Umstellung des städtischen Haushalts auf doppelte Buchführung 2005
Mit dem Inkrafttreten des NKF-Gesetzes zum 1. Januar 2005 begann für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine vierjährige Übergangsphase, während der sie ihr Rechnungswesen auf das System der doppelten Buchführung um- und eine Eröffnungsbilanz aufstellen mussten. Um die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe zu unterstützen, initiierte das Innenministerium NRW gemeinsam mit den sieben ehemaligen NKF-Modellkommunen und eines Fachunternehmens ein Netzwerk. Es hatte die Aufgabe, die gewonnenen Erfahrungen mit dem NKF nutzbar zu machen und allen Kommunen durch verschiedene Aktivitäten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Mit Ablauf der gesetzlichen Übergangsphase hatte das NKF-Netzwerk Ende 2008 seine Arbeit beendet. Bei Einzelfragen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement konnten sich Bürger an die Kämmerei ihrer Kommune bzw. an die zuständige Kommunalaufsicht wenden. Mehr Wirtschaftlichkeit und Effektivität, mehr Transparenz und Bürgernähe – dies sind die Ziele dieser grundlegenden Reform der kommunalen Verwaltungen. Das Haushalts- und Rechnungswesen nimmt in diesem Prozess eine zentrale Rolle ein. Wesentliche Elemente der Reformvorstellungen wie z. B. Budgetierung oder die dezentrale Ressourcenverantwortung sind ohne eine Neuordnung des kommunalen Haushaltsrechts nicht konsequent umzusetzen.
Vermögen der Stadt: fast 700 Millionen Euro
Die Eröffnungsbilanz des Dorstener Haushalts weist aus, dass das gesamte öffentliche Vermögen der Stadt einen Wert von 697.998.328,89 Euro hat. Nach dem deutschen Verwaltungsrecht muss die Summe auch nach dem Komma ausgewiesen werden. Am „wertvollsten“ ist das städtische Kanalnetz mit 154 Millionen Euro, gefolgt von den Straßen, Wegen und Platzen mit 153 Millionen Euro, den Schulen mit 140 Millionen Euro, andere öffentliche Gebäude mit 71 Millionen Euro, Grundstücke für die Infrastruktur (Brücken, Straßen) 71 Millionen Euro; an letzter Stelle rangieren Kunstgegenstände und Kunstdenkmäler, darunter auch 30 Geschichtsstationen, zwei britische Telefonzellen und ein roter Briefkasten (insgesamt 60 Einzelposten) mit 36.616 Euro. Da weder Kunstdenkmäler und künstlerisch gestaltete Brunnen noch das Baudenkmal „Stadtmauer“ nicht veräußert werden können, wurden für diese „Besitztümer“ lediglich ein „Erinnerungswert“ von 1 Euro angesetzt.