Elterngeld-Reform 2025

Wegfall der Steuerklassen III und V – Einbußen beim Elterngeld möglich

Die von der Ampel 2025 geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V kann entgegen den Zusicherungen der Koalition für Familien doch zu finanziellen Einbußen führen. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestags aufmerksam. Darin heißt es, die Umstellung auf die neue Steuerklasse IV mit Faktor sorge ohne Wahlmöglichkeiten für eine „enorme Benachteiligung“ von Eltern. Dafür müsse eine Lösung gefunden werden. Die Union schloss sich der Kritik an. „Der Wegfall der Wahlmöglichkeit führt zu einer Schlechterstellung von Familien in der ausgesprochen sensiblen Phase der Familienplanung“, erklärte die CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann.
Ziel der Ampelreform ist es, die monatlich zu zahlende Steuerlast unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings fairer auf beide Partner aufzuteilen. Bisher wählt die höher verdienende Person in der Regel die Klasse III, weil dort zwei Grundfreibeträge berücksichtigt werden. In der Klasse V ist dementsprechend gar kein Grundfreibetrag enthalten, weshalb die Belastung deutlich höher ist.
Der Verband der Lohnsteuerhilfevereine betont allerdings, dass sich Paare mit Blick auf das Elterngeld derzeit oft auch anders entscheiden. Dann wählen sie für denjenigen, der einen geringen Bruttolohn hat (zumeist die Frau), die Steuerklasse III, um für diese Person ein höheres Elterngeld zu erhalten. Denn das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen, das mit der Steuerklasse III höher ist. Diese Wahlmöglichkeit sei im Übrigen vom Bundessozialgericht (BSG) als zulässige Gestaltung beurteilt worden. Durch die geplante Abschaffung der Kombination III/V entfalle jedoch diese für Familien vorteilhafte Wechselmöglichkeit, kritisiert der Verband.


Quelle: tms in RN vom 11. Oktober 2024

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