Fälschungssichere Fahrerlaubnis: Stichtag 2025 für ab 1971 Geborene
Alle sollen den fälschungssicheren, EU-einheitlichen Führerschein haben. Dafür werden die Papier-Dokumente nach und nach umgetauscht, es gibt Fristen abhängig vom Geburtsjahr. Nächster Stichtag ist der 19. Januar 2025.
Alle, die 1971 oder später geboren wurden und noch einen Papierführerschein haben, müssen diesen bis zu dem Datum Mitte Januar umgetauscht haben, erläutert der TÜV Thüringen. Dann haben nur noch Menschen, die vor 1953 geboren wurden, Zeit für den Umtausch – und zwar bis 2033. Wer zwischen 1953 und 1970 geboren wurde und immer noch das alte Papierdokument hat, fährt schon eine Weile ohne gültigen Führerschein und sollte sich ebenfalls um den Umtausch kümmern. Dafür wird ein Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle benötigt – und der ist nicht überall unbedingt schnell zu bekommen. Es macht also durchaus Sinn, sich zeitnah um den Austausch zu bemühen. Bei einer Polizeikontrolle werden den TÜV-Angaben zufolge sonst zehn Euro Bußgeld fällig (dpa).
Siehe auch: Führerschein-Abgabe im Alter
Siehe auch: Führerschein weg
Siehe auch: Führerscheinstelle Marl