In Schwurgemeinschaften verbunden, dem Höheren zu dienen
Zusammengestellt von Wolf Stegemann – Wer früher in Dorsten zuzog und Bürger werden wollte, musste, wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren, einen Bürgereid schwören: „Ich gelobe und schwöre unserem gnädigen Herrn Erzbischof zu Köln und der Stadt Dorsten immer treu und gewogen zu sein. Ich werde ihnen Schäden abwenden und Nutzen bereiten, wobei mir Gott und die Heiligen helfen mögen.“ In allen Kulturen und Epochen hat die Wahrheitssicherung unter Anrufung der Gottheit große Bedeutung, vor allem im Rechtsleben und in der gerichtlichen Praxis gehabt. Die Eidesleistung war rituell gebunden und in Wort und Geste streng formalistisch festgelegt. Der Wahrheitseid war im gerichtlichen Verfahren außerordentlich wichtig. Bis zum 12. Jahrhundert wurde er als Reinigungseid geleistet. Mit dem Schwur reinigte sich der Beklagte vom Klagevorwurf. Ein falscher Wahrheitseid galt als Meineid und wurde mit Abtrennen der Schwurhand streng bestraft.
Der Gelöbniseid hatte große Bedeutung in der mittelalterlichen ständischen Gesellschaftsordnung. Könige leisteten solche Schwüre ebenso wie Tausende der Lehensgefolgsleute. Amtsleute leisteten den Diensteid, Soldaten den Fahneneid. Der Eid hat sie alle zu einer Gemeinschaft verbunden (Schwurgemeinschaft: conjuratio). Allen diesen Eiden gemeinsam war die Verpflichtung zu entsprechendem Verhalten in dem jeweiligen Verband. Das galt ebenso für eidlich gesicherte Verträge oder Urfehden. Nichteinhaltung eines Versprechenseides galt als Eidbruch. Für Nichteinhaltung der dem Eid zugrunde liegenden Verpflichtung wurde der Eidbrüchige bestraft, kaum aber für den Eidbruch selbst.
Kurkölnische Zeit vom 14. bis 17. Jahrhundert
Bürgereid Dorsten: „Ich gelobe und schwöre unserem gnädigen Herrn Erzbischof zu Köln und der Stadt Dorsten immer treu und gewogen zu sein. Ich werde ihnen Schäden abwenden und Nutzen bereiten, wobei mir Gott und die Heiligen helfen mögen.“
Wahlmänner-Eid (Dorsten): „Wir wollen wählen einen neuen Rat zum Besten der Stadt, nicht um Verwandtschaft, Vetterschaft, Schwägerschaft, Nachbarschaft, nicht um Gunst und Gabe, um Dienst, Gold und Silber, noch um irgendeine Kreatur, auf die Sonne und Mond scheint, so wahr uns Gott helfe und die Heiligen.“
Richtereid (Dorsten):„Myt ypgerichten vongeren, dar hie sulle richten den armen als den riken, Inde eynen yder by synen oilden rechten Ind gewonten tholdene, dat eme God so helpe Ind syne hiligen.“
Hebammen-Eid der Ulmer Hebammenordnung 1491: „Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen; auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen.“
Hebammen-Eid Aachen 1537: „Solange ich Weißfrau bin, soll ich meinem Herrn Proffion (Pfarrer) getreu und hold sein und alle heimlichen Kinder meinem Herrn Proffion und der heiligen Send ansagen und keine außerhalb der Stadt Aachen und anderswohin zur Taufe tragen.“
19. Jahrhundert
Judeneid: Juden mussten früher in allen Städten einen Eid ablegen. In Dorsten ist der Text eines solchen Eides nicht überliefert. Den hier veröffentlichten Eid mussten Juden in der Reichsstadt Frankfurt am Main ablegen. Ähnlich wie dieser lauteten alle Judeneide, die vor dem Toleranzedikt (Napoleon, Anfang 19. Jahrhundert) gesprochen werden mussten. Der Frankfurter Kaufmann Salomon Neustadt hatte auf Forderung des Frankfurter Rates noch im Jahr 1800 dieses diskreditierenden Eid abzuleisten, um wirtschaftliche Forderungen gegenüber einem Geschäftspartner zu beweisen. Der Text ist überliefert im StA Ffm Ugb D 90: „Jud ich beschwöre dich bei dem einigen lebendigen und Allermächtigen Gott, Schöpfer der Himmel und des Erdreichs und aller Dinge und bei seinem Torah und Gesetz, das Er gab seinem Knecht Moyse auf dem Berg Sinay, daß du wollest warlich sagen und