Gebäudegrün

50 Prozent der Dach- und Fassadenbegrünungen werden bezuschusst

Wilfried Lange (re.) und Dorstens Klimaschutzmanager Sebastian Cornelius; Foto: Stadt Dorsten

Seit August 2021 können Dorstener Eigentümer/innen, Eigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte (natürliche oder juristische Personen des Privatrechts) – einschließlich Gewerbebetrieben – Zuwendungen für Gebäudebegrünungen beantragen. Grundsätzlich werden dabei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Maßnahmen finanziell bezuschusst. Mit Stand vom 17. Januar 2022 wurden bereits über 20 Förderanträge bei der Stadt gestellt und mehrere hundert Quadratmeter Grünbedachungen geschaffen. Ermöglicht wird dies durch eine Landesförderung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“, aufgelegt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW). Trotz voller Auftragsbücher vieler Fachbetriebe konnten so bereits bis Spätherbst 2021 einige Vorhaben umgesetzt werden. So auch auf dem Dach des Hauses von Ruth und Wilfried Lange, wohnhaft in der Dorstener Feldmark (Foto). Es wurde mit  Dachbegrünung versehen, der Großteil der Hausdachflächen jedoch aufgrund anstehender Planungen einer PV-Anlage und eines Balkons noch nicht abschließend belegt. Die Energieerzeugung befindet sich nun seit kurzem auf der Dachfläche des 1. OG, der untere Dachbereich von rund 75 qm wurde im Herbst 2021 mit einer Dachbegrünung versehen. Dank der finanziellen Unterstützung in Form der Förderung konnte das Vorhaben auch zeitiger als ursprünglich geplant umgesetzt werden.
Das Sonderprogramm Gebäudegrün und die daraus hervorgehende Förderung stellt einen Baustein im Zuge der Klimaanpassung der Stadt Dorsten dar und soll Bürgern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit bieten, einen individuellen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Dazu wurden der Stadt Dorsten im Zuge der Antragsstellung im Sommer 2021 Gelder in Gesamthöhe von 140.000 Euro bewilligt. Da ein Großteil des Fördertopfes bisher jedoch nicht abgerufen wurde, bittet die Stadt um weitere Förderanträge, die gerne noch bis zum 30. April 2022 gestellt werden können. Das jeweilige Vorhaben muss spätestens bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt sein, eingeschlossen der Zusendung aller erforderlichen Unterlagen.

Siehe auch: Dorsten lebt Grün


Quelle: Pressestelle der Stadt Dorsten

 

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