Hürfeldhalde – Prüfaspekte

Stellungnahme der Stadt im November 2024: „Dinner an der Deponie“?

Was müsste alles untersucht werden, damit die AGR eine Deponie auf der Hürfeldhalde errichten kann? Die Stadt hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. In der von der Bezirksregierung erbetenen Stellungnahme geht es um das Scoping zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Einfach formuliert: Die Bezirksregierung möchte von den am Verfahren Beteiligten wissen, welche Aspekte diese bei der Prüfung für untersuchenswert halten, bevor eine Deponie der Schadstoffklassen I und III (gefährliche Abfälle) gebaut werden könnte. Um die Frist zu wahren, hat die Stadt Dorsten ihre Stellungnahme bereits am 18. November 2024 abgegeben, Allerdings wurde das Schreiben nur dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgelegt. Wenig überraschend ist, dass die Stadt darauf hinweist, dass sie auf die Einhaltung der privatrechtlichen Verträge zwischen RAG und Stadt vor Gericht pochen wird, die an der Halde keine Deponie, sondern eine Rekultivierung und anschließende Freizeitnutzung vorsahen.

Sondergebietsfläche als „Restauration“ genannt

Im Flächennutzungsplan ist sogar eine knapp ein Hektar große Fläche im bereits rekultivierten Nordbereich der Halde als Sondergebietsfläche „Restauration“ ausgewiesen. 2018 hatte der Bauausschuss einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Folgenutzung Hürfeldhalde“ gefasst, der die vielfältigen Nutzungsabsichten städtebaulich sichern sollte: Öffentliche Parkanlage, Festplatz, Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie die Sonderbaufläche für einen Restaurationsbetrieb. Es ist allerdings nur ein Entwurf. Die Dorstener Politik kann diesen nicht rechtskräftig beschließen, bevor die Halde nicht aus dem Bergrecht entlassen wird. Ein Slogan wie „Dinner an der Deponie“ dürfte zudem wohl kaum Kundschaft anlocken.

„Nadelöhr“ in Dorsten

In der Stellungnahme weist die Stadt darauf hin, dass man davon ausgehe, dass der meiste Verkehr zur Deponie über die L608 und die A52 anrollen dürfte. Falls aber auch von Westen Lkw zur Deponie fahren sollen, träfen diese auf „die hoch belasteten Verkehrsadern der B 224 und B 225“. Ein „Nadelöhr“ laut Stellungnahme. „Die Leistungsfähigkeit der Straßen und Knotenpunkte gelangt hier bereits an ihre Grenzen und ist insbesondere durch die im Industriegebiet Dorsten-Ost angesiedelten Logistikunternehmen wie DHL und Arvato stark ausgelastet“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Auswirkungen der Deponie auf das Stadtzentrum müssten also untersucht werden.

Trinkwasserförderer Stiftsquelle und Coca Cola angesiedelt

Die Stellungnahme geht auch auf die Wasser-Problematik ein und fordert, dass alle belastenden oder beeinträchtigenden Stoffe, die von der geplanten Deponie in Grund-, Oberflächen- oder Abwasser gelangen könnten, untersucht werden. „Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit der Stiftsquelle und Coca Cola zwei unmittelbar angrenzende große Trinkwasserförderer angesiedelt sind.“ Die Trink- und Mineralwasserqualität dürfe durch das geplante Vorhaben nicht gefährdet werden. Auch das Futtersilo der Agravis, etwa 900 Meter nördlich der Halde, sollte laut Stadt in den Untersuchungsrahmen einbezogen werden. Denn dort sei bei einer Untersuchung 2016 ein Brutplatz von Wanderfalken festgestellt worden. „Die Halde diente damals den Wanderfalken als Nahrungshabitat.“ Auch müsse die Umweltverträglichkeit der geplanten Deponie in der Nähe des Barloer Buschs geprüft werden, der Naherholungsraum sei und „ein ökologisches und landschaftliches Kleinod“.

Keine Alternativflächen ausreichend geprüft

In der Stellungnahme empfiehlt die Stadt mit Blick auf die erwartete gerichtliche Auseinandersetzung mit der RAG, dass AGR und Bezirksregierung „alternative Flächen zeitnah in den Fokus nehmen sollten, um die Abfallentsorgung sicherzustellen“. – „Die Stadt Dorsten ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Regionalplanung beim RVR bei der Erstellung des Regionalplans gegebenenfalls einen gravierenden Abwägungsfehler gemacht hat, da keine Alternativflächen ausreichend geprüft wurden.“


Quelle: ber in DZ vom 6. Dezember 2024

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