verjahen, ob dies gegenwärtig Buch sey das Buch, darauf ein Jud einem Christen oder einem Juden einen rechten gebührlichen Eid thun und vollführen mag und soll. Jud ich verkünde dir wahrhaftig, daß wir Christen anbeten den einigen allmächtigen und lebendigen Gott, der Himmel und Erden und alle Dinge geschaffen hat, und daß wir außer diesem keinen andern Gott haben, ehren noch anbeten. Das sag ich Dir darum und aus der Ursache, dass du nicht meinest, du wärest entschuldiget vor Gott eines falschen Eides, indem du glaubest und dafür hältst, dass wir Christen eines unrechten Glaubens wären, und fremde Götter anbeten, das doch nicht ist, und darum weil die Hauptleute des Volks Israel schuldig gewesen sind zu halten, das was sie gwschworen hatten den Männern von Giffan; die doch dieneten den fremden Göttern, vielmehr bist du schuldig uns Christen, als denen die da anbeten einen lebendigen und allmächtigen Gott zu schwören und zu halten einen wahrhaftigen und unbetrüglichen Eid. Darum Jud frage ich dich, ob du das glaubest, daß einer schändet und lästert den allmächtigen Gott, indem so Er schwöret einen falschen und unwahrhaftigen Eid. Jud ich frag dich ferner, ob du aus wohlbedachtem Muth und ohne alle Arglist und Betrüglichkeit den einigen lebendigen und allmächtigen Gott wollest anrufen zu einem Zeugen der Wahrheit, daß du in dieser Sache, darum dir ein Eid auferlegt ist, keine Unwahrheit Falsch oder Betrüglichkeit reden oder gebrauchen wollest in einige Weiß, so sprech der Jud – Ja! Addnay ewiger allmächtiger Gott ein Herr über alle Melachim ein einiger Gott meiner Völker der du uns die heilige Torah gegeben hast, Ich rufe dich und deinen heiligen Namen Adonay und deine Allmächtigkeit an, daß du mir helfest bestätigen meinen Eid, den ich jetzt thun soll, und wo ich unrecht oder betrüglich schwören werde, so sey ich beraubt aller Gnaden des ewigen Gottes und mir werde auferlegt alle die Straf und Fluch, die Gott den verfluchten Juden auferlegt hat, und meine Seele und Leib haben auch nicht mehr einig Theil an der Versprechung die uns Gott gethan hat, und ich soll auch nicht Theil haben an Messen noch am versprochenen Erdreich des heiligen seel. Landes. Ich versprech auch und bezeug bei dem ewigen Gott Adonay, daß ich nichts will begehren, bitten oder aufnehmen einige Erklärung, Auslegung, Abnehmung oder Vergebung von keinem Juden noch andern Menschen, wo ich mit diesem meinem Eid so ich jetzt thun werde, einigen Menschen betrüge. Amen.“
Hippokratischer Eid der Ärzte: 1804 wurde der Eid des Hippokrates erstmals als Eid für Absolventen der Medizin komplett wörtlich rezitiert – an der Medizinschule von Montpellier. Seit dem 20. Jahrhundert gehört das Verlesen des Eides zu den Promotionszeremonien vieler Hochschulen, vor allem in den USA. In Deutschland findet dies jedoch kaum noch statt. Inzwischen wird versucht, den Eid durch Alternativen zu ersetzen, die zeitgemäßer sind. Allerdings finden sich die Grundsätze des Eides auch im deutschen Strafgesetzbuch wieder, in dem der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht mit Freiheitsstrafe bewehrt ist. „Ich schwöre, Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen als Zeugen anrufend, dass ich nach meinem Vermögen und Urteil diesen Eid und diesen Vertrag erfüllen werde: Den, der mich diese Kunst lehrt, gleich zu achten meinen Eltern, und mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn, falls er Not leidet, mitzuversorgen und seine Nachkommen gleich zu achten meinen Brüdern und sie, wenn sie es wünschen, diese Kunst zu lehren, ohne Entgelt und ohne Vertrag, sowie Anweisung und Vorlesung und jede sonstige Belehrung zu erteilen meinen Söhnen und denen meines Lehrers und den Schülern, die durch den Vertrag gebunden und vereidigt sind nach ärztlichem Brauch, sonst aber niemandem.
