Gema-Gebühren NRW: Zankapfel

Adventsmusik auf Weihnachtsmärkten, Kitas und Pfarrfesten in der Kritik

Die hohen Gebühren für Musik auf Weihnachtsmärkten, Pfarrfesten oder Kita-Veranstaltungen sorgen in NRW für massive Kritik. Betroffen ist da auch die Stadt Dorsten im Kreis Recklinghausen. Andere Bundesländer haben dafür mit der Gema Rahmenvereinbarungen ausgehandelt. Doch NRW will nicht. Die Opposition ist im Düsseldorfer Landtag mit dem Versuch gescheitert, Erleichterungen für Kitas und ehrenamtliche Weihnachtsmarkt-Organisatoren bei den Gema-Gebühren durchzusetzen. Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (Gema) verlangt im Auftrag der Künstler Gebühren von den Veranstaltern, wenn die lizenzpflichtige Musik abspielen. Die SPD hatte ins Parlament einen Antrag eingebracht, mit dem das Land dazu verpflichtet werden sollte, nach dem Vorbild von Bayern, Thüringen und Niedersachsen einen Rahmenvertrag mit der Gema für ehrenamtliche Veranstaltungen abzuschließen.
Die SPD-Abgeordnete Ellen Stock argumentierte, die Menschen sehnten sich nach Gemeinschaft, nach Lichtern und Musik in der dunklen Jahreszeit. Auf den Weihnachtsmärkten im ganzen Land herrsche in diesem Jahr aber eine ungewöhnliche Stille: „Kein Kindergesang, kein Bläserchor, die Bühne leer.“ Aufgrund eines Urteils aus dem Jahr 2011 müsse bei der Berechnung der Gema-Gebühr die gesamte Fläche des Weihnachtsmarktes herangezogen werden. In ihrem Wahlkreis in Bad Salzuflen kostet die Gebühr für 36 Auftritte laut dem Betreiber 42.000 Euro statt wie zuvor 2800 Euro. Der Grund: Nun müsse die 8000 Quadratmeter große Fußgängerzone berücksichtigt werden. „Viele der großen Märkte haben bereits angekündigt, keine Musik mehr anzubieten oder nur sehr wenig.“ Darunter litten auch die Künstler, die auf diese Auftritte angewiesen seien.

CDU und Grüne bleiben hart

Zudem bestehe das Problem auch bei Adventssingen oder Pfarrfesten. Zwar hätten die Diözesen einen Pauschalvertrag mit der Gema, der gelte aber nur für Veranstaltungen mit explizitem liturgischem Bezug. Stock warnte, dass auch öffentliche Feiern von Kindertagesstätten, des Karnevals und von Schützenvereinen betroffen seien.
Während sich der FDP-Abgeordnete Dirk Wedel und seine Fraktion dem Antrag explizit anschlossen und dabei außerdem unterstrichen, dass durch einen solchen Rahmenvertrag unnötige Bürokratie entfallen könne, wischten die Vertreter von CDU und Grünen den Vorschlag vom Tisch. Die SPD versuche etwas zu regeln, das niemand verlangt habe, sagte der CDU-Abgeordnete Klaus Hansen. „Der Staat muss und darf nicht alles regeln“, so sein Credo.
Hansen konzentrierte sich mit seinen Ausführungen aber weniger auf die Weihnachtsmärkte als vielmehr auf die Kitas. Dort gebe es gute, individuelle Vereinbarungen zwischen Trägern und der Gema. Für das Ausdrucken von 500 Seiten mit Noten müssten diese nur 75 Euro im Jahr bezahlen. Das sei eine faire Lösung. Er verlangte, man dürfe auch die berechtigten Interessen der Künstler nicht aus dem Blick verlieren. „Was nichts kostet, ist nichts wert. Wollen Sie wirklich die Arbeit der Musiker herabwürdigen?“

Auch Familienministerin Josefine Paul (Grüne) bezog sich auf die Kitas

Es gebe nicht nur eine Reihe von lizenzfreien Liedern wie „Oh Tannenbaum“ oder „Lasst uns froh und munter sein“, die dort problemlos genutzt werden könnten. Auch sei es den Einrichtungen freigestellt, so Josefine Paul, Mittel aus dem Kibiz für anfallende Gema-Gebühren zu verwenden. Im Morgenkreis oder beim täglichen Singen bestehe das Problem ohnehin nicht, da es sich dort nicht um öffentliche Veranstaltungen handele. Der AfD-Abgeordnete Tritschler warf der SPD billige Stimmungsmache mit einem weihnachtlichen Wohlfühlantrag vor. Zwar räumte er ein, dass die Gema-Gebühren ein Problem für Veranstalter darstellten, daran sei die SPD aber im Bund mit beteiligt. „Erst schafft man ein Problem, dann fordert man andere auf, es zu lösen und dann tut man nur so, als sei man der große Kümmerer.“

Siehe auch: Gema-Gebühren


Quelle: RN (DZ) vom 7. Dezember 2024

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