Polizisten flüchteten auf Rädern - Rauferei schlug 1911 hohe Wellen
Bei der Frage, wie die Dorstener Behörden mit den vielen Landfahrern umzugehen hatte, hatten sie stets zwischen Gesetzesvorschriften, der öffentlich oft sehr rabiat vorgetragenen Meinung und eines menschlichen Handels abzuwägen. Immer wieder waren Polizeibehörden von Stadt und Amt mit dieser Frage konfrontiert. In Dorsten gab es einen so genannten „Stadt-Verschönerungsverein“, dem die Landfahrer auf den ihnen zum vorübergehenden Verbleib zugewiesenen Fläche im Lippetal ein Ärgernis waren, so dass sie zu dem Thema sogar eine Postkarte drucken ließen mit der Aufschrift „Das Schmerzenskind des Verschönerungsvereins“. Darauf sind Landfahrer mit ihren Wagen abgebildet, wie sie im Lippetal campieren. Als „Schmerzenskind“ dürften nicht die Landfahrer gemeint gewesen sein, sondern der Lippeplatz. Wer hinter dem Verschönerungsverein stand, konnte bislang nicht herausgefunden werden. Ende August 1900 wurde in Dorsten eine „Zigeunerin“ angeschossen. Der einheimische Täter konnte nur mit Mühe vor dem Lynchen der Sippe der Frau von der Polizei gerettet werden.
Hölzerne Wagen und abgemagerte Pferde
Auch in den Landgemeinden hatte die Polizei immer wieder alle Hände voll zu tun, um Landfahrer zu kontrollieren und sie gegebenenfalls auszuweisen. In Holsterhausen spielte sich 1911 ein Vorfall ab, der hier beispielhaft das Handeln der Behörden dokumentiert. Der Authentizität halber bleiben wir beim Sprachgebrauch von 1911. Mitte Februar 1911, der genaue Tag ist nicht verzeichnet, zog eine große „Zigeunerfamilie“, wohl vom Niederrhein kommend, mit Frauen, Kindern und Hunden bettelnd durch die Straßen von Holsterhausen. Die Männer verkauften von Haus zu Haus Teppiche, Marienbildnisse und in Flaschen abgefülltes Wasser aus Lourdes, das von allerlei Krankheiten heilen sollte. Wenn „Zigeuner“ im Dorf Holsterhausen waren, hausten sie mit ihren hölzernen Wagen, abgemagerten Pferden, Eseln und Hunden meist an der Annakapelle am Emmelkämper Weg/ Ecke Vogelstange. Dort blieben so lange, bis sie die Polizei zur Abreise aufforderte und ihren Wegzug bis zur Gemeindegrenze überwachte. Doch bis das Aufenthaltsverbot durch den Amtmann in Wulfen als Polizeibehörde kam, vergingen ein, wenn nicht sogar mehrere Tage, je nachdem, wie frühzeitig Beschwerden über diese Familien bei ihm eingingen. Bevor das stets zu erwartende Aufenthaltsverbot kam, zogen sie durch den Ort und zu den Pfarrhöfen. Oft endeten solche Aufenthalte mit kleineren oder größeren Gewalttätigkeiten zwischen Einwohnern und Landfahrern.