Von diätischen Maßnahmen werde ich Gebrauch machen zum Nutzen der Kranken nach meinem Vermögen und Urteil, außerdem Schaden und Unrecht fernhalten. Nie werde ich, auch auf eine Bitte hin nicht, ein tödlich wirkendes Mittel verabreichen oder einen entsprechenden Rat erteilen; gleichfalls werde ich keiner Frau ein Frucht abtreibendes Zäpfchen geben. Rein und integer werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.
Ich werde nicht chirurgisch tätig werden, auch nicht (jedenfalls nicht) bei denen, die am Blasenstein leiden, sondern ich werde sie den Männern überlassen, die diese Tätigkeit ausüben.
In wie viele Häuser ich auch hineingehe, ich werde eintreten zum Nutzen der Kranken, mich fernhaltend von vorsätzlichem Unrecht und jeder anderen Schädigung sowie von sexuellen Handlungen an Frauen und Männern, Freien und Sklaven. Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen: was man nicht ausschwatzen darf, werde ich verschweigen, in der Überzeugung, dass derartige Dinge Geheimnisse sind. Wenn ich also diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg beschieden sein, gerühmt bei allen Menschen bis in ewige Zeit; wenn ich ihn aber übertrete und meineidig werde, das Gegenteil davon.“
Hebammen-Eid 1827: „Ihr sollet geloben und einen Eid schwehren zu Gott udn sein heiliges Wort. Nachdem euch das Bademutter-Amt angetragen worden, daß ihr demselben nach eurem besten Wissen und Gewissen vorstehen, und wenn ihr zu denen Weibern, so der Geburt nahe oder sogar in Kindesnöten sind, es sei bei Tage oder Nacht um welche Stunde es wolle, gefordert werdet, euch ohnverzüglich einfinden und von solchen Weibern nicht eher bis sie geboren gehen, dieselben in der Not bescheiden in Worten und Werken begegnen, euch starken Getränkes bei Verrichtung eures Amtes enthalten, auf der Mutter und des Kindes Gesundheit gute Acht haben, allen möglichen Fleiß und Treue anwenden und keine Frau mutwilliger Weise versäumen und verwahrlosen, insonderheit dahin sehen, daß die Nachgeburt gänzlich von der Gebärerin gebracht werde und nichts zurückbleibe.“
Arenbergische Zeit 1803 bis 1811
Soldaten 1803: „Wir schwören hiermit zu Gott dem Allmächtigen und Allerhöchsten einen körperlichen Eid, daß wir dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Prosper Ludwig von Arenberg: Grand de Spagne der ersten Klasse Erbherrn der Länder Recklinghausen und Meppen ect. unserm gnädigsten Fürstten u. Herrn, und abenso allen Höchst Ihren Staabs-Ober- und Unterofficiren u. überhaupts jetwedem ohne Unterschied der Ränge, welcher uns vorgesetzt wird, alle Treue, Gehorsam, u. Unterwürfigkeit, zeigen. – Sie ehren und respectiren, ihren Geboten u. Verboten treulich folgen auf Zug und Wachten bei Tag u. Nacht sowohl in feindlichen, als auch in allen anderen Gelegenheiten, wozu wir Commandirt werden, uns als tapfere und als solche Soldaten, die Leib und Leben ihren Pflichten aufzuopfern wissen, erzeigen u. verhalten wollen, daß wir uns ebenso genau denen und verlesenen Kriegsartikeln jederzwit gemäß betragen, u. uns überhaupts so tapfer, männlich und gehörsam erweisen, u. jederzeit betragen wollen, wie solches alles Ehrliebenden, tapferen u. braven Soldaten anstehet, u. zu thuen gebühret, so war uns Gott helfe, u. das Heilige Evangelium durch Jesum Christum Amen.“
Französische (napoléonische) Zeit 1811 bis 1814
Bürgermeister (Maire): „Ich, Johann Grüter, ernannter Maire der Munizipalität [Alt-]Schermbeck im Lippedepartement, schwöre Gehorsam und Treue seiner Majestät dem Kaiser von Frankreich, König von Italien, Beschützer des Rheinlandes und den Exekutionen des Reiches, ich schwöre ferner, dass ich die Pflichten eines redlichen und treuen Maire nach meinem besten Wissen und Gewissen erfüllen werde.“
