In den Grafenstand erhoben - Trotzig umging er landsherrliche Befehle
1681 in Westerwinkel bis 1765 in Lembeck; Obristhofmarschall. – Durch seine Heirat der Erbtochter Maria Josefa von Westerholt-Lembeck erwarb 1708 Ferdinand Theodor (genannt auch Ferdinand Dietrich) von Merveldt Schloss und Herrlichkeit Lembeck und begründete die heute noch existierende Merveldter Linie auf Schloss Lembeck. Die fünf am Besitz beteiligten Schwestern wurden von ihm 1733 abgefunden. Seit dieser Zeit sind die Schlösser Lembeck und Westerwinkel als Sitz der Merveldter vereinigt. Kurz danach ließ er beide Besitzungen durch einen Fideikommiss als unteilbar sichern.
Der Freiherr, der 1726 vom Kaiser in den erblichen Reichsgrafenstand erhoben wurde, war nicht nur Droste zu Wolbeck, er hatte auch zahlreiche andere Ämter. Als Obristhofmarschall in Münster gehörte er dem Hofstaat des Fürstbischofs von Münster an. Acht Jahre vor dem Tod des Grafen begann 1757 der Siebenjährige Krieg (der 3. Schlesische Krieg), in dem die Herrlichkeit zwischen den Blöcken Preußen, das bis Wesel reichte, und Österreich, dem die Sympathien des Kurfürsten und Erzbischofs galten, zerrieben wurde, die Bevölkerung von den durchziehenden Armeen ausblutete, um die Stadt Dorsten hart gekämpft sowie Münster belagert wurde. Unmittelbar vor Beginn dieses Krieges verließ Ferdinand Theodor von Merveldt seinen Besitz Lembeck und bezog seine Residenz in Münster, den Merveldter Hof. Dort hatte er wichtige Aufgaben wahrzunehmen, schließlich war er als Geheimer Rat Mitglied der Münsterschen Regierung, der Werbe- und Montierungs- sowie der Kriegskommission.
Ferdinand Theodor ignorierte mitunter die Regeln seines Landesherrn
Ferdinand Theodor gehörte zu jenen Herren auf Lembeck, die sich nicht selten mit den Beamten des Landesherrn anlegten, Gesetze, die ihm nicht passten, ignorierte und eigene machte. So nahm der Graf aus eigener Machtvollkommenheit 1739 Juden in seinen Schutz, obwohl dies allein dem Landesfürsten vorbehalten war. Der Fürstbischof ließ die Juden trotz des gräflichen Geleits auf dem Gebiet des Lembeckers ergreifen und einsperren. Graf Merveldt protestierte und klagte vor dem Reichskammergericht. Dieses ließ die Juden wieder frei, sprach aber kein Urteil. Allerdings untersagte die fürstliche Regierung erneut das Judengeleit mit dem Bemerken, dass dies den Herren auf Lembeck bereits im letzten Jahrhundert verboten worden war. 1754 weigerte sich Graf Merveldt, seine Berichte an die übergeordneten Beamten nach Ahaus zu schicken, weil er deren Oberaufsicht nicht anerkannte. Er ließ mehrere Reskripte unerledigt und behandelte die fürstlichen Beamten unhöflich. Daraufhin wurde am 15. August 1754 ein Unteroffizier mit fünf Reitern zu ihm aufs Schloss geschickt, die den Ausführungen der fürstbischöflichen Befehle Nachdruck verleihen sollten. Der renitente Graf gab nach. Bis zum 13. Oktober hatte er alles erledigt, was der Fürstbischof angemahnt hatte, und Bericht abgegeben, dass er künftig den landesherrlichen Befehlen nachkommen werde. Doch die Lektion fruchtete nicht. Als die Reiter abgezogen waren, fuhr der unbotmäßige Graf fort, die landesherrlichen Beamten zu umgehen.