Bestandteile des Rechts- und Gerichtswesens
Der Salentinische Rezess von 1577 sah weiterhin Hofesgerichte der weltlichen und geistlichen Grundherren vor. Die Hofesgerichte regelten die Beziehungen der bäuerlichen Eigenhörigen untereinander und zu ihrem Grundherrn. Freigrafen waren die Vorsitzenden der so genannten Femgerichte.