Lembecker Jünglinge im Schutz der allerseligsten Jungfrau
Der Lembecker Pfarrer Christoph Balduin von Senden forderte 1824 die Lembecker Jünglinge auf, sich dem Schutz der allerseligsten Jungfrau anzuvertrauen und gemeinschaftliche Andachtsübungen zu verrichten. Der Pfarrer empfahl allen Junggesellen, „die Anspruch auf Tugend und Sittlichkeit haben“, sich der 1664 in Rom entstandenen Bewegung anzuschließen. Jünglinge, „welche lieber ihrer Zügellosigkeit und bösen Lüste wollen überlassen bleiben, oder die sich gerne der Trunkenheit und Schwelgerei ergeben“, wolle er nicht aufnehmen.
Teilnahme an Wallfahrten und Prozessionen war Pflicht
Am Feste Maria Heimsuchung (2. Juli) 1825 vereinigten sich in Lembeck die tugendfesten Junggesellen und solche, die es werden wollten, insgesamt waren es 59, zur Marianischen Sodalität unter dem Titel „Maria Reinigung“. Pfarrer von Senden wurde Präses. Fortan trafen sich die Marianischen Jungsodalen jeden Sonntag im Sommer von 6 bis 7 Uhr und im Winter von 7 bis 8 Uhr zur Sodalität. An hohen Feiertagen musste der Gottesdienst besonders feierlich gehalten werden. Die Sodalen sollten „dazu die Psalmen und andere andächtige Lieder zu gemeinsamer Erbauung singen“. Die Teilnahme an Marienprozessionen und an traditionellen Wallfahrten sowie an den Begräbnissen von Sodalen war Pflicht. Bei Zusammenkünften und kirchlichen Verpflichtungen herrschte eine strenge Ordnung. Ein „Diener“ lud zu den Versammlungen ein, ein „Magistrat“ führte den Verein, der Pfarrer als Präses beriet in geistlichen Fragen, der Praefectus, ein erfahrener Jungsodale, war der gewählte Vorsitzende, die Assistenten fungierten als Beisitzer, diese waren in der Regel zukünftige oder gewesene Präfekten. Der Senior hatte als Ältester keine besonderen Aufgaben, seine Anwesenheit war aber erwünscht, die Sekretäre hatten bei allen Versammlungen zugegen zu sein, sie waren für die Kasse und für den Schriftverkehr verantwortlich, zwei Dustodes waren bei jeder gottesdienstlichen Verrichtung die ersten und die letzten in der Kirche, hatten die Glocken zu läuten und die Kerzen anzuzünden, vier Pacificatores (Friedenserhalter) sorgten bei Streitigkeiten für Schlichtung oder ließen durch ihre Anwesenheit erst gar keinen Streit aufkommen. Von den Consultoren (Ratgebern) erwartete man bei den Versammlungen gute Vorschläge zum Wohle der Sodalität, die Cantatores (Sänger) und die Adjutores (Helfer) waren für das Liedgut zuständig und brachten jenen Mitgliedern der Sodalität das Singen bei, die dies nötig hatten. Und dann gab es noch die einfachen Sodalen, die Junggesellen ohne Amt, sie hatten die Aufgabe, den Andachtsversammlungen beizuwohnen und die Gottesdienste pünktlich zu besuchen. Taten sie das nicht, wurden sie bestraft: Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen zur Messe, was die Funktionäre an Hand von Namenstafeln überprüften, kostete 1 Stüber. Wer sich im Wirtshaus dem Trinken ergeben hatte und nach 22 Uhr auf der Straße „mit ungleichen Personen“ (gemeint wohl Weibspersonen) oder „an sonstigen verdächtigen Orten“ erwischt wurde, wer an „Ablaß-Communion- und Begräbnistagen auf den Tanzboden“ ging, zahlte das erste Mal sechs Stüber, das zweite Mal 12 Stüber Strafe.
Im Dritten Reich verboten
Während der nationalsozialistischen Zeit waren auch die marianischen Sodalen in Lembeck verboten. Nach 1945 traf man sich anfänglich unter dem Namen Marianische Jünglingssodalität, doch mit der Gründung anderer kirchlich-zeitgemäßeren Vereinigungen löste sich die Jünglingssodalität in Lembeck auf.
Quelle: Manfred Steiger: „Die Lembecker Marianische Junggesellensodalität von 1825“ in HK 2004.