300 Jahre lang hatte Dorsten kein Prägerecht mehr besessen
Unter Erzbischof Siegfried von Westerburg (1275 bis 1297) lässt sich in Dorsten eine Münzstätte nachweisen, die Pfennige nach münsterschem Vorbild prägte („Dorstener Pfennige“). Die eigenen Prägungen wurden aber bald eingestellt und ruhten 300 Jahr lang, denn offensichtlich besaß die Stadt unter Erzbischof Wigbold von Holte (1297 bis 1306) kein Prägerecht mehr.
Im 17. Jahrhundert gab es in Westfalen mit Geseke, Recklinghausen und Dorsten drei Münzstätten. Dorsten prägte erst wieder ab 1653. Kurfürst Maximilian räumte der Stadt das Recht ein, in seinem Namen zu münzen. Allerdings erhielt Dorsten nicht das volle Münzrecht, sondern durfte nur während einer bestimmten Zeit eine bestimmte Menge Scheidemünzen schlagen. Wahrscheinlich ging der städtischen Prägung eine kurfürstliche nebenher. Zum Export in das Rheinland wurden insbesondere Münzen im Wert von acht Hellern geschlagen, die der Volksmund „Fettmännchen“ nannte. Ferner prägten die Dorstener Silbermünzen mit der Wertbezeichnung „ein sechzehntel Reichstaler“, die im Volksmund „Düttchen“ hießen. Schließlich wurden auch vestische Stüber und Halbstüber geprägt sowie massenweise der so genannte „Blafferte“. 1668 rechnete man im Vest 54 Stüber auf einen Taler. Das städtische Privileg zur Münzprägung wurde trotz der schlechten Beschaffenheit der Münzen und ihres geringen Edelmetallgehaltes immer wieder erneuert. Erst 1680 verbot der Kurfürst dem Dorstener Münzmeister weiteres Prägen.