Bürgereid der Familienväter: „Wir schwören heute Treue und Gehorsam einem Menschen, der wirklich seinesgleichen in der Geschichte nicht hat. Er ist der Größte, er ist in der Tat einzig, nicht, weil er die gewaltsamste aller Revolutionen beendigt, die fürchterlichste Verwirrung eines der größten Reiche zur Ruhe und Ordnung zurückgeleitet, und die mächtigsten Feinde seines Vaterlandes überwunden hat, sondern weil die göttliche Vorsehung noch keinem Menschen so mächtig entscheidende Mittel, das Wohl seiner Mitmenschen zu begründen, anvertraut hat wie ihm. Missbräuche, welche Eigennutz und Unwissenheit der verflossnen Jahrhunderte aufkommen ließen, und welche die blutigsten Anstrengungen bisher nicht beseitigen konnten, haben wir schon durch bloße Dekrete wie Schatten durchs Licht verschwinden lassen.
Wir wollen wünschen und hoffen, dass seine Macht und Weisheit jedes noch vorhandene Hindernis des menschlichen Wohls, soweit dies durch menschliche Kräfte geschehen kann, wegzuschaffen und den großen Zweck zu erreichen wissen wird, den Ihm das Evangelium und die Vernunft vorhält, nämlich den Despotismus in jeder Gestalt zu vernichten. Hierzu nach seinen Verfügungen mitwirken zu wollen, ist der Hauptinhalt des Eides, den wir heute schwören. Es kann und darf uns kein Opfer zu schwer sein, dieser großen Pflicht Genüge zu leisten. Wir müssen froh und stolz sein, uns mit einer Nation vereinigt zu sehen, welche schon so große Opfer dafür gebracht hat, und wir wollen heute mit deutschem Biedersinn, Treue und Gehorsam einem Fürsten schwören, der um vor Gott bestehen zu können und um seinen großen, nie erhörten Ruhm dem segnenden Andenken unserer Nachkommen überliefert zu sehen, nichts anderes als diesen großen Zweck vor Augen haben kann und darf.“
Pfarrer und Schullehrer 1808: „Ich schwöre Treue und Gehorsam dem Kaiser der Franzosen, König von Italien und Protektor des Rheinbundes.“
Königreich Preußen 1816 bis 1919
Königliche Armee 1808: „Ich, N. N., schwöre zu Gott dem Allwissenden und Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß seiner Majestät dem Könige von Preußen, Friedrich Wilhelm III. meinem allergnädigsten Landesherrn, ich in allen und jeden Vorfällen, zu Lande und zu Wasser, zu Krieges- und Friedenszeiten, getreu und redlich zu dienen entschlossen bin. Ich will die mir vorgelesenen Kriegs-Artikel überall befolgen, und mich in Ausübung meiner sämmtlichen Pflichten jederzeit so betragen, wie es einem ehrliebenden und unverzagten Soldaten eignet und gebühret. So wahr mir Gott helfe.“
Landsturm 1813: „Wir schwören zu Gott dem Allmächtigen, uns als unverzagte Landsturm-Männer zu betragen, dem Feinde jeden möglichen Abbruch zu thun, und für Feinde alle diejenigen zu halten, welche unser deutsches Vaterland der Gewalt der Franzosen unterwerfen, uns von dem Staate Fridrich Wilhelm III., Königs von Preußen, zu trennen streben sollten. Wir schwören Gehorsam denen uns vorgesetzten Commandanten und allen Vorgesetzten, und die Kriegs-Artikel zu halten. So wahr uns Gott helfe.“
Beamte 1867: „Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass seine Königlichen Majestäten von Preußen, meinen allergnädigsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein und alle mir vermögenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten will, so wahr mir Gott helfe.“
Preußische Schulmeister in Westfalen ab etwa 1820: „Ich … schwöre einen Eid zu Gott dem Allwissenden und Heiligen, dass, nachdem ich zum Lehrer an der Schule zu … berufen und bestellt bin, ich sowohl in diesem, als auch in jedem anderen Amte, zu welchem ich inskünftige berufen werden mögte, Seiner Königlichen Majestät von Preußen …, meinem allergnädigsten Könige und Herrn, und dem Königlichen Hause, treu und gehorsam sein, das Wohl des Vaterlandes in meinem Wirkungskreise nach Kräften fördern, alle meine Amts-Pflichten nach den bestehenden und noch zu erlassenen Gesetzen und Anordnungen des Staats und der von ihm verordneten Obrigkeit gewissenhaft erfüllen, die mir anvertraute Jugend zu gottesfürchtigen, guten und verständigen Menschen zu erziehen, mit Ernst und Eifer bemüht sein, auch selbst ein christliches und erbauliches Leben führen will, wie es einem rechtschaffenen Lehrer geziemt; alles, so wahr mit Gott helfe und sein heiliges Evangelium!“
