Hemsing, Johannes

Über 40 Jahre lang unterrichtete der Deutener am Beckumer Gymnasium

1891 in Wulfen-Sölten bis 1979 in Beckum; Oberstudiendirektor. – Fast sein ganzes Leben verbrachte der Wulfener im westfälischen Beckum, wo er nicht nur Gymnasiallehrer, sondern auch in der Kommunalpolitik tätig war. Johannes Hemsing besuchte zuerst die Volksschule in Deuten, wechselte dann zum Gymnasium Petrinum in Dorsten und machte 1909 das Abitur. In Münster studierte Hemsing Latein, Griechisch, Deutsch und Volkskunde, legte 1913 das Staatsexamen ab und promovierte mit einer lateinischen Dissertation. Sein Schulleben fing mit zwei Vorbereitungsjahren an Gymnasien in Buer und Recklinghausen an, bevor er 1915 an das neue Gymnasium nach Beckum versetzt wurde. Hier verbrachte er über 40 Jahre sein gesamtes Berufsleben, zuletzt als Schulleiter von 1945 bis zur Pensionierung im Jahr 1956. In den letzten Kriegswochen 1945 rückte eine 600 Mann starke SS-Einheit in die Stadt Beckum, hielt dort Standgerichte ab und führte Erschießungen durch. Johannes Hemsing gehörte zu der Handvoll Beckumer Bürger, die von der SS festgesetzt worden war. Durch großes Glück bzw. Umstände – oder beides – kam Hemsing unbeschadet wieder frei. Nach Ende des Krieges diente Johannes Hemsing der Stadt auch als Dolmetscher in englischer Sprache, war Beigeordneter in Beckum und zweitweise 2. Bürgermeister der 37.000-Einwohner-großen Stadt. Seiner Wulfener Heimat blieb er stets treu. Schon 1926, ein Jahr nach Gründung des Heimatkalenders der Herrlichkeit Lembeck, arbeitete er als Autor mit. Seine Themen waren die napoleonische Zeit, die Reisen der Dichterin Hülshoff durch die Herrlichkeit und immer wieder Erinnerungen an seine Jugendzeit. Dr. Johann Hemsing starb 1978 an einem Hirnschlag.


Quellen: HK 1980. – „Beckumer Geschichte“ 2015. – Anmerkung: Die Stadt Beckum gab über die Dauer seiner politische Tätigkeit auch der Presse leider keine Auskunft, sondern verwies an das Kreisarchiv Warendorf, das für die Angabe von Jahreszahlen eine nach Bearbeitungszeit der Beantwortung gestaffelte Gebühr erheben wollte. Der daraufhin erfolgte Antrag auf Gebührenbefreiung, weil die Minimal-Anfrage nach zwei oder drei Jahreszahlen  publizistisch-öffentlichen Gründen und nicht privater Familienforschung diente, wurde mit Hinweis auf eine Anordnung des Landrats abgelehnt.      

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