Missbrauch der Stieftochter

Blick in die Nachbarschaft: Bottroper Stiefvater zur Freiheitsstrafe verurteilt

Ein 48 Jahre alter Familienvater ist wegen des Missbrauchs seiner 16-jährigen Stieftochter zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Zeugen hatten ihn erkannt. Mit ihren Aussagen wurde der Prozess gegen den Mann aus Marl fortgesetzt. Der Vorwurf: Der Angeklagte habe im Herbst 2023 im Wäldchen neben dem Finanzamt sexuelle Handlungen von seiner Stieftochter an sich vornehmen lassen. Eine Zeugin, die das Geschehen beobachtet hatte, erkannte den Angeklagten bereits eindeutig wieder. Ihr Begleiter wiederholte den Vorwurf nun. Auch er erkannte den 48-Jährigen und schloss eine Verwechslung aus. Auch, weil er beide in der Folge mehrfach wiedergesehen habe. Das vermeintliche Opfer und der Angeklagte hatten von einer Verwechslung mit dem ehemaligen Freund des Mädchens gesprochen. Dieser widerlegte aber die Behauptung.

Strafverfahren nach Falschaussage

Der Staatsanwalt sprach von „beeindruckenden Bekundungen“ und „sehr glaubhaften Aussagen“ der Zeugen und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zur Vollstreckung. Außerdem kündigte er an, ein Strafverfahren wegen Falschaussage gegen die 16-Jährige einzuleiten. Richterin Martin-Lopez und zwei Schöffen verurteilten den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Die Richterin sah keine Umstände, die zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden könnten. Sie attestierte u.a., dass „kein Verwechslungspotenzial“ vorliege, betonte „unglaubhafte Aussagen“ der 16-Jährigen und ein wenig einsichtiges „Nachtatverhalten“ des Angeklagten.

Siehe auch: Missbrauch (Artikelübersicht)


Quelle: breu in RN (DZ) vom 10. September 2024

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