hatte das Ordnungsamt Köln zu bearbeiten: Dort gingen 42.247 Anzeigen von Privatleuten wegen Verkehrsverstößen ein – eine Steigerung um gut 15 Prozent im Vergleich zu 2019. Aber auch aus den anderen großen Städten in NRW berichten die Behörden von zuletzt mancherorts deutlich gestiegenen Zahlen, wie eine Umfrage ergab. Die Ordnungsämter nennen zwei Hauptgründe für die seit mehreren Jahren zu beobachtende Entwicklung: Einerseits setzten sich Radfahrer oder Fußgänger bei immer knapper werdendem Parkraum immer häufiger gegen Fehlverhalten von Autofahrern durch, hieß es mehrfach (dpa).
Siehe auch: Parkhäuser