Bistum Münster, preußische Küster in der Herrlichkeit um 1844: Ich …, Küster an der Kirche zu …, gelobe Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die mir anvertrauten kirchlichen Güter und Sachen, insbesondere die Schlüssel der Kirche und Sakristei treu zu bewahren; letztere wider dem Willen des mir vorgesetzten Pfarrers oder dessen Stellvertreters Niemanden zu übergeben; meinen geistlichen Vorgesetzten und zwar zunächst dem Pfarrer in allen Dingen, die mein Amt betreffen, und so lange ich im Amte bin, gehorsam zu sein; das, was der Kirche zum Nutzen und zur Zierde dient, mit allem Fleiße zu befördern, und das, was ihr zum Nachtheile und Schaden gereichen kann, nach Kräften zu verhindern, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.“
Preußische Armee ab 1888: Ich, N. N., schwöre zu Gott dem Allwissendem und Allmächtigen einen leiblichen Eid, dass ich Sr. Majestät dem König von Preußen, Wilhelm II., meinem Allergnädigsten Landesherrn, in allen Vorfällen, zu Lande und zu Wasser, in Kriegs- und Friedenszeiten und an welchen Orten es immer sei, treu und redlich zu dienen, Allerhöchsten Nutzen und Bestes befördern, Schaden und Nachteil aber abwenden, die mir vorgelesenen Kriegsartikel und die mir erteilten Vorschriften und Befehle genau befolgen und mich so betragen will, wie es einem rechtschaffenen, unverzagten, pflicht- und ehrliebenden Soldaten eignet und gebühret.“ Protestanten schlossen mit der Formel: „So wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum zur Seligkeit.“ Katholiken hatten als Schlussformel: „So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium.“ – Juden hatten die Eingangsformel: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissendem“ und die Schlussformel: „So wahr mir Gott helfe.“
Deutsches Kaiserreich 1871 bis 1919
Kaiserliche Kriegsmarine: „Ich, N. N., schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen leiblichen Eid, dass ich Seiner Majestät, dem Deutschen Kaiser, Wilhelm dem Zweiten, meinem obersten Kriegsherren, in allen und jeden Vorfällen, zu Lande und zu Wasser, in Kriegs- und Friedenszeiten und an welchen Orten es auch immer sei, getreu und redlich dienen, Allerhöchst dero Nutzen und Bestes befördern, Schaden und Nachteil aber abwenden, die mir vorgelesenen Kriegsartikel und die mir erteilten Vorschriften und Befehle genau befolgen und mich so betragen will, wie es einem rechtschaffenen Soldaten eignet und gebühret. So wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum und sein heiliges Evangelium. Amen.“
Marineangehörige jüdischen Glaubens wurden mit der Eingangsformel: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden“ und der Schlussformel: „So wahr mir Gott helfe“ vereidigt. – Der Eid galt durch Anwesenheit als geleistet: „Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass, nachdem ich zum Beamten des Deutschen Reiches bestellt worden bin, ich in dieser meiner Eigenschaft Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser treu und gehorsam sein, die Rechtsverfassung und die Gesetze des Reiches beachten und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will, so wahr mit Gott helfe.“
Weimarer Republik 1919 bis 1933
Meister der Freimaurer 1924: „Ich, N. N., schwöre feierlich und aufrichtig, aus freiem Willen, in Gegenwart des allmächtigen Gottes und dieser sehr ehrwürdigen, dem heiligen Johannes gewidmeten Loge, dass ich die Kenntnisse des Meistermaurers hehlen, verbergen und nie einen Gesellen, oder die Kenntnisse eines Gesellen einem aufgenommenen Lehrling oder der übrigen Welt irgend etwas entdecken will, es sei denn in einer echten gesetzmäßigen Loge von Meistern, welchen oder welche ich als solche nach einer strengen und gehörigen Prüfung erkennen werde. Ich schwöre ferner, dass ich alle Zeichen und Einladungen, welche mir von der Meisterloge bekannt gemacht werden, in der Länge eines Kabeltaues erfüllen will. Desgleichen will ich meines Bruders Geheimnisse, wenn sie mir als solche anvertraut werden, als meine eignen verschweigen, Mord und Hochverrat ausgenommen, und das aus eigenem freien Willen.
