Ihr neugeborenes Kind 1832 „zur Nachtzeit“ in den Brunnen geworfen
Im Jahre 1832 überführte die Polizei in Dorsten eine Kindsmörderin namens Elisabeth Peters aus Orsoy (heute Duisburg). Eine andere Quelle nennt des Namen Baters. Die Frau kehrte „zur Nachtzeit auf dem Lande ein“, und warf ihr neugeborenes Kind in einen Brunnen. 1832 ist auch das Todesjahr des Dichters und Weimarschen Staatsminister Johann Wolfgang von Goethe. Der Dorstener Fall erinnert unwillkürlich an Goethes literarischer Kindsmörderin „Gretchen“ im Faust (1771), der Goethe gegenüber zwar eine „gewisse Liberalität“ gezeigt hatte, zwölf Jahre später aber, als im Weimar Anna Catharina Höhn aus dem Dorf Tannroda ihren neugeborenen Sohn tötete, Goethe als Kommissionsmitglied und Staatsminister keine Gnade zeigte. Er ließ die Kindsmörderin öffentlich mit dem Beil hinrichten, obwohl ganz Weimar dies als Barbarei betrachtete und über Goethe empört war. Selbst der Herzog tendierte zu einer lebenslangen Haft. Der Weimarer Publizist Christoph Bode schrieb einen Tag vor der Hinrichtung der jungen Frau an Adolph Knigge einen Brief:
„Morgen gehe ich nach Erfurth, um einer hiesigen Köpferey einer Kindsmörderin auszuweichen, indem es mir nicht als eine Strafe, sondern als ein Staatsmord vorkommt.“
Auch der Herzog verließ die Stadt, weil er „wegen der Execution nicht hier seyn wollt“. – Weitere Informationen über die Dorstener Kindsmörderin sind nicht bekannt. Bisherige Recherchen führten noch zu keinem Ergebnis. Die Lexikon-Redaktion wird weiter recherchieren.
Quelle: Polizeibericht 1832 in „Chronik der Stadt und Bürgermeisterei Dorsten“, als Buch herausgegeben 2017.