Missbrauch in der Nachbarschaft

Ex-Jugendhilfe-Chef missbrauchte junge Kinder: Achteinhalb Jahre Haft

Der Ex-Chef einer jetzt geschlossenen Beratungsstelle für Kinderhilfe in Recklinghausen muss in Gefängnis. Ausmaß und Art seiner Übergriffe auf Kinder sind schockierend. – Es ist absolut still im Saal, als am Mittwoch (26. Februar) am Bochumer Landgericht das Missbrauchs-Urteil gegen einen Sexualstraftäter verkündet wird: achteinhalb Jahre Haft. Auf der Anklagebank sitzt mit versteinerter Miene: der Ex-Inhaber (33) einer gemeinnützigen Recklinghäuser Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Richter Stefan Culemann erspart der Öffentlichkeit einen Großteil der erschütternden Details, die die 8. Strafkammer an den zurückliegenden Verhandlungstagen erörtert hat. Das Missbrauchsgeschehen fasst der Vorsitzende Richter kurz und knapp so zusammen: „Es gab 29 Taten und drei Opfer.“

Ursprüngliche 103 Fälle aufgelistet – Zur Anklage kamen 29 Fälle

Der 33-jährige Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, drei zur Tatzeit sechs, sieben und acht Jahre alte Geschwisterkinder selbst sexuell schwer missbraucht und teils auch vor seinen Augen zu Inzesthandlungen gezwungen zu haben. Tatorte der Übergriffe waren verschiedene Mietwohnungen in Essen, Bottrop und auch eine an der Rheinlandstraße in Recklinghausen. Alle Taten ab 2021 passierten durchweg in Herne. Dass im Urteil jetzt „nur“ 29 Missbrauchs-Fälle festgestellt werden, die ursprüngliche Anklage dagegen noch 103 Fälle aufgelistet hatte, hat laut Gericht ausschließlich „prozessökonomische Gründe“. Richter Stefan Culemann: „Oberste Priorität für alle Beteiligten des Verfahrens war es, den Kindern eine Aussage vor Gericht zu ersparen.“ Die nun zugrunde gelegten 29 Taten seien diejenigen Taten, die man alleine aufgrund der Erinnerungen und des Geständnisses des Angeklagten sicher feststellen habe können. Dass diese Zahl nicht der realen Anzahl der Übergriffe entspricht, sei völlig klar. Die wahre Zahl, so hieß es, sei „sicherlich deutlich höher“. Nicht zuletzt, weil der 33-Jährige in seinem Geständnis auch, was Art und Weise und Intensität seines Missbrauchs angeht, schonungslos gewesen sei, habe man die übrigen Missbrauchstaten eingestellt. Auf die Gesamtstrafe habe sich das nicht ausgewirkt. „Herausragen in diesem Fall sicherlich die Fälle mit der Beteiligung von zwei Kindern“, so Stefan Culemann. Und: „Wir können uns nur schwer vorstellen, dass das, was passiert ist, ohne Folgen für eine Kinderseele bleibt.“

Der 33-Jährige Täter sitzt seit dem 13. Juni 2024 in Untersuchungshaft

Kurz zuvor hatte das jüngste Opfer einer Vertrauensperson Übergriffe durch seinen Ersatzvater offenbart. Gearbeitet hat der 33-Jährige scheinbar bis zuletzt als Leiter einer gemeinnützigen Beratungsgesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe in Recklinghausen. Bis vor wenigen Tagen war die Homepage der Einrichtung noch online, „Klienten und Partnern“ wurde „nach vielen wunderbaren Jahren“ gedankt und „schwierige“ Entscheidung einer Betriebsschließung zum 9. August 2024 mitgeteilt. Inzwischen ist die Internetseite deaktiviert.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Mit Blick darauf, dass während des Prozessverlaufs zuweilen auch die fachliche Qualifikation des 33-Jährigen infrage gestellt worden war, hatte sein Verteidiger Simón Barrera González erklärt: „Er ist vieles, aber er ist kein Hochstapler.“ Angaben auf der inzwischen abgeschalteten Homepage hatten den Mann laut eines im Prozess verlesenen Polizeivermerks unter anderem als „staatlich geprüften Kinderpfleger“ und „Bachelor of Arts“ im Bereich Sozialpädagogik ausgewiesen. Die Frage der Echtheit der vorgegebenen Qualifikationen wurde im Prozess aber nicht weiter hinterfragt. Über seinen Verteidiger hatte der 33-Jährige vor Gericht auch einen Blick in seine Kindheit inklusive angeblich jahrelanger schwerster Missbrauchserfahrungen als Opfer seiner eigenen Mutter offenbart. Das Urteil lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen. Der Angeklagte kann das Urteil noch mit der Revision anfechten. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.

Siehe auch: Missbräuche (Artikelübersicht)


Quelle: RN (DZ) vom 28. Februar 2025

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone

Kein passender Begriff gefunden.