Galgenberg

Umliegende Bauern durften die Leichen nicht befördern

Der Galgenberg war früher eine der beiden Richtplätze, der zu den Ländereien des Bauern Kreienberg gehörte. Auf Grund eines alten Erlasses bestand für die Bauern ein Verbot, Leichen zu befördern. Vermutlich wollte man damit Geschäftemacherei mit Leichentransporten vom Galgenberg unterbinden. Das letzte Urteil soll dort im 17. Jahrhundert vollstreckt worden sein. In Dorsten sind zwei Galgenberge überliefert. Der eine befindet sich auf Lembecker Gebiet in der Hohen Mark, wo der „Feuerturm“ steht. Dort wurden nicht nur die Hingerichteten verscharrt, sondern auch die im Dorstener Siechenhaus an Lepra Verstorbenen. Der andere Galgenberg befindet sich in der Nähe der B 58 zwischen Deuten und Wulfen. Galgenkamp ist die Flurbezeichnung in der Nähe der Marler Straße unweit des alten jüdischen Friedhofs. Im Flur Galgenkamp befindet sich der so genannte Galgenhof (siehe dort). Da die Erde an Richtstätten ungeweiht war, durften Juden dort ihre Toten bestatten. Daher befinden sich historische jüdische Friedhöfe oft in der Nähe von Richtstätten, wie beispielsweise in Dorsten und auch in Schermbeck.

 

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