… für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl
Der Ausschuss wurde 2006 auf der Grundlage eines Fusionsvertrages mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle in Dorsten gebildet. Sie befindet sich an der Halterner Straße 28. Dort sind unter der Geschäftsführerin bzw. Vorsitzenden Dörthe Schmidt weitere sechs Mitarbeiter/innen tätig. Im Kreis Recklinghausen bestehen zurzeit (Stand 2021) drei Gutachterausschüsse. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten ist zuständig für die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern am See, Herten, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Für die Stadt Recklinghausen und für die Städte Dorsten, Gladbeck und Marl bestehen eigenständige Gutachterausschüsse. Die Gutachterausschüsse in NRW sind keine kommunalen, sondern vom Land eingerichtete Ausschüsse. Sie sind selbstständig und im Rahmen ihrer Tätigkeit keinerlei Weisungen unterworfen. Sie werden für den Bereich einer kreisfreien Stadt, eines Landkreises oder einer großen kreisangehörigen Stadt gebildet. Ihr vorrangiges Ziel ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Die ehrenamtlichen Gutachter kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bauwirtschaft, Bankwesen, Landwirtschaft und Vermessungswesen. Rechtsgrundlage für das Tätigwerden und die Bestellung des Gutachterausschusses sind das Baugesetzbuch und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen. Die Gutachter werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren von der Bezirksregierung bestellt.
Aufgaben und Dienstleistungen des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss hat im Wesentlichen folgende, vom Gesetzgeber vorgegebene Aufgaben:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erstattung von Wertgutachten über den Wert unbebauter und bebauter Grundstücke, von Rechten an Grundstücken sowie Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich flächendeckend für die Stadtgebiete Dorsten, Gladbeck und Marl
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung von Daten, die für die Bewertung wesentlich sind, wie z. B. Marktanpassungsfaktoren, Indexreihen, Liegenschaftszinssätze, Bewirtschaftungsdaten usw.
- Jährliche Herausgabe des Grundstücksmarktberichtes
- Erstellung von Mietwertübersichten und Mitarbeit bei der Erstellung des Mietspiegels
Zur Vorbereitung und Durchführung der oben genannten Arbeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle des fusionierten Gutachterausschusses ist organisatorisch dem Vermessungsamt der Stadt Dorsten angegliedert.
Ausschuss registriert 2021 steigende Preise für Wohnimmobilien
Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser werden hoch gehandelt. Dörthe Schmidt, Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl, berichtet, dass auch in diesem Jahr wieder deutliche Preissteigerungen zu erkennen sind. Weiterverkäufe von Einfamilienhäusern in den verschiedenen Baujahresklassen zwischen 11 und 17 Prozent über den Vorjahreswerten liegen. Bei gebrauchten Eigentumswohnungen der Baujahre 1950 bis 2018 ist im Mittel ein Preisanstieg zwischen 5 bis 15 Prozent zu verzeichnen. Eigentumswohnungen älterer Baujahre vor 1950 wurden bisher seltener gehandelt, daher ist für diesen Teilmarkt aktuell keine eindeutige Markttendenz erkennbar. Für alle drei Städte des Zuständigkeitsbereichs Dorsten, Gladbeck und Marl wurden Preissteigerungen registriert, so dass sich diese Auswertung auf den Gesamtmarkt bezieht. Stadtspezifische Daten werden im nächsten Grundstücksmarktbericht 2022 veröffentlicht.
Kaufpreissammlung dient u. a. der Erstellung von Verkehrswertgutachten
Gemäß § 195 Baugesetzbuch sind Notare verpflichtet, jeweils ein Exemplar der bei ihnen abgeschlossenen Kaufverträge den zuständigen Gutachterausschüssen zu übersenden. Die Verträge werden ausgewertet und die wesentlichen Daten in die Kaufpreissammlung übernommen. Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte, für die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und wird verwendet bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind detaillierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung möglich (z.B. für die Gutachtenerstellung durch Sachverständige). Auskünfte und Auswertungen in anonymisierter Form kann jedermann erhalten. Auskünfte und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung sind kostenpflichtig.
Siehe auch: Gutachterausschuss – Immobilien
Quellen: 62/3-Gutachterausschuss. – Wikipedia (Aufruf Gutachterausschuss 2021).