RAG-Chef Peter Schrimpf sieht in den Deponieplänen keinen Vertragsbruch
In einem Schreiben an die Bürgerinitiative zum Schutz vor Bergbau- und Umweltschäden in Dorsten (BISBU) äußert sich Peter Schrimpf als Vorsitzender des RAG-Vorstands zu der in Dorsten geltenden Meinung, dass mit den Deponieplänen gegen die mit der Stadt geschlossenen Haldenverträge verstoßen wird. Bürgermeister Tobias Stockhoff zitierte in der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Oktober 2024 aus dem Schreiben.
Schrimpf teilte der BISBU demzufolge mit: „Der von Ihnen behauptete Vertragsbruch ist nicht gegeben. Die vertragliche Situation wurde eingehend geprüft, schriftlich dokumentiert und der Stadt Dorsten zur Verfügung gestellt.“ Daraus gehe hervor, „dass der Vertrag aus dem Jahr 1982 kein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Dorsten enthält. Dieser umfasst lediglich eine Andienungspflicht gegenüber der Stadt Dorsten, welche zu ihrer Entstehung an zwei Bedingungen geknüpft ist.“
Beide Bedingungen seien nicht eingetreten, so Schrimpf in dem Schreiben, „und werden auch zukünftig nicht mehr eintreten können.“ So könne die RAG die Hürfeldhalde „nicht abschließend schütten und rekultivieren, da seit der Stilllegung des letzten Steinkohlebergwerks Ende 2018 hierfür kein Bergematerial mehr zur Verfügung steht und die Restschüttung mit Bergematerial damit tatsächlich unmöglich ist.“
.Die Argumente nennt Tobias Stockhoff „rechtlich und moralisch absurd“
Als zweite Bedingung hätte laut Schrimpf die Stadt Dorsten einen Bebauungsplan für gewerbliche oder intensive Freizeitnutzung aufstellen müssen. Dies scheitere nun am Ende Februar 2024 veröffentlichten Regionalplan Ruhr, der eine Deponie-Nutzung vorsehe. „Das Genehmigungsverfahren liegt in der Verantwortung der AGR. Die RAG Aktiengesellschaft ist an der zukünftigen Haldennutzung nicht mehr beteiligt.“
Stockhoff sagte, er habe stets nur von einem „Vorkaufsrecht“ gesprochen, um Bürgern das Wort „Andienungspflicht“ zu erklären. Die von Schrimpf genannte Argumentation sei „rechtlich und moralisch absurd“. Von der Bezirksregierung Arnsberg habe man sich bestätigen lassen, dass es sich um eine „maximale Schüttmöglichkeit“ gehandelt habe.
Der RAG sei 2012 spätestens bewusst gewesen, dass sie die maximale Schütthöhe nicht erreichen konnte. Laut der Bezirksregierung Arnsberg hätte die RAG zu jedem Zeitpunkt einen Antrag auf einen Abschlussbetriebsplan stellen können und damit auch die Entlassung aus dem Bergrecht und die Endgestaltung bewirken können.
Stockhoff fragte provokant: „Wenn man Ihnen sagt: Ich gestalte dir einen schönen Garten mit einem Gartenhaus. Und dieses Gartenhaus, was man ursprünglich versprochen hat, ist nicht mehr zu erwerben, weil es aus dem Programm genommen worden ist. Dann würden Sie wahrscheinlich nicht akzeptieren, dass man aus Ihrem Garten eine Sondermülldeponie macht.“ Niemand in Dorsten hätte sich laut Stockhoff hingegen beschwert, wenn die Halde nicht so hoch wie beabsichtigt geworden wäre.
Stadt hatte einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan empfohlen
Zu der Frage der Aufstellung eines Bebauungsplans sagte Stadtbaurat Holger Lohse, dass dies für eine Fläche unter Bergrecht nicht möglich sei. Die Stadt habe sogar einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan empfohlen, der unterschiedliche Belange wie Windkraft und Freizeitnutzung vereinen sollte. Ein Bebauungsplan scheitere aber am Fachplanungsvorbehalt. Als „sehr, sehr steil“ bezeichnete Lohse die Aussage der RAG, die nun suggeriere, dass Dorsten mit dem fehlenden Bebauungsplan der vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen sei. Man habe zudem deutlich in Richtung RVR signalisiert, so Stockhoff, dass man gegen eine Deponie-Nutzung sei. Der RVR sei „kein ganz Unbeteiligter bei diesem Spiel“, so Stockhoff, der erneut darauf hinwies, dass die AGR die Tochter des RVR ist.
In dem Schreiben habe Schrimpf auch darauf hingewiesen, „dass es wohl ehrabschneidende Beschreibungen zu Herrn Kalthoff geben würde“, so Stockhoff. So hatte etwa Heribert Leineweber (AfD) über das Verhalten des RAG-Vorstands bei einem gemeinsamen Treffen mit Ratsvertretern gesagt: „Graf Rotz von der Gasanstalt“. Stockhoff: „Ich denke, da müsste sich Herr Schrimpf erst mal mit seinem Vorstandskollegen in Verbindung setzen, ob das Auftreten, das dort an den Tag gelegt wurde, einem Vorstandsmitglied eines bedeutsamen Unternehmens gegenüber gewählten Repräsentanten einer Stadt angemessen ist.“
Quelle: DZ vom 2. November 2024