Ich will keinem Bruder unrecht tun, noch es zulassen, sondern ihm bei Zeiten von allen annähernden Gefahren Nachricht geben, wenn ich Kenntnis davon erlange. Auch will ich meinem Bruder nach allen meinen Kräften dienen, doch ohne meinen und meiner Familie Nachteil. Ferner verspreche ich, nie meines Bruder Frau, Schwester oder Tochter zu verführen; nie zu entdecken, was in der Loge vorgeht und allen Gesetzen treu zu bleiben. Alles dieses schwöre ich, mit dem festen unerschütterlichen Vorsatze, es zu halten, ohne Unschlüssigkeit, geheimen Vorbehalt und innere Ausflucht unter keiner geringeren Strafe, als dass mein Körper in zwei Theile getheilt, der eine nach Süden, der andere nach Norden gebracht werde, meine Knochen zu Asche verbrannt und die Asche durch alle vier Winde zerstreut, und eines so nichtswürdigen Elenden als ich bin unter keiner Gattung von Menschen, besonders Maurern, gedacht werde. So helfe mir Gott und erhalte mich standhaft in dieser meiner Meisterverpflichtung.“ – Danach muss der Schwörende die Bibel küssen.
Beamte: „Ich schwöre Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.”
Freikorps: „Ich gelobe, dass ich mich als tapferer und ehrliebender Soldat verhalten, der Verteidigung des Deutschen Reiches und meines Heimatstaats zu jeder Zeit und an jedem Orte meine ganze Kraft widmen, die vom Volke eingesetzte Regierung schützen und meinen Vorgesetzten Gehorsam leisten will.“
Reichswehr 1919: „Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und gelobe, dass ich als tapferer Soldat das Deutsche Reich und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen, dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam leisten will.“
Rote Ruhrarmee
Rotgardisten 1920: „Ich schöre auf dem [sic] Programm der revolutionären Arbeiterschaft, dass ich die hohen, heiligen Ideale für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit mit meinem Herzblut erkämpfen will. Die mir vorgelesenen Paragraphen des Regiments sollen mir stets als Richtschnur meines Handelns dienen. Es lebe der Sozialismus! Menschenrecht wer Menschenantlitz trägt!“
Nationalsozialistische Zeit 1933 bis 1945
Beamte und Ratsherren 1933: „Ich schwöre: Ich werde dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu und gehorsam sein, die Gesetze beachten und meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Soldaten der Reichswehr 1933: „Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich meinem Volk und Vaterland allzeit treu und redlich dienen und als tapferer und gehorsamer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“
Soldaten der Wehrmacht (früher Reichwehr) 1935: „Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingt Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“
SS (Schutzstaffel): „Ich schwöre Dir, Adolf Hitler, als Führer und Kanzler des Reiches Treue und Tapferkeit. Ich gelobe Dir und den von Dir bestimmten Vorgesetzten Gehorsam bis in den Tod, so wahr mir Gott helfe.“
Bischöfe ab 1934 (Konkordat). Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen konnten, leisteten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueid: „Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande … Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.“
Evangelische Pfarrer (Deutsche Ev. Kirche): „Ich, N. N., schwöre, einen Eid zu Gott dem Allmächtigen und Heiligen, dass ich als berufener Diener im Amt die Verkündung sowohl in meinem gegenwärtigen wie in jedem anderen geistlichen Amte, so wie es einem Diener des Evangeliums in der Deutschen Evangelischen Kirche geziemt, dem Führer des Deutschen Volkes und Staates, Adolf Hitler treu und gehorsam sein und für das Deutsche Volk mit jedem Opfer und jedem Dienst, der einem deutschen und evangelischen Manne gebührt, mich einsetzen werde; weiter, dass ich die mir anvertrauten Pflichten des geistlichen Amts gemäß den Ordnungen der Deutschen Evangelischen Kirche und den in diesen Ordnungen an mich ergehenden Weisungen gewissenhaft wahrnehmen werde; endlich, dass ich als rechter Verkünder und Seelsorger allezeit die Gemeinde, in die ich gestellt werde, mit all meinen Kräften in Treue und Liebe dienen werde. So wahr mir Gott helfe!“
