Kirchensteuer-Reduzierung

Kirchenmitglieder haben Gestaltungsspielräume, die Höhe zu beeinflussen

Viele glauben, an der Kirchensteuer ist nicht zu rütteln? Das ist falsch gedacht! Denn für Kirchenmitglieder gibt es gewisse Gestaltungsspielräume, die die Höhe der Steuer beeinflussen. Der Blick auf die Entgeltabrechnung Monat für Monat mag verärgern, wie viel Kirchensteuer abfließt! Je nach Bundesland führt der Arbeitgeber nämlich automatisch acht Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 Prozent (alle übrigen) gemessen an der Höhe Ihrer Einkommensteuer ans Finanzamt ab. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4000 Euro summiert sich das für Singles immerhin auf 542,60 Euro beziehungsweise 611,55 Euro pro Jahr. Durch einen Kirchenaustritt entfiele diese Belastung. Doch ganz so drastisch muss der Schritt für eine Ersparnis gar nicht sein, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) mit. Denn auch als Kirchenmitglied gibt es gewisse Gestaltungsspielräume. Hier vier Tipps:

Tipp 1: Kirchensteuer zurückholen: Gezahlte Kirchensteuer kann Jahr für Jahr mit der Steuererklärung geltend gemacht werden und senkt so die Steuerlast. Der Betrag ist der Lohnsteuerjahresbescheinigung zu entnehmen und wird in der Anlage „Sonderausgaben“ eingetragen. Möglicherweise springt so eine Steuererstattung heraus.

Tipp 2: Kirchensteuer kappen: Mit Ausnahme von Bayern gibt es in allen Bundesländern eine sogenannte Kappungsgrenze für die Kirchensteuer. Sie greift für Kirchenmitglieder ab einem sechsstelligen Jahreseinkommen. Diese Kappungsgrenze liegt laut Lohi je nach Bundesland und Kirche zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. Diese Grenze gibt den Höchstbetrag an Kirchensteuer vor, den Steuerzahler von ihrem zu versteuernden Einkommen abführen müssen. Beispiel: In Berlin liegt die Kappungsgrenze zum Beispiel bei 3 Prozent. Bei einem Einkommen von 200.000 Euro würden zwar rechnerisch 6288 Euro Kirchensteuer in Steuerklasse 1 fällig. Weil 3 Prozent des Jahreseinkommens aber nur 6000 Euro sind, muss nicht der gesamte Betrag gezahlt werden. Der Clou: Diese Kappung wird der Lohi zufolge nicht in jedem Bundesland automatisch vollzogen. In Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg muss die Kappung unter Vorlage des Steuerbescheids eigenhändig bei der Landeskirche oder Diözese beantragt werden.

Tipp 3: Kirchensteuer senken: Hat man neben dem regulären Einkommen auch außerordentliche Einkünfte erhalten: Egal, ob es sich dabei um eine Abfindung, einen Veräußerungsgewinn, eine Entschädigung oder einen Erlös aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen handelt – für diese Zahlungen können nachträglich einen teilweisen Erlass der Kirchensteuer beim Kirchensteueramt beantragt werden. Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern können so bis zu 50 Prozent der zusätzlich anfallenden Kirchensteuer eingespart werden.

Tipp 4: Kirchensteuer richtig vermeiden

Wer gemeinsam mit seinem Ehepartner eine Steuererklärung abgibt, dem bringt ein Kirchenaustritt als Einzelperson keinen Steuervorteil. Wird das Ehepaar gemeinsam veranlagt, müssten beide aus der Kirche austreten, um den gewünschten Steuereffekt zu erzielen, so die Lohi. Tritt nur ein Ehepartner aus, führt dessen Arbeitgeber zwar unterjährig keine Kirchensteuer mehr ans Finanzamt ab – im Rahmen der Steuererklärung werden aber die Jahreseinkünfte beider Partner zur Ermittlung der Kirchensteuer herangezogen und es wird unter Umständen eine teure Korrektur fällig (dpa, Dezember 2024).

Siehe auch: Steuern
Siehe auch: Kommunalsteuern
Siehe auch: Steuern in Dorsten
Siehe auch: Steuerfahndung
Siehe auch: Plastiksteuer
Siehe auch: Bordell: Steuerhinterziehung
Siehe auch: Grundsteuerreform 2024
Siehe auch: Tabaksteuer – Beschwerde…
Siehe auch: Grundsteuerpläne NRW

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