Ein Messer gezogen und dem Gast in den Unterarm geschnitten
An jenem Tag im Februar 1911 verkauften Männer und Frauen der Landfahrerfamilie Glück gesegnetes Heil- und Gesundheitswasser aus Lourdes. In einer Gaststätte an der Hauptstraße kam es deswegen zu Streitereien mit einem evangelischen Bergmann, die sich durch Einmischung anderer Personen beider Seiten ausweitete und sich zu einer regelrechten Schlägerei entwickelte. Dabei soll einer der Landfahrer ein Messer gezogen und einem Gast in den Unterarm geschnitten haben. Als zwei Polizeibeamte auf dem Fahrrad angefahren kamen, wendete sich die Aggression beider Seiten gegen die Staatsmacht, die schleunigst auf ihren Fahrrädern das Weite suchte. Gegen Abend rückte Verstärkung aus Gelsenkirchen, Dorsten und aus Wulfen an, die Landfahrer wurden in ihrem Lager am Annakapellken festgenommen und auf das Kommissariat gebracht. Dort legten sie ungültige Personalpapiere, Wohnsitz- und Wandergewerbescheine vor, andere hatten überhaupt keine Papiere. Man warf ihnen auch vor, dass die Kinder in einem „sittlich verwahrlosten“ Zustand seien und Eltern für ihre schulpflichtigen Kinder weder einen mitreisenden Lehrer dabei noch ihre Kinder zum vorübergehenden örtlichen Schulbesuch angemeldet hatten. Ohne Personalpapiere wäre dies natürlich gar nicht möglich gewesen. Was weiter geschah, darüber geben die lückenhaften Akten keine Auskunft. Wahrscheinlich sind die beteiligten „Zigeuner“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Wandergewerbescheine bei Zigeunern sehr restrektiv ausgestellt
Dieser Vorfall in Holsterhausen hatte hohe Wellen in der regionalen Verwaltung geschlagen, denn der Regierungspräsident in Münster nahm ihn zum Anlass, am 1. März 1911 alle Landräte und Oberbürgermeister anzuschreiben mit der Bitte, das Schreiben im Abdruck an die diversen Polizeibehörden weiterzugeben. Der Regierungspräsident weist „aus gegebenem Anlass“ auf die genaue Befolgung der „Ziffer 9 der Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens vom 17. Februar 1906“ hin. Er erläutert, dass „inländische Zigeuner bei gründlicher Vorbereitung ihrer Anträge“ auf Wandergewerbescheine, diese ihnen nicht versagt werden können. Allerdings:
„Die anzustellenden Ermittlungen werden insbesondere darauf zu richten sein, ob die Zigeuner im Inlande einen festen Wohnsitz besitzen, ob sie Kinder haben, für deren Unterhalt und, sofern sie im schulpflichtigen Alter stehen, für deren Unterricht nicht genügend gesorgt ist, und ob sie wegen strafbarer Handlungen aus Gewinnsucht, gegen das Eigentum, gegen die Sittlichkeit, wegen vorsätzlicher Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Menschen, wegen Land- und Hausfriedensbruch, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen vorsätzlicher Brandstiftung, wegen Zuwiderhandlung gegen Verbots- und Sicherungsmaßnahmen betreffend Einführung oder Verbreitung ansteckender Krankheiten oder Viehseuchen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einer Woche verurteilt und seit Verbüßung der Strafe fünf Jahre noch nicht verflossen sind.“
Bekämpfung des so genannten „Zigeunerunwesens“
Man gewinnt den Eindruck, hier wurde das gesamte Reichsstrafgesetzbuch herangezogen, um festzustellen, ob dem Landfahrer, der einen Wandergewerbeschein beantragt, ihm dies nicht doch versagt werden könne. Der Regierungspräsident schreibt weiter:
„Behufs letzterer Feststellung ist von der schon in Nr. 9 der Anweisung vom 17. Februar 1906 empfohlenen Einziehung von Strafregisterauszügen der ausgiebigste Gebrauch zu machen.“
Der Regierungspräsident weist an, dass solche Tatsachen zu ermitteln und ihm anzugeben sind, „welche Anlass bieten können, einen späteren Antrag auf Erneuerung und Ausdehnung des Wandergewerbescheins oder auf Ausstellung des Wandergewerbescheins […] abzulehnen“. Außerdem soll bei der Überprüfung von vorgelegten Bescheinigungen „strengste Kontrolle auf Fälschungen“ stattfinden. Zum Schluss appelliert er noch einmal an die Landräte und Oberbürgermeister: „Bei dieser Gelegenheit“, schreibt er, „ersuche ich die Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens den Polizeibehörden auch im übrigen in Erinnerung zu bringen und ihnen eine sorgfältige und tatkräftige Handhabung der Anweisung dringend zur Pflicht zu machen.“
Aus rassischen Gründen waren die Sinti und Roma, wie „Zigeuner“ heute genannt werden, in nationalsozialistischer Zeit als „Untermenschen“ verfolgt, die ab 1933 in Gemeinschaftslagern leben mussten. Ab 1936 wurden erstmals 400 Sinti in das KZ Dachau eingeliefert, ab 1938 wurden unter dem Mantel der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ arbeitsfähige Männer zur Zwangsarbeit in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Mauthausen verschleppt, 1940 in den Osten deportiert und dort zuerst von deutschen Einsatzgruppen liquidiert, später in die Vernichtungslager gebracht und ermordet. Gesicherte Zahlen liegen bislang nur zu Deutschland (15.000) und Österreich (mindestens 8.000 Opfer) vor. Dorstener Befunde gibt es offensichtliche keine.
