1949 gegründet, legen heute 180 Prüfer die Altersfreigabe der Filme fest
In einem dunklen Kinosaal sitzen fünf Frauen und Männer, mit Tablets und Laptops auf den Knien. Sie machen sich Notizen zu einem neuen Spielfilm. Sie analysieren für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), ab welchem Alter Kinder und Jugendliche den Film sehen dürfen. Fünf Stufen der Altersfreigabe gibt es: ohne Beschränkung ab null Jahren, ab 6, 12 oder 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe (FSK ab 18). Kriterien für die Einstufung sind etwa, ob Konflikte bedrohlich auf Kinder wirken können. Welche Bildfolgen können sie in welchem Alter wie verkraften? Wie zeigen Jugendfilme Gewalt und Sex? Mehr als 180 Prüfer nehmen für die FSK neue Filme unter die Lupe, fast alle ehrenamtlich. Die Perspektiven ändern sich im Laufe der Zeit. So hätten gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Filmen der 1950er- und 60er-Jahre eine Jugendfreigabe verhindern können – im Gegensatz zu heute. Andererseits gebe es nun eine höhere Sensibilität bei diskriminierender Sprache hinsichtlich Religion und Hautfarbe. – Die Anbieter müssen für die Prüfung zahlen – 1000 bis 1260 Euro für 90-minütige Kinofilme, knapp 100 Euro für Serienepisoden unter 30 Minuten.
Mit Gewaltdebatten etwa zum „Tatort“ im Fernsehen hat die FSK nichts zu tun. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist selbst für Alterseinschätzungen zuständig“, so Geschäftsführer Linz. Auch mit Videospielen, hat die FSK nichts am Hut: Da gibt es die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Anders bei Serienanbietern: Manche beauftragen die FSK, andere kümmern sich selbst darum – mit der Folge, dass dieselben Bewegtbilder im Kino und auf dem Handy oder Tablet unterschiedliche Altersangaben haben (dpa).
Siehe auch: Kirche und Kino
Siehe auch: Lichtspielhäuser