2024: Auswirkungen für Dorstens Krankenhaus noch nicht abschätzbar
Nach zwei Jahren Vorbereitung hat der Bundestag am 17. Oktober 2024 die umstrittene Krankenhausreform beschlossen. Mit dem beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Behandlungsqualität in Klinken und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt werden. Krankenhäuser sollen nach dem Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zudem von Bürokratie und wirtschaftlichem Druck entlastet werden. Von verschiedenen Seiten gab und gibt es Kritik an dem Gesetz, das über zwei Jahre auf dem Weg der Gesetzgebung war. Vor allem kleinere Krankenhäuser sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Vorgesehen ist zudem, die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle in Kliniken zu ändern. Wie wirkt sich das auf das St. Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten aus?
Reform wurde grundsätzlich begrüßt
Das Dorstener Krankenhaus gehört inzwischen zum Klinikverbund der Katholischen Einrichtungen Ruhrgebiet Nord, kurz KERN. Für diese antwortete der Leiter der Unternehmenskommunikation, Wolfgang Heinberg, auf Anfrage der Dorstener Zeitung. Grundsätzlich sehe der Verbund die Reform positiv, erklärt Heinberg: „Eine den heutigen Anforderungen und den mutmaßlich zukünftigen Möglichkeiten entsprechende Krankenhausplanung und Krankenhausreform, ausgestattet mit den dazugehörigen finanziellen Mitteln, wird von uns grundsätzlich unterstützt und begrüßt.“ So unterstütze das Unternehmen „alle Vorhaben von Bund und Land, die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern – um Beispiel durch die Bildung von medizinischen Zentren und durch weitere Spezialisierungen“.
Finanzielle Ausstattung für Stärkung der Vorsorge in Dorsten
Allerdings müsse der Wandel die speziellen Situationen und Versorgungsrealitäten der jeweiligen Regionen berücksichtigen. Voraussetzung sei deshalb, dass der Wandel zeitlich und auch finanziell so ausgestattet werde, dass Daseinsvorsorge in Dorsten gestärkt und nicht geschwächt werde. Konkrete Aussagen zu den möglichen Auswirkungen ließen sich aber noch nicht treffen: „Da der Bund bisher keine Auswirkungsanalyse der in der vergangenen Woche beschlossenen Krankenhausreform vorgelegt hat, bleiben Einschätzungen zu möglichen Auswirkungen für einzelne Häuser wie für das St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten, reine Spekulation“, so Heinberg weiter.
Siehe auch: Krankenhaus-Reform 2024
Siehe auch: Krankenhaus-Reform NRW
Siehe auch: St. Elisabeth-Krankenhaus
Siehe auch: Krankenhaus – Franziskanerinnen
Quelle: DZ vom 23. Oktober 2024