74-jähriger Opa verging sich an 14-jähriger Enkelin – Zweieinhalb Jahre Haft
Im Dorstener Schwimmbad „Atlantis“ kommt es zu mehreren Missbrauchstaten. Der Täter war der Opa und musste mit 74 Jahren ins Gefängnis.. – Das kleine Mädchen war zehn, als es der Opa mit ins „Atlantis“ nach Dorsten nahm. Was dort anschließend passiert ist, hat die Schülerin schwer mitgenommen. Ihre Mutter hatte später sogar von Selbstmordgedanken ihrer Tochter berichtet. Jetzt muss der 74-Jährige ins Gefängnis. Das Urteil des Essener Landgerichts: zweieinhalb Jahre Haft wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs. Es war bereits der zweite Prozess gegen den Rentner aus Gelsenkirchen. In einem ersten Verfahren hatten die Richter sogar dreieinhalb Jahre Haft verhängt. Dieses Urteil war vom Bundesgerichtshof später jedoch gekippt worden. Begründung unter anderem: Es sei nicht ganz klar, ob der Angeklagte die Taten wirklich geplant habe.
Angeklagter vor Gericht: „Mich hat der Teufel geritten“
Es war im Sommer 2020, als der Rentner mit seiner Enkelin zum Schwimmen gefahren wart. Da er schwerbehindert und extrem schlecht zu Fuß ist, wählte er eine der größeren Behindertenumkleiden aus. Dort war es dann bei mindestens drei Besuchen zu massiven sexuellen Übergriffen gekommen. „Mich hat der Teufel geritten“, hatte der Rentner später gesagt. Er könne sich selbst nicht mehr erklären, wie es dazu kommen konnte. Es sei einfach „großer Mist“ gewesen. Auch im aktuellen Prozess hat er die Taten nicht bestreiten wollen. Die damals Zehnjährige hatte lange geschwiegen, dann aber doch noch alles erzählt. Der Druck war wohl einfach zu groß geworden. Weitere Schwimmbadbesuche hatte sie mit immer neuen Ausreden abgelehnt. Erst nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte das Mädchen offenbar Ruhe. Die Familie der Schülerin hat jeglichen Kontakt zum Angeklagten abgebrochen.
Richter Volker Uhlenbrock sprach in der Urteilsbegründung von einem großen Vertrauensbruch. Das kleine Mädchen habe zuvor ein enges Verhältnis zum Großvater gehabt. Das habe der Angeklagte zerstört. Durch sein Geständnis habe der 74-Jährige seiner Enkelin aber zumindest eine Aussage vor Gericht erspart. „Er steht zu dem, was er getan hat“, sagte auch seine Verteidigerin Simone Dahlmann-Ludwig. Die sexuellen Übergriffe seien spontan passiert.
Angeklagter kam nicht zur Verhandlung – Polizei holte ihn ab
Die Richter hatten am 18. November 2023 mehrere Stunden auf den Angeklagten warten müssen. Er hatte sich morgens krankgemeldet und danach sein Handy ausgeschaltet. Die 5. Strafkammer hatte daraufhin die Polizei losgeschickt, die den 74-Jährigen zu Hause ins Gericht gebracht hatte. Die Zeit im Gefängnis wird für den Rentner nicht leicht. Er leidet seit vielen Jahren an Herzschwäche, Bluthochdruck und Diabetes. Außerdem kann er sich nur mit einem Rollator fortbewegen. Im ersten Prozess war er von den Wachtmeistern sogar im Rollstuhl in den Verhandlungssaal geschoben worden.
Siehe auch: Missbrauch (Artikelübersicht)
Quelle: jh in DZ vom 20. Dez. 2023