Grundsteuerreform 2024

40.000 Grundstücke müssen in Dorsten steuerlich neu bewertet werden

Bis 2024 müssen in Dorsten 40.000 Grundstücke neu bewertet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die vorliegenden Rechtsgrundlagen als verfassungswidrig zurückgewiesen hat. Das Land hat bis 2024 Zeit, neue Grundlagen zu schaffen. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, die umgehend zu Werke gegangen sind und nach angepassten Messbeträgen erheben, sondiert das Finanzministerium in Düsseldorf noch die Lage. „Ob und in welcher Form in NRW von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und von der Bundesregelung zur Grundsteuer abgewichen werden soll, wird derzeit sorgfältig geprüft“, hat das Finanzministerium der Funke-Mediengruppe auf Anfrage mitgeteilt. Nach dem vorliegenden Urteil der Verfassungsrichter ist klar, wer zu den Gewinnern bzw. Verlierern einer Reform gehören würde: Hauseigentümer älterer Häuser werden Mehrzahler sein; die Eigentümer neuer Häuser werden dagegen geringere Grundsteuern zahlen müssen. Sicher ein heikles Thema, das Unruhe und Ärger schaffen wird. Danach muss der Rat der Stadt Dorsten bis Ende 2024 einen neuen Hebesatz beschließen, was, wie immer er ausfallen wird, bei vielen Bürgern Fragen, Beschwerden und Widersprüche geben wird, zitierte die „Dorstener Zeitung“ den Stadtkämmerer.

Höchste Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen zahlen im Schnitt die höchste Grundsteuer aller Flächenländer in Deutschland. Das geht aus einer Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervor. Danach müssen die Bürgerinnen und Bürger im bevölkerungsreichsten Bundesland im Durchschnitt 216 Euro als Grundsteuer B an die Gemeindekasse überweisen – vier Euro mehr als im Vorjahr und 41 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt fällig werden. Auch beim durchschnittlichen Hebesatz der Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt beziehungsweise auf Mieter umgelegt wird, ist NRW mit 551 Prozent Spitzenreiter. Im Durchschnitt lag er 2021 bundesweit bei 386 Prozent. Von den 50 deutschen Kommunen mit den höchsten Hebesätzen lagen 31 in Nordrhein-Westfalen (dpa).

Drei Wochen nach Abgabefrist fehlten noch 1,7 Mio Erklärungen in NRW

Drei Wochen nach dem Ende der Abgabefrist fehlen immer noch etwa 1,7 Millionen Grundsteuererklärungen säumiger Immobilieneigentümer bei den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen. Rund fünf Millionen Grundsteuererklärungen seien mit Stand vom 21. Februar   eingegangen, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen. Das entspreche 73 Prozent.

NRW: 91 Prozent der Erklärungen waren in NRW da – 600.000 fehlten

Mitte 2023 die nächste Zählung: Ein halbes Jahr nach Ende der Abgabefrist der Steuererklärungen, fehlten in Nordrhein-Westfalen noch rund 600.000 Grundsteuererklärungen. Bundesweit warteten die Finanzämter sogar noch auf mehrere Millionen Erklärungen, wie eine Umfrage bei den Finanzressorts der Länder ergab. Bis Mitte 2023 waren in NRW rund 5,9 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind 91 Prozent der rund 6,5 Million Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die aufgrund der Grundsteuerreform allein in NRW neu bewertet werden müssen. Wenn nach den verschickten Erinnerungsschreiben immer noch keine Erklärung eingegangen war, wurde die Besteuerungsgrundlage geschätzt. Die Schätzung des Finanzamts entband aber nicht, von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung (dpa).