„Zigeuner“ im Holsterhausener Büschgen
Der nach dem Krieg in Holsterhausen aufgewachsene Rolf Christoffer hat in seinen unveröffentlichten Erinnerungen „Eine Jugend in Holsterhausen“ Erlebnisse mit Landfahrern aufgeschrieben, die in Holsterhausen lagerten. Hier ein Auszug:
Es sprach sich wie ein Lauffeuer durch den Söltener Landweg: Im Büschgen, Ecke Zeppelinstraße und Borkenerstraße, gegenüber dem heutigen Central-Kino kampierten „Zigeuner“ in einer kleinen Wagenburg. Die Vorurteile trieben mächtige Blüten. Groß und Klein harrten der Dinge, die da kommen sollten. Unsere Eltern nahmen warnten uns vor Kindesraub, Verhexung und allerlei weiteren Untaten, die dem fahrenden Völkchen zugeschrieben wurden. Vom Wäscheklau bis hin zum Einbruch, alles wurde vorab unterstellt. Unsere Kinderseelen, die frei von Vorurteilen und von Neugier geplagt waren, suchten die Nähe der von unseren Altvorderen mit Frevel belegten Aussätzigen.
Inmitten der Planwagenburg unterhielt die Gruppe ein Feuer, an dem der Tag zur späten Stunde mit Musik, Tanz und Gesang ausklang. Zunächst hielten wir Kinder uns in gebührendem Abstand auf. Aber schon bald waren wir mitten im Tagesablauf eingebunden, mussten Wasser besorgen, Holz für das Lagerfeuer beschaffen und bekamen zur Belohnung Kaffee, Tee oder ein Stück Hammelfleisch. Wer weiß heute noch, von welchem Hof der Hammel stammte? Wir Kinder bekamen braunen gebrochenen Kandis und spielten mit den Kindern der „Zigeuner“ am Lagerfeuer.
Messerspiele und -werfen waren angesagt und das so genannte Daumen-Messerspiel wurde zelebriert. Natürlich gewannen die Zigeunerkinder jede Disziplin mit dem Fahrten- oder Handmesser, wenn sie, geschickt das Messer führend und zwischen den Fingern der gespreizten Hand blitzschnell die Finger auf und ab fahrend, beim Handmesserspiel in den Waldboden stachen. […]
Am vorletzten Abend ihrer Weiterreise mit Pferdchen und Wagen wurde ein großes Fest nach ihrer Art organisiert, bei dem auch alle anderen Zigeunergruppen, zum Beispiel die, die an der alten Zeche Baldur kampierten, eingeladen waren. Geigen und Gitarren erklangen. Die jungen „Zigeunerinnen“, bildschön und schwarzhaarig, tanzten zu den wirklich schönen Weisen von Geigen und Gitarren.
Ich beobachtete fasziniert und angestrengt eine alte „Zigeunerin“, die ihre Pfeife rauchte. Ich vermutete in dieser Frau eine leibhaftige Hexe, die es zu erforschen galt. Die alte Frau trug immer ein Kopftuch und hatte zwischen den oberen Schneidezähnen eine nicht unerhebliche Lücke. Mein freches Anstarren hatte Folgen für mich. Aus ihren Augenwinkeln heraus hatte sie mich beobachtet und spie einen Strahl Tabakspucke direkt vor meine Füße. Da ich ungefähr vier Meter von der Frau entfernt war, hatte ich das Gefühl, getroffen zu sein, und fiel vor Schreck auf den Rücken. Die Zigeunerin lachte schadenfroh und ich wusste von Stund’ an, dass man keinen Menschen, mit welchen Eigenschaften oder Eigenarten auch immer, provozierend beobachten sollte.
Manchem Bauer fehlte die Kuh
Die Dorstener Staatssekretärin Agnes Hürland-Büning (1926 bis 2009), die ihre Kinderzeit in Holsterhausen verbracht hatte, erinnerte sich in ihren unveröffentlichten Memoiren ebenfalls über den häufigen Aufenthalt von Landfahrern in der Gemeinde.
„In regelmäßigen Abständen zogen die Zigeuner durch die Straßen. Ihre Wagenburg hatten sie oft in der Nähe eines kleinen Wäldchens aufgestellt. […] Wenn die Frauen an der Tür klopften, waren sie meist zu zweit oder zu dritt und wollten aus der Hand lesen, um die Zukunft vorauszusagen. Während eine an der Tür stehen blieb, drängte sich die anderen schon ins Haus und versuchten, Dinge des täglichen Lebens zu stehlen. Wenn Vater oder Mutter alleine im Hause waren, haben sie die Tür gar nicht erst geöffnet. Die Zigeuner hatten keinen guten Ruf. […] Mancher Bauer musste feststellen, dass ihm eine Kuh fehlte. Die Zigeuner waren so geschickt, dass manches Huhn oder Schwein aus dem Stall verschwand, ohne dass dies jemand sofort bemerkte. […] Wir Kinder gingen ganz gerne zu der Wagenburg. Wir konnten zusehen, wie die Zigeuner fiedelten und tanzten. Sie spielten virtuos auf der Geige. […] Nach dem Krieg habe ich in Westfalen keine Zigeuner mehr gesehen.“
2022: Bundesweit über 600 Bedrohungen und Diskriminierungen
Insgesamt 621 Angriffe, Bedrohungen und Diskriminierungen Sinti und Roma betreffend hat die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus 2022 registriert. Dies ist das Ergebnis des am Montag in Berlin vorgestellten ersten Jahresberichts der 2021 geschaffenen Stelle. Bei 343 und damit mehr als der Hälfte der antiziganistischen Vorfälle handelte es sich um Diskriminierungen. Registriert wurden zudem 245 antiziganistische Stereotypisierungen, 17 Angriffe, elf Bedrohungen, vier Sachbeschädigungen und ein Fall von extremer Gewalt. Die der Stelle gemeldeten Fälle seien nur ein Bruchteil der tatsächlichen Vorfälle, betonte deren Leiter, Guillermo Ruiz. „Das Dunkelfeld ist enorm.“ Jeder vierte gemeldete Vorfall – 158 Fälle – spielte sich im Alltag ab. Zu vielen kam es zudem im Wohnkontext und im Umgang mit Behörden – 121 beziehungsweise 119 Fälle. Laut Bericht kam es zu Diskriminierungen von Sinti und Roma zum Beispiel durch die Polizei, Jugendämter, Jobcenter oder kommunalen Verwaltungen. In etwa einem Siebtel der insgesamt 621 Fälle von Antiziganismus waren aus der Ukraine geflüchtete Roma betroffen. Die Meldestelle forderte in ihrem Bericht deshalb den gleichen Schutz und die gleiche Behandlung von ukrainischen Roma, wie ihn auch andere ukrainische Geflüchtete erfahren. Medien sollten zudem auf Sprache und Bildmaterial verzichten, „die antiziganistische Stereotype reproduzieren und verstärken“. Gefordert wurden weiter der Ausbau und die angemessene Förderung von Beratungsstrukturen und Anlaufstellen für Betroffene.
Quellen:
Wolf Stegemann in „Holsterhausener Geschichten“, Band 5, 2008. – Agnes Hürland-Bünings unveröffentlichte Memoiren. – Rolf Christoffers Erinnerungen „Eine Jugend in Holsterhausen“ in „Holsterhausener Geschichten“, Geschichten”, Band 8, 2013