Bürger sollen mit dem Geld für gestiegene CO2-Preise entschädigt werden
Die Einführung eines Klimagelds zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von steigenden CO2-Preisen rückt in immer weitere Ferne. Es soll nach Auskunft der Bundesregierung bis spätestens 2027 eingeführt werden – also bis deutlich nach dem Ende der aktuellen Wahlperiode. Der Regierungssprecher bestätigte Anfang Januar 2024, dass der erforderliche Mechanismus bis dahin vorhanden sei und auch wirksam werden solle. Die nächste Bundestagswahl ist im Herbst 2025. Der Regierungssprecher begründete die Verzögerung mit Änderungen im europäischen Emissionshandel, die ab 2027 greifen. Ab dann sollen sich die Preise für den Ausstoß von CO2 von Gebäuden und Verkehr dort bilden. Für die Menge der verfügbaren Zertifikate, die zum CO2-Ausstoß berechtigen und mit denen gehandelt werden kann, soll es dann Obergrenzen geben. Auch im deutschen Emissionshandel werde eine deutliche Steigerung des CO2-Preises ab 2026 oder spätestens 2027 erwartet, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Dann sei mit deutlichen Preissteigerungen bei fossilen Energien und Kraftstoffen zu rechnen. Als Ausgleichsmaßnahme für die dann steigenden Preise sei dann das Klimageld angedacht. Die Regierung wies darauf hin, dass sie die Energiepreise schon mit anderen Mechanismen gesenkt habe. So hatten Regierungsvertreter betont, Stromverbraucher müssten die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms nicht mehr finanzieren (dpa).