38-Jähriger drängte eine 15-Jährige zum Oralverkehrt – Strafe: 1800 Euro
Ein ungewöhnlicher Missbrauchsfall hatte sich 2023 in Dorsten ereignet. „So einen Fall hatte ich hier noch nie“, schüttelte Strafrichterin Lisa Hinkers während der Verhandlung am 11. Dezember 2024 den Kopf. Und auch der Angeklagte konnte sich sein damaliges merkwürdiges und hässliches Verhalten vom Neujahrsabend 2023 im Nachhinein nicht mehr erklären. „Ich bereue das zutiefst“, sagte er am 11. Dezember 2024 aus, „noch immer mache ich mir Gedanken darüber, wie ich diesen größten Fehler meines Lebens überhaupt machen konnte“.
Dem 38-jährigen Dorstener wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Den Beschuldigten, der von Bürgergeld lebt und laut seines Verteidigers wegen psychischer Probleme einen Betreuer hat, gelüstete es an dem fraglichen Tag nach Sexualverkehr. Dabei kam er ausgerechnet auf die Idee, seine damals 15-jährige Tochter und deren gleichaltrige Freundin, die zuvor den Silvesterabend und den Rutsch ins neue Jahr miteinander gefeiert hatten, zur Unterstützung aufzufordern: Der Vater bot den Mädchen Geld an, wenn sie ihm eine Partnerin für den Geschlechtsverkehr besorgen würden. Die beiden Freundinnen hatten nach eigenen Angaben jemanden im Auge, diejenige habe aber kein Interesse an dem unappetitlichen Deal gehabt. Daraufhin forderte der 38-Jährige seine Tochter auf, bei ihrer Freundin vorzufühlen, ob sie mit ihm ins Bett gehen würde.
20 Euro „Lohn“ und rauschmittelhaltige Medikamente für sexuelle Dienste
„Als ich den Vorschlag hörte, wollte ich zunächst nicht mitmachen“, sagte das spätere Opfer im Saal 15 des Dorstener Amtsgerichts aus. Aber nachdem erneut Alkohol im Spiel gewesen sei, habe sie sich dann doch von der nachdrücklich auf sie einwirkenden Tochter überreden lassen – 20 Euro und rauschmittelhaltige Medikamente sollte sie nämlich als „Lohn“ für diesen sexuellen Dienst bekommen. Dazu habe sie freiwillig „Ja, okay“ gesagt. Im Schlafzimmer des Angeklagten kam es schließlich zum Oralverkehr zwischen der 15-Jährigen und dem Mann. Kurz nachdem sie die Wohnung verlassen hatte, sprach sie mit einer Bekannten über die Sache, woraufhin die Polizei informiert wurde, die nach am gleichen Abend die Wohnung des Täters aufsuchte. „Er verhielt sich absolut kooperativ“, sagten die Beamten im Gesichtssaal aus.
Das Opfer, das von der Polizei zum Gerichtstermin vorgeführt werden musste und sich dort selbst als „schwierige“ Jugendliche bezeichnete, hat bis heute unter den Geschehnissen zu leiden. Die tiefe Freundschaft mit der Tochter des Angeklagten – auf die womöglich noch ein Verfahren wegen Beihilfe zu der Tat zukommt – sei deswegen komplett zerstört worden. Seit der Tat habe sie Angst vor Männern, und weitere Probleme, unter denen sie leide, hätten sich verschlimmert, sagte die in mittlerweile in einer Gelsenkirchener Wohngruppe lebende jetzt 16-Jährige aus.
Schöffengericht urteilte: 1800 Euro Geldstrafe
Strafrichterin Lisa Hinkers zeigte sich während der Vernehmung des Opfers, das sie aus ihrer Tätigkeit als Jugendrichterin schon länger kennt, emotional sehr berührt. „Ich bin sehr erschüttert, wenn ich sehe, was aus ihr geworden ist“, erklärte sie in der Urteilsbegründung des Schöffengerichts, das den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilte.
- Siehe auch: Missbrauch (Artikelübersicht)
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Quelle: Michael Klein in DZ vom 14. Dezember 2024