GEZ-Zwangsvollstreckung

Stadt muss bei säumigen Einwohnern Rundfunkgebühren einziehen

GEZ-1490e4006ad21553Da nach dem neuen Rundfunkgesetz jeder Haushalt 17,50 Euro an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (WRD, ZDF, Deutschlandradio) zahlen muss, hat sich auch der Anteil von Nichtzahlern erhöht, ganz gleich aus welchen Gründen nicht gezahlt wird. Sei es aus finanzieller Not oder bewusster Verweigerung. Beides wird rechtlich nicht akzeptiert. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), das Inkasso-Unternehmen für die Rundfunkanstalten, beruft sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016, dass Gebühren rechtmäßig seien, ganz gleich, ob jemand einen Fernseher hat oder keinen. Denn es gilt das neue Gesetz: Ein Haushalt, eine Gebühr. Und wer nicht zahlt, den besuchen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, um das Geld für die quasi staatlichen Sender mit Zwang einzutreiben. Das macht die Stadtkämmerei natürlich nicht umsonst. Pro Schuldner-Kopf bekommt die Stadt dafür 23 Euro. Der Kämmerer rechnete aus, dass für die Stadt ein Vollstreckungsaufwand pro Schuldner von 57 Euro notwendig ist. Nach Abzug der Erstattung bleibt die Stadt auf 34 Euro Vollstreckungskosten pro Schuldner sitzen.

2015 waren es in Dorsten noch rund 1000 GEZ-Amtshilfeersuchen auf Vollstreckung. Die Zahl ist gestiegen. 2016 wird mit 1500 säumigen Zahlern in Dorsten gerechnet. Das ist ein Anstieg von einem Drittel und wird der Stadtkasse nach Abzug der GEZ-Erstattung rund 51.000 Euro kosten. Das provoziert Fragen: Wenn schon die Stadt aufgrund des Rundfunkstaatsvertrags und des Verwaltungsvollstreckungsgesetztes NRW tätig sein muss, warum zahlt die GEZ nicht die vollen Vollstreckungskosten? Warum müssen die Dorstener Steuerzahler Kosten der GEZ übernehmen?

Zur Sache: 2015 zog die GEZ bundesweit von 44.661 Millionen Konten über 8,1 Milliarden Euro ein. Sie tätigte rund 25,5 Millionen „Mahnmaßnahmen“ und betrieb rund 720.000 Zwangsvollstreckungen. 2014 beliefen sich die eigenen „Aufwendungen für den Gebühreneinzug“ auf 170,6 Millionen Euro. –
Eine 46-jährige Frau aus Thüringen sitzt seit Februar im Gefängnis, weil sie sich standhaft weigert, Rundfunkgebühren zu zahlen. Spätestens nach sechs Monaten, also im August 2016, muss sie aus der Haft entlassen werden. Der nächste Haftantritt wäre nach zwei Jahren möglich. – Quelle: http://www.ksta.de/23826378 ©2016

 

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