Zur Verteidigung und zum Kassieren des Wegegeldes errichtet
Die auch als „Brechte“ und „Schnat“ bezeichneten und aus fränkischer Zeit stammenden Landwehren waren durch ein System von Gräben, Wegen und Erdwällen kenntlich gemachte Grenzen von Dörfern, Feldmarken und auch Städten, aber auch von Gerichtsbezirken. Neben der Grenzmarkierung dienten die 1321 durch bischöfliches Edikt angeordneten Landwehren auch der Verteidigung und des Wegezwangs (siehe Wegegeld) mit den später errichteten Zollstellen. Durchgänge wurden mit Barrieren (Barrieregeld) gesichert. Diese nannte man u. a. Schlagbaum, Schlagheck, Hagen, Vest, Heck, Rennebaum (in dem das Wort Rain enthalten ist). Flur- und Straßennamen leiten sich von den Landwehren und ihren Durchgängen ab: „An der Landwehr“ in Dorsten und in Lembeck-Wessendorf, „Storchsbaumstraße“ in Dorsten, „Am Hagen“ in Lembeck, „Am Schlagheck“ in Holsterhausen; des weiteren Familiennamen wie Klapheck, Rennemann, Lanter, Länfert, Lantermann, Bö(h)mer, Schlagböhmer, Slotmann, Hegemann u. a.