Gesetzesvorhaben 2025

Etliche Gesetze bzw. Veränderungen treten in Kraft oder sind in Planung

Ein Teil der Gesetzesvorhaben liegt auf Eis. Durch das Aus der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 wegen fehlender Mehrheiten nicht mehr vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschieden können. Hier Änderungen, die feststehen – von Mindestausbildungsvergütung bis Wohnmobile:

Mindestausbildungsvergütung: Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Auszubildenden eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen, die nicht unterschritten werden darf. Diese betragen im Jahr 2025 für die einzelnen Lehrjahre monatlich: 1. Lehrjahr: 682,00 Euro; 2. Lehrjahr: 805,00 Euro; 3. Lehrjahr: 921,00 Euro; 4. Lehrjahr: 955,00 Euro.

Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,41 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2025 auf 12,81 Euro monatlich.

Minijob: Die Minijobgrenze steigt auf 556 Euro. Es gibt eine Dynamik: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.

Passbilder: Fotos für Personalausweise werden ab Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Die Fotografen müssen sie per gesicherter Verbindung an das Bürgeramt oder die betroffene Behörde schicken. Ausgedruckte Bilder werden dann nicht mehr akzeptiert!

Pflegegeld: Das monatliche Pflegegeld wird voraussichtlich zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Die Erhöhungen im Einzelnen betragen je nach Pflegegrad: 1 – keine Zahlung; 2 – von 332 Euro auf 347 Euro; 3 – von 545 Euro auf 599 Euro; 4 – von 728 auf 799 Euro; 5 – von 947 Euro auf 999 Euro.

Porto: Der Preis für einen Standardbrief wird ab dem 1. Januar 2025 95 Cent betragen, statt 85 Cent. Auch eine Postkarte wird künftig 95 Cent kosten (statt 70 Ct). Ein Kompaktbrief kostet künftig 1,10 Euro (statt 1,00 €), ein Großbrief 1,80 Euro (statt 1,60 €). Der Maxibrief kostet künftig 2,90 Euro statt 2,75 Euro.

Rentenerhöhung: Vom 1. Juli 2025 an wird es mehr Rente geben. Um 3,5 Prozentpunkte soll die Rente steigen. Das bedeutet für eine Rente in Höhe von 1000 Euro ein Plus von 35 Euro. Wie die Erhöhung genau aussehen wird, entscheidet sich im Frühjahr.

Steuererklärung: Wird die Steuererklärung für das Jahr 2023 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, so muss diese spätestens am 2. Juni 2025 vorliegen.

TÜV: Es gibt neue Farben bei den Plaketten. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung und erhalten bei Bestehen eine blaue Plakette, während Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette eine senffarbene erhalten.

Wohngeld: Das monatliche Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kann Bürgern mit niedrigen Einkommen (aber oberhalb der Grundsicherung) zustehen.

Wohnmobile: Ab Mitte 2025 müssen Halter von Wohnmobilen oder -wagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet sind, alle zwei Jahre verpflichtend eine Gasprüfung durchführen – und zwar unabhängig von der normalen Hauptuntersuchung.

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