Kommunalverbände: Verschiebung zulasten von Wohngrundstücken

Immobilieneigentümer sollen im Laufe des Jahres 2024 erfahren, wie viel Grundsteuer sie nach der grundlegenden Reform in Zukunft bezahlen müssen. Die kommunalen Spitzenverbände schlagen nach ersten Berechnungen Alarm und warnen eindringlich vor einer Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken. Auch die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP im Landtag mahnen gegenüber der Landesregierung vor diesem Hintergrund dringend eine Korrektur an. Zuvor hatte auch schon der Städtetag NRW eine Korrektur angemahnt. Es müsse vermieden werden, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken komme und Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bei der Einheitsbewertung bestehenden Wertverzerrungen als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber aufgefordert, diese zu beseitigen. Letztlich könne die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass diejenigen, die bislang zu viel zahlten, künftig entlastet werden – und umgekehrt. Die Grundsteuerbelastung könne auch gleichbleiben. Darauf wies das NRW-Finanzministerium in dem Zusammenhang noch mal hin. Immobilieneigentümer bekommen nach Abgabe der Grundsteuererklärung vom Finanzamt die Bescheide über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag. Die Kommunen verschicken danach die Bescheide über die Grundsteuer, die ab 2025 an die Kommune zu zahlen ist.

Reform schlägt seit Jahren hohe Wellen – Ein Berg an Widersprüchen

Eine Flut an Einsprüchen gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer überrollt die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 1,3 Millionen dieser schriftlich eingereichten Proteste liegen schon jetzt vor. Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer schlägt seit Jahren hohe Wellen. Jetzt wird es ernst, denn am 1. Januar 2025 wird sie das erste Mal fällig. Nicht nur, dass noch immer mehrere Hunderttausend Steuererklärungen fehlen. Es gibt auch einen Berg an Widersprüchen gegen ergangene Bescheide. Die Finanzämter stehen für die Bearbeitung vor einer Mammutaufgabe: 876.000 Einsprüche wurden bisher gegen die „Grundsteuerwertfeststellungsbescheide“ registriert, 435.000 gegen die „Grundsteuermessbetragsbescheide“. Insgesamt also 1.311.000 Widersprüche. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

1. Der Wert eines Grundstücks wird ermittelt anhand vorhandener Daten und Angaben des Eigentümers. Das wird festgehalten im „Grundsteuerwertfeststellungsbescheid“, den das Finanzamt an den Eigentümer verschickt.
2. Es gibt zwei unterschiedliche vom Bund festgelegte Werte: Für Wohngrundstücke liegt diese Steuermesszahl bei 0,031 Prozent, bei allen anderen, also etwa gewerblichen oder unbebauten Grundstücken, liegt die Zahl bei 0,034 Prozent. Der im ersten Schritt ermittelte Grundsteuerwert wird nun mit der Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der „Grundsteuermessbetrag“. Auch darüber erhält jeder Immobilienbesitzer einen Bescheid, den „Grundsteuermessbetragsbescheid“.
3. Jede Stadt legt einen „Hebesatz“ fest. Mit diesem Hebesatz wird für jedes einzelne Grundstück der ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert. Heraus kommt der Grundsteuer-Betrag, den der Eigentümer zu zahlen hat. Diese entscheidende Rechnung verschickt nicht das Finanzamt, sondern die Stadt oder Gemeinde. 876.000 Einsprüche gegen den festgesetzten Grundsteuerwert – das entspricht 14,2 Prozent aller bis dahin erledigten Wertfeststellungen. Zudem 435.000 Einsprüche gegen den festgesetzten Grundsteuermessbetrag, das sind 7,1 Prozent aller Messbetragsbescheide.

2024 gab es immer noch jede Menge Informationsbedarf. Das zeigen die Anrufer-Zahlen bei der eigens von den Finanzämtern eingerichteten Grundsteuer-Hotline. An jedem Werktag im November 2023 gingen dort mehrere Hundert, teils sogar mehr als 1000 Anfragen ein. Eigentlich sollten alle Steuererklärungen auf elektronischem Weg über Elster abgegeben werden. Das sollte die Bearbeitung in den Finanzämtern erleichtern. Doch daraus wurde nichts: Elf Prozent der Steuerpflichtigen haben das nicht geschafft und ihre Angaben auf Papier abgegeben.

Siehe auch: Grundsteuer B


Quellen: Claudia Engel in DZ vom 27. April 2021. – Ulrich Breulmann in RN vom 24. Jan. 2023

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