Nur 70 Prozent hielten Frist ein - In NRW fehlten zwei Millionen Erklärungen
Fristgerecht sind rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. Das seien 4,7 Millionen von 6,7 Millionen zu erwartenden Erklärungen, teilte die Oberfinanzdirektion (OFD) NRW am Mittwoch mit. Mehr als 90 Prozent davon seien digital abgegeben worden. Die Abgabefrist war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Finanzämter werden nun in Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern. Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, würden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Möglich seien aber auch Verspätungszuschläge bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Bundesweit haben rund drei Viertel der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mitteilte, liege die Quote bei 74,54 Prozent (dpa).
Stadt Dorsten gab ihre Steuererklärungen beim Finanzamt rechtzeitig ab
Rund ein Drittel der Immobilienbesitzer im Kreis Recklinghausen hat die vom Finanzamt geforderten Angaben bislang nicht gemacht. Im Finanzamt Marl, zuständig für Marl, Dorsten, Haltern, Herten und Gladbeck, sind es 82.900 Erklärungen (rund 66 Prozent). Davon seien über 90 Prozent digital abgegeben worden. Die die Stadt Dorsten Immobilien besitzt, musste sie ebenfalls Grundsteuererklärungen abgeben. Die städtische Wirtschaftsförderung Windor hat beispielsweise Erklärungen für 175 Immobilien abgegeben. Die Dorstener Wohnungsgesellschaft kommt auf 130, die Dorsten Netz GmbH auf 280. Im Bereich Hochhaus gab es allerdings sechs Fälle, bei denen die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben worden waren. – Kindergärten und Schulen sind übrigens von der Grundsteuer befreit.
Wie geht es weiter? Das Finanzamt erstellt Bescheide
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung erstellen die Finanzämter aus den abgegebenen Daten zwei Dokumente, die sie den Eigentümern dann später zuschicken: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Beide Bescheide und die darauf ermittelten Werte bilden lediglich die Basis für die spätere Berechnung der Grundsteuer. Eigentümer sollten anhand dieser beiden Dokumente prüfen, ob die Grundstücksdaten und die Art der Grundstücksnutzung korrekt sind. Falls das nicht der Fall ist, sollten dem zuständigen Finanzamt die richtigen Daten übermittelt werden (dpa).