Deutsche Rote Kreuz ab 1937: „Ich schwöre Treue dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler. Ich gelobe Gehorsam und Pflichterfüllung in der Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes nach den Befehlen meiner Vorgesetzten. So wahr mir Gott helfe.“
Nachkriegszeit Westzonen 1945
Beamte: „Ich werde die Gesetze beachten, meine Amtspflichten erfüllen und den Befehlen der zuständigen Militärregierung Folge leisten, so wahr mit Gott helfe.“
DDR 1948 bis 1989
Präsident der DDR: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, die Verfassung und die Gesetze der Republik wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Staatsratvorsitzender und Mitglieder des Staatsrates. In der überarbeiteten Verfassung von 1974 war der Amtseid für den Vorsitzenden, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und den Sekretär des Staatsrates wie folgt definiert: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Deutschen Demokratischen Republik widmen, ihre Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“
Ministerpräsident und Minister. Im Verfassungsentwurf von 1990 findet sich der Amtseid für den Ministerpräsidenten und die Minister in folgender Form: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Recht und Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde (so wahr mir Gott helfe).“
Nationale Volksarme: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter- und Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“
Bundesrepublik Deutschland
Bundespräsident, Bundeskanzler: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. (So wahr mit Gott helfe).“
Regierungsmitglieder NRW: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.“)
Beamte 1949: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. (So wahr mir Gott helfe).“
Bundesangestellter (öffentlicher Dienst): „Ich gelobe: Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze wahren.“
Beamte NRW 1950: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe).“
Richter: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen (so wahr mir Gott helfe).“
Bundeswehr: „Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“
Übernahme eines kirchl. Amtes: „Ich, N. N., verspreche bei der Übernahme des Amtes eines …, dass ich in meinen Worten und in meinem Verhalten die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche immer bewahren werde. Mit großer Sorgfalt und Treue werde ich meine Pflichten gegenüber der Universalkirche wie auch gegenüber der Teilkirche erfüllen, in der ich berufen bin, meinen Dienst nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften zu verrichten. Bei der Ausübung meines Amtes, das mir im Namen der Kirche übertragen worden ist, werde ich das Glaubensgut unversehrt bewahren und treu weitergeben und auslegen; deshalb werde ich alle Lehren meiden, die dem Glaubensgut widersprechen. Ich werde die Disziplin der Gesamtkirche befolgen und fördern und alle kirchlichen Gesetze einhalten, vor allem jene, die im Codex des kanonischen Rechtes enthalten sind.
In christlichem Gehorsam werde ich dem Folge leisten, was die Bischöfe als authentische Künder und Lehrer des Glaubens vortragen oder als Leiter der Kirche festsetzen. Ich werde den Diözesanbischöfen in Treue zur Seite stehen, um den apostolischen Dienst, der im Namen und im Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft mit eben dieser Kirche zu verrichten. So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die ich mit meinen Händen berühre.“
Katholischer Bischof im Land NRW: „Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre ich, so wie es einem Bischof geziemt, Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen die Treue…“ (Wortlaut Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck).