Lembecks Bürgermeister

Gemeindevorsteher in preußischer und Nachkriegszeit von 1893 bis 1974

Im Regierungsbezirk Münster der preußischen Provinz Westfalen gab es im Jahr 1900 über 275 Gemeinden. Eine davon war Lembeck. Für Landgemeinden galt die revidierte Landgemeinde-Ordnung. Nach der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat von 1850 stand allen Gemeinden die selbstständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten unter gesetzlich geordneter Oberaufsicht des Staates zu. der Gemeinderat bestand aus dem Gemeindevorsteher und sechs Mitgliedern (mindestens drei, höchstens zwölf) bestehen. Es galt auch hier das Dreiklassenwahlrecht nach Steuern für eine Wahlzeit von sechs Jahren. Alle zwei Jahre sollte ein Drittel ausscheiden. Für die Ergänzungswahlen war jeweils der November vorgesehen. Der Gemeindevorstand bestand aus dem Gemeindevorsteher und zwei Schöffen für eine Amtszeit von sechs Jahren. Alle drei Jahre sollte ein Schöffe ausscheiden und durch Neuwahlen ersetzt werden. Nach Anwachsen der Einwohnerzahl wurden aus Gemeindevorstehern Gemeindebürgervorsteher, dann nach einer weiteren Reform Bürgermeister. 1975 wurde die Landgemeinde Lembeck als Stadtteil Dorsten eingemeindet.


Quelle:
Namen und Fotos entnommen: Lembecker.de (2016)

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