Der RVR bereitete Deponie-Pläne auf der Hürfeldhalde schon seit 2017 vor
Eigentlich sollten sich laut RAG und RVR auf der Hürfeldhalde Windräder drehen. Wie es 2017 zu der für Dorsten bedenklichen Kehrtwende kam. – Eine Deponie der Schadstoffklassen DK I und DKIII (gefährlicher Abfall) plant die AGR, eine hundertprozentige Tochter des RVR, auf der Hürfeldhalde in Dorsten – und kauft deshalb der RAG die Halde ab. Wegen der Nichterfüllung von Verträgen zur Hürfeldhalde plante die Stadt Ende 2024, deshalb die RAG zu verklagen.
Vor rund zehn Jahren sah die Welt noch anders aus. Anfang 2014 erhielt die Stadt Dorsten erste Hinweise der RAG Montan Immobilien GmbH, dass das Unternehmen sich mit der Möglichkeit von Windenergieanlagen im Haldenbereich beschäftige. „Sie hatte sich dazu eine grundsätzliche Zustimmung der Bergbehörde eingeholt und auch schon konkrete bergrechtliche Schritte als Grundlage für vorbereitende Maßnahmen wie Wegebau usw. vorbereitet“, so Stadtsprecher Ludger Böhne. 2013 hatte die Stadt begonnen, Konzentrationszonen für Windenergie festzulegen, aber die Halde dabei nicht berücksichtigt. Die Genehmigung von Windkraftstandorten sei, so Böhne, zum damaligen Zeitpunkt wesentlich restriktiver gehandhabt worden. Die Stadt habe Bedenken im Hinblick auf die damalige Rechtslage zur Errichtung von WEA geäußert. Und geglaubt, dass der Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe (Vorgänger des heutigen Regionalplans) der Windenergie auf der Halde entgegenstehe.
Der RVR änderte im Verfahren überraschend seine Meinung
Der RVR sah das anders. Die RVR-Regionalplanung habe der Stadt zunächst verdeutlicht, dass keine Bedenken gegenüber einer Errichtung von Windkraftanlagen auf der Halde bestünden, sofern die Bergbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zustimme. Daraufhin nahm die Stadt im Flächennutzungsplan (FNP) eine Zone für Windenergie im Bereich der Halde auf. Doch der RVR änderte überraschend seine Meinung, als er im Verfahren beteiligt wurde. Die Konzentrationszone im Bereich der Halde stehe nicht mit den Zielen der Raumordnung im Einklang. „Zuvor hatte der RVR die gegenteilige Position vertreten und geradezu davor gewarnt, eine Nicht-Darstellung der Halde als Konzentrationszone auf die Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes zu stützen“, so Böhne. Von dieser neuen Auslegung sei die RVR-Regionalplanung nicht mehr abgerückt. Böhne: „Schließlich war die Aufnahme der Vorrangzone auf der Halde ein wesentlicher Faktor bei der Genehmigungsversagung der FNP-Änderung im Jahr 2018.“
„Bauschutt und Böden“
Interessant dabei: In der Stellungnahme zum FNP-Teilflächenplan Wind vom 27. April 2017 ging der RVR mit keinem Wort auf mögliche Deponiepläne ein. Nur fünf Monate später machte der RVR öffentlich, dass die RAG ihm 22 Halden zur Übernahme angeboten habe. Diese könnten als Deponien genutzt werden. Allerdings sollten laut damaliger Darstellung keine gefährlichen Abfälle in den Deponien landen, sondern „Bauschutt und Böden“, so der RVR-Sprecher Jens Hapke im Jahr 2017, der strikt Mutmaßungen der Grünen im Kreis zurückwies, dass Giftmüll deponiert werden solle. Hapke ließ für eine mögliche zukünftige Windkraftnutzung auf der Halde eine Tür offen. „Das kollidiert nicht mit unseren Vorhaben.“ Stadtbaurat Holger Lohse sagte in dem Jahr auf Nachfrage der Dorstener Zeitung: „Ich finde es recht unglücklich, wenn die Meldung über die Haldenübernahme bereits öffentlich diskutiert wird, ohne dass die Städte Einzelheiten über die möglichen Absichten der Eigentümer kennen.“ 2020 gab der RVR bekannt, dass er schrittweise 20 Halden übernehmen will – nicht aber die Dorstener Halde.
Beim Nein des RVR zur Windenergie blieb im Jahr 2023 nicht
„In Besprechungen kristallisierte sich ab 2017 heraus, dass die Halde auch als Standort für eine Deponie im erstmals vom RVR aufzustellenden Regionalplan für das Ruhrgebiet ausgewiesen werden soll. Spätestens in den Arbeitskarten zum Regionalplan von Mai 2017 war die Deponie auch im Bereich der Halde enthalten, dies hat sich bis zum Feststellungsbeschluss zum Regionalplan im Jahr 2023 nicht mehr geändert.“ Beim Nein des RVR zur Windenergie blieb es hingegen nicht. Im Gespräch der Ratsfraktionen mit dem RVR und der AGR im Herbst 2023 sei erläutert worden, dass AGR und/oder RVR über Windenergieanlagen auf der Hürfeldhalde nachdenken, so Stadtsprecher Böhne.
Siehe auch: Hürfeldhalde
Siehe auch: Hürfeldhalde – Dorsten klagte 2024
Siehe auch: Bürgerinitiative Hürfeldhalde
Siehe auch: Wahlplakat „Halde”
Siehe auch: Altendorf-Ulfkotte
Quelle: DZ vom 28. November 2024