Energie im Aufwind

Bundestag verabschiedete 2025 Energie-Paket mit Gesetzesänderungen

Drei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl (23. Februar 2025) einigten sich die rot-grüne Minderheitsregierung und die Union in Berlin noch auf wichtige energiepolitische Vorhaben. Der Bundestag hatte ein Energie-Paket mit mehreren Gesetzesänderungen beschlossen. Zuvor hatten sich SPD, Grüne und die Union auf die Vorhaben verständigt. Die Vorhaben müssen noch durch den Bundesrat. Eine Übersicht:

Kraft-Wärme-Kopplung: Für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll es eine längere Fördermöglichkeit geben. Dabei geht es um Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen. Sie sollen auch dann gefördert werden können, wenn die Anlage erst nach 2026 in Betrieb geht – vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt lag eine bestimmte Genehmigung schon vor. Bisher erlaubt das Gesetz die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur, wenn diese bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sprach von einem wichtigen Schritt, ohne den ein Stillstand beim Ausbau der Fernwärme gedroht hätte. Die Maßnahme sei aber zeitlich eng begrenzt. Es müsse eine Verlängerung bis Mitte der 30er-Jahre geben. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, es dürften keine neuen fossilen Anlagen mehr gefördert werden.
Photovoltaik: Das Stromnetz soll besser für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien gerüstet werden. Vor allem die Zahl der Photovoltaik (PV)-Anlagen ist rasant gestiegen. Verhindert werden sollen nun sogenannte Stromspitzen, was zu Engpässen im Netz führen könnte. Netzbetreiber sollen vor allem kleinere Anlagen besser nach Bedarf steuern können. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz betreffen zudem sogenannte negative Preise. Diese treten auf, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch überschreitet. Erzeuger erneuerbarer Energien bekamen für die Abnahme ihres Stroms dann aber eine staatliche Vergütung. Dazu soll es nun Anpassungen geben.
Digitale Stromzähler: Digitale Stromzähler, auch als Smartmeter bezeichnet, ermöglichen die Übermittlung aktueller Verbrauchsdaten. Dies ist die Voraussetzung sogenannter dynamischer Stromtarife. Verbraucherinnen und Verbraucher können Strom zu Zeiten nutzen, in denen er günstiger ist. Tom Jannek, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kritisierte die Erhöhung von Preisobergrenzen für digitale Stromzähler. Dies bedrohe die Akzeptanz für Smartmeter.
Windenergie: Dabei geht es um eine bessere Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land. Es soll im Grunde verhindert werden, dass bestimmte Flächen langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Änderung zielt vor allem auf die Lage in NRW. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung will einen „Wildwuchs“ beim Windkraftausbau außerhalb bestimmter Planungszonen verhindern. Ein Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums sagte, die Landesregierung habe den Bund darum gebeten, über Bundesrecht eine Steuerung herzustellen. Der Landtag beschloss bereits, dass es in NRW für sechs Monate ein Genehmigungsmoratorium für Windkraftanlagen außerhalb bestimmter Planungszonen geben wird. Heftige Kritik kam vom Landesverband Erneuerbare Energien. Von restriktiven neuen Regelungen auf Landes- und auf Bundesebene seien in NRW bis zu 1500 Standorte betroffen.


Quelle: Andreas Hoenig in RN (DZ) vom 1. Februar 2025

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