1914 sollten nichtkatholische Mädchen das Ursulinen-Lyzeum verlassen
W. St. – Im so genannten Kulturkampf (Trennung von Kirche und Staat) zwischen dem preußischen Königreich bzw. dem späteren Deutschen Kaiserreich unter Reichskanzler Otto von Bismarck und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. wurden in der Eskalationsphase ab 1871 u. a. auch Ordenseinrichtungen geschlossen und Ordensgemeinschaften mussten Preußen bzw. Deutschland verlassen. Die Dorstener Franziskaner und die Ursulinen gingen nach Holland bzw. Belgien ins Exil und konnten nach Beendigung des Kulturkampfes 1878 bzw. der diplomatischen Beilegung 1887 zurückkehren. Dieser Teil der Dorstener Kirchengeschichte ist hinlänglich bekannt und in mehreren Publikationen veröffentlicht.
Einschneidende Regierungsmaßnahme in das Unterrichtswesen
Nach jetzigem Stand der Recherche ist allerdings ein Vorfall weitgehend unbekannt, der zwar nicht zum „Kulturkampf“ gehörte, aber daran erinnert. Der Vorfall – rund 35 Jahre später – betraf den Unterricht von nichtkatholischen Schülerinnen an der katholischen Ordensschule der Ursulinen in Dorsten. Bislang wurde dafür nur ein einziger Nachweis gefunden, ein Artikel in der „Dorstener Volkszeitung“ vom 30. Juli 1914, also einen Monat nach dem Attentat von Sarajewo, das äußerer Anlass des Ersten Weltkriegs war. Dieser begann dann zwei Tage vor der Dorstener Zeitungsmeldung. In diesem Artikel unter der Rubrik „Lokales und Provinzielles“ steht unter dem Stichwort Dorsten, dass eine „einschneidende Regierungsmaßnahme“ das Dorstener Unterrichtswesen betrifft. Zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres mussten alle nichtkatholischen Schülerinnen, also vornehmlich evangelische und jüdische, die katholisch geführte Schule verlassen. Wörtlich heißt es in dem Artikel:
„Bei dem gestern erfolgten Schulschluß im Lyceum des hiesigen Ursulinenklosters wurde bekannt gegeben, daß nach einer Weisung des Provinzial-Schulkollegiums alle nichtkatholischen Schülerinnen zum Beginn des Wintersemesters zu entlassen seien. Die Mitteilung rief nicht wenig Erregung hervor. Insbesondere zeigten sich die von der Verfügung betroffenen Mädchen tief bestürzt, dass sie nun plötzlich die Schule, in der ihnen nur Gutes und Liebes geworden, ohne daß jemals oder im geringsten ihrem religiösen Bekenntnis zunahe getreten wurde, verlassen sollten. Wie wir hören, stützte sich die Weisung auf eine ministerielle Verfügung, wonach in Preußen nichtkatholischen Schülerinnen der Besuch einer von Ordensschwestern beleiteten Schule nicht gestattet ist. Wir wissen nicht, aus welchen Gründen heraus diese Verfügung entstanden ist und welche Zwecke sie verfolgt; das eine aber wissen wir, daß ihre Verwirklichung für unsere Stadt durchaus ungerechtfertigt ist. Von der Maßnahme in Mitleidenschaft gezogene Bürger haben uns dieselbe Ansicht auch versichert. Sie waren mit den bestehenden Verhältnissen durchaus zufrieden und haben nie Grund zur Klage gehabt. Sie sind auch, wie wir hören, entschlossen, durch eine gemeinsame Eingabe um Zurücknahme der Weisung zu bitten.“
Bislang nicht bekannt, ob die Regierungsverfügung auch vollzogen wurde
Ob die Verfügung exekutiert wurde, darüber ist in der öffentlich zugänglichen lokalen Geschichtsliteratur, in kirchlichen Chroniken und Aufzeichnungen nichts zu finden. Stadtpfarrer Ludwig Heming schrieb beispielsweise augenscheinlich über alle katholischen Vorkommnisse in der Stadt zwischen 1913 bis 1940 detailfreudig und stark mit seiner Meinung durchsetzt. Über alles Nichtkatholische und das, was dem Katholizismus nach seiner Meinung geschadet hatte, wetterte er. Beispielsweise über evangelische Mitbürger, die sich 1932 an Luthers Gedenktag am Marktplatz versammelten, und die katholischen Geschäftinhaber, welche die „Unverschämtheit“ hatten, so Heming, aus diesem Anlass ihre Schaufenster zu schmücken. Doch über die Weisung des preußischen Provinzialschul-Kollegiums Münster von 1914 verlor er kein Wort. Stattdessen schrieb er Ende Juli 1914 ausführlich über die neue elektrische Lichtanlage in der Pfarrkirche St. Agatha.
Auch in der ausführlichen Literatur der Ursulinen über die Geschichte ihrer Schulen, erschienen 1948 und 1999, wird diese ministeriell angeordnete Entlassung von nichtkatholischen Schülerinnen nicht erwähnt, obgleich, wie die „Dorstener Volkszeitung“ 1914 schrieb, die Erregung in der Stadt „nicht wenig“ war. Auch in keinen anderen Veröffentlichungen konnten bislang Informationen über diese „einschneidende Regierungsmaßnahme“ im Dorstener Unterrichtswesen finden. Dem Bundesarchiv und dem Landesarchiv NRW liegen diesbezügliche Weisungen wohl aus der Zeit des Kulturkampfes und darüber hinaus vor, nicht aber eine ergangene aus dem Jahre 1914 in der preußischen Provinz Westfalen. Die Antwort auf eine Anfrage beim Archiv der Bezirksregierung Münster steht noch aus.
Quellen im Text genannt