Forks Busch Rhade

Kritik an der 100 Personen-Begrenzung im Veranstaltungsbereich des Parks

Kritik gibt es von der SPD am Besucher-Limit für geplanten Stadtteil-Park in Dorsten. Die Stadt will aber einzelne Ausnahmen bei der „Waldbühne“ erlauben. – Der Forks Busch in Rhade soll ein Treffpunkt für alle Generationen werden –  das Umgestaltungs-Projekt ist eines des größten, das im Zuge der für die nördlichen Dorstener Stadtteile geplanten Dorfentwicklung vorgesehen ist. Während in einem Teilbereich ein Kinderspielplatz entstehen wird (Spatenstich 30. Januar 2025), ist ein anderer Teil der 20.000 Quadratmeter großen Fläche im Dreieck Lembecker Straße/Xantener Straße/Ringstraße für einen Park mit einer Freilichtbühne vorgesehen. Doch zu den Plänen für den geplanten Veranstaltungsbereich äußerte Heiko Raffel (SPD) nun sein Unverständnis. Denn das Lärmschutzgutachten sieht vor, dass die maximale Besucheranzahl des vorgesehenen Waldbühnen-Areals „durch organisatorische Maßnahmen auf 100 Personen zu begrenzen“ sei. Laut Heiko Raffel wäre damit die „Sinnhaftigkeit dieses schönen Fleckchens nicht mehr gegeben“.

SPD: Zäune oder Sicherheitspersonal seien notwendig

Der SPD-Sprecher: „Die Begrenzung würde eine große Herausforderung für ehrenamtliche Veranstalter werden, die dann für Zäune oder Sicherheitspersonal sorgen müssten“, so Raffel in der jüngsten Sitzung des Dorstener Umwelt- und Planungsausschusses. „Aus Erfahrung im Pestalozzipark auf der Hardt weiß ich, dass da ruckzuck 300 Personen und mehr bei Veranstaltungen zusammenkommen.“ Dass der Parkbereich auf der Tagesordnung des Ausschusses stand, hat folgenden Hintergrund: Beim Forks Busch gilt ein zweigeteiltes Planungsrecht. Während die Spielfläche schon jetzt hergerichtet werden kann, muss die Politik einen Bebauungsplan für den anderen Teil aufstellen. Im Zuge dessen wurden im Herbst 2024 die Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt – dabei wurden auch die Bedenken hinsichtlich der Freilichtbühne geäußert. Planungsamtsleiter Marc Lohmann betonte, dass auch die Interessen der direkten Nachbarn Berücksichtigung finden müssten. Wenn man das Zuschauer-Limit nach oben offen halten würde, „läuft man Gefahr, dass der Abwägungsprozess nicht passt“. Deshalb müsse der Gutachter Grenzen definieren, die in den Bebauungsplan übernommen werden müssten.

Friedhelm Fragemann (SPD): 100-Personen-Grenze „verdammt knapp“

Das Gelände sei im Regelbetrieb somit eher für kleinere Events von Kita-Gruppen, Schule, Vereinen oder im privaten Rahmen gedacht. „Das heißt aber nicht, dass nicht im Einzelfall bei besondere Veranstaltungen eine Befreiung möglich ist, wie es auch in anderen Stadtteilen der Fall ist“, so Lohmann. Auch Ausschussvorsitzender Friedhelm Fragemann (SPD) empfand die 100-Personen-Grenze als „verdammt knapp“. Deswegen müsse im Bebauungsplan „gerichtsfest als Formulierung aufgenommen werden, dass Sonderveranstaltungen erlaubt sein müssen“. Bei Marc Lohmann stieß das Ansinnen nicht auf Gegenliebe: „Wir müssen aufpassen, dass wir keinen Widerspruch erzeugen, sonst könnte bei den Nachbarn der Eindruck erweckt werden, dass es nicht beim Einzelfall bleibt.“

Förderantrag soll im April 2025 gestellt werden

Fragemann erklärte schließlich sein „Grundvertrauen“ gegenüber der Stadtverwaltung, dass sie tatsächlich Einzelgenehmigungen ausspricht. So sprach sich der Ausschuss schließlich dafür aus, den endgültigen Entwurf öffentlich auszulegen. Danach kann die Politik den Satzungsbeschluss aufstellen. Für die Wiesen- und Parkfläche soll laut Stadt dann im April 2025 ein Förderantrag über die Struktur- und Dorfentwicklung gestellt werden.


Quelle: DZ vom 29. Januar 2025

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