Der „König von Lembeck“ mit münsterländischem Dickschädel
1928 in Lembeck bis 1995 Dorsten-Lembeck; Landwirt und Bürgermeister. – Man nannte ihn auch den „König von Lembeck“, Bürgermeister war er sowieso, auch dann noch, als er nach der Kommunalreform von 1975, als Lembeck Stadtteil von Dorsten wurde, in Lembeck keiner mehr war. Bernhard Loick gehörte zu jenen Vollblut-Politikern, die ihren Rückhalt stets in der Bevölkerung suchten und auch fanden. Politische Gradlinigkeit zeichneten ihn aus. 1950 rief der 1928 geborene Landwirt die Katholische Landjugend ins Leben, die er von 1956 bis 1961 im Jugendwohlfahrtsausschuss vertrat. Dies begründete seine politische Laufbahn. 1964 wählten ihn die Lembecker in den Gemeinderat. Nachdem er sich als CDU-Fraktionsvorsitzender politische Sporen erworben hatte, wurde er 1969 zum Bürgermeister gewählt. Nach Eingemeindung von Lembeck in die Stadt Dorsten wählte ihn der Rat zum stellvertretenden Bürgermeister. Das blieb er bis November 1994. Die wichtigsten Erfahrungen des „alten Hasen“ der Kommunalpolitik: Das Betriebsklima sollte stimmen, um gut zusammenarbeiten zu können. Sachfragen müssen parteiübergreifend behandelt werden. Welcher Konfession jemand angehörte, ob evangelisch oder katholisch – das war dem praktizierenden Katholiken gleichgültig. Oft wurde Loick nachgesagt, er hätte einen münsterländischen Dickschädel. Er formulierte es anders: „Eine gewisse westfälische Eigenart, man könnte auch sagen Zielstrebigkeit, ist für mich kennzeichnend.“ Mit Humor versuchte er den Umgang und die Diskussionen mit anderen locker und freundlicher zu gestalten, beispielsweise als Vorsitzender des Bezirksausschusses Lembeck/Rhade. Zwei Jahre vor seinem Tod ertappte sich Loick dabei, in seinen Ansprachen häufig den lieben Gott mit einzubeziehen. Dies war ihm wichtig in einer immer technisierteren Welt, „in der die Menschen glauben, sie könnten alles selbst bewerkstelligen“. Bernhard Loick starb 1995. Es war ihm ein wichtiges Anliegen, von einer Reise nach Jerusalem im Jahre 1994 für seine Familienangehörige geweihte Rosenkränze